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Erst nach 8 Wochen im Verein aufgenommen

 
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Sven Ole
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.10.2005
Beiträge: 2
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 26.10.05, 12:41    Titel: Erst nach 8 Wochen im Verein aufgenommen Antworten mit Zitat

Hallo,

ich wollte in einen Verein eintreten und habe vor 8 Wochen den Aufnahmeantrag abgeschickt.
Erst heute wurde ich in den Verein aufgenommen.

Aus privaten Gründen möchte ich jetzt, nach 8 Wochen, nicht mehr in diesen Verein eintreten.
Muss ich trotzdem den Jahresbeitrag bezahlen, oder ist meine Anmeldung ungültig, da sie erst nach 8 Wochen bearbeitet wurde?

Gruß
Sven Ole
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JS
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 1241

BeitragVerfasst am: 26.10.05, 13:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
mit der Annahme des Aufnahmeantrages durch den Verein, auch wenn sie erst nach 8 Wochen erfolgte, bist du grundsätzlich Mitglied des Vereines und kannst, bis auf eine Ausnahme (s. nächster Absatz), nur ordentlich, also gemäß der entsprechenden Satzungsvorschrift, wieder austreten. Sofern die Mitgliedschaft mit einem (Jahres)beitrag verbunden ist, ist dieser Beitrag fällig und muss gezahlt werden.
Sieht die Satzung des Vereines jedoch explizit eine raschere Entscheidung über einen Aufnahmeantrag vor (z.B. "Über einen Aufnahmeantrag ist binnen 4 Wochen zu entscheiden.", bist du, wenn die Entscheidung nicht innerhalb dieses Zeitraumes gefällt wurde, nicht mehr an deinen Aufnahmeantrag gebunden und kannst mit einem Hinweis auf diese Vorschrift von deinem Antrag zurücktreten.

Die Ausnahme ist die "fristlose Kündigung aus wichtigem Grund". An einen solchen "wichtigen Grund" wird jedoch ein sehr hoher Maßstab gelegt, er ist nur dann anzunehmen, wenn ein Verbleib im Verein unter Berücksichtigung aller Umstände und gegenseitiger Belange für den Kündigungswilligen unzumutbar ist. Dies könnte z.B. eine drastische Beitragserhöhung sein, wenn sie für den Betroffenen, z.B. aufgrund von Arbeitslosigkeit, nicht mehr tragbar ist.

JS
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