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Verfasst am: 26.10.04, 21:06 Titel: Erben nach Scheidung
Wie verhält es sich eigentlich mit Erbansprüchen nach der Scheidung.
Wenn der Mann in zweiter Ehe stirbt. Hat dann die Frau aus erster Ehe auch noch Erbansprüche ? Nur wenn sie noch Unterhaltsansprüche hat oder generell ?
Meinem Rechtsempfinden nach hat die erste Frau doch verwandschaftlich nach der Scheidung nichts mehr mit dem Ehemann zu tun ... gibt es trotzdem noch Ansprüche ????
das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten erlischt mit Zustellung des Scheidungsantrages, § 1933 BGB. Es lebt auch nach dem Tod des zweiten Ehegatten nicht wieder auf.
Für das Testament ist das in § 2070 BGB geregelt.
Anders kann es beim Unterhalt sein.
Gruss Hans _________________ Fragt den, der was davon versteht.
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