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FrankF FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.07.2005 Beiträge: 52
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Verfasst am: 26.10.05, 14:53 Titel: Einverständnis des Betreuers zur Umbettung eines Angehörigen |
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Hallo,
ich hoffe, dass ich hier im richtigen Forum bin und evtl. Tipps zu folgendem Problem bekommen kann:
Frau A ist dement und in einem Pflegeheim untergebracht. Die Betreuungsvollmacht wurde vom Amt an ihre Tochter B übertragen. Es gibt noch einen Sohn C, dieser hat jedoch keine Betreuungsbefugnis, wurde seit mehreren Jahren nicht mehr gesehen, das Verhältnis war schon früher eher belastet.
Der Ehegatte von Frau A ist vor vielen Jahren verstorben und ist noch am damaligen Wohnort beerdigt. Er soll nun umgebettet werden auf einen Friedhof nahe des Pflegeheims.
Nun sagt das für den aktuellen Liegeort zuständige Friedhofsamt, dies ginge nicht einfach durch Beantragungen durch die Betreuerin B.
Vielmehr müsste entweder Frau A selbst dies beantragen (was aufgrund ihrer Krankheit leider unrealistisch ist). Wenn Tochter B als Betreuerin dies beantragt, dann müsse auch eine Zustimmung von Sohn C eingeholt werden, sonst sei der Verwaltungsvorgang nicht durchführbar bzw. anfechtbar.
Stimmt das? Wenn Tochter B doch Betreuerin ist und im Namen ihrer Mutter A handelt, kann sie dann den Antrag nicht genauso stellen, wie ihn auch Frau A selbst stellen würde?
Über Hinweise und Tipps würde ich mich freuen.
Vielen Dank!
Frank |
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Malte Haas FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.09.2005 Beiträge: 212 Wohnort: bei Opa inne Werkstatt
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Verfasst am: 26.10.05, 17:02 Titel: |
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Wie das rechtlich genau ist weiß ich leider nicht. Mich interessiert aber das Motiv zur Umbettung eines Toten in die Nähe des Pflegeheims wo seine demenzkranke Frau untergebracht ist. |
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FrankF FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.07.2005 Beiträge: 52
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Verfasst am: 26.10.05, 17:47 Titel: |
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Malte Haas hat folgendes geschrieben:: | Motiv zur Umbettung eines Toten in die Nähe des Pflegeheims wo seine demenzkranke Frau untergebracht ist. |
Die Familie (Tochter, Enkel etc.) wohnt dort. Deshalb ist Frau A auch in dem Pflegeheim an diesem Ort und nicht an dem früheren Wohnort, damit sie täglich besucht werden kann. Dementsprechend wären Besuche auf dem Friedhof einfacher, wenn dafür nicht hunderte von Kilometern weit gefahren werden müsste.
Viele Grüße
Frank |
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Malte Haas FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.09.2005 Beiträge: 212 Wohnort: bei Opa inne Werkstatt
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Verfasst am: 31.10.05, 08:23 Titel: |
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Tja Frank, das muss jeder selbst wissen. Ich stelle allerdings die Totenruhe vor die Häufigkeit der Besuche.
Gruß Malte |
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Chavah FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.02.2005 Beiträge: 3873
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Verfasst am: 02.11.05, 09:58 Titel: |
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Also, ich verstehe die REaktion des Friedhofsamts nicht so ganz. Vielleicht mal beim Amtsgericht bearaten lassen, ob das rechtens ist. Ausserdem auf schriftlichem (nachprüfbarem) Bescheid mit Rechtsgrundlage bestehen.
Abgesehen davon vielleicht ein Kompromissvorschlag: Mein Grossvater ist in Berlin beerdigt. Ich selbst wohne in 600 km Entfernung, bin hier die Betreuerin meiner Grossmutter. Im FAlle ihres Todes wird sie hier beerdigt, auf den Stein in Berlin kommen jedoch noch ihr Name und ihre Daten drauf. Dasselbe wird hier umgekehrt passieren. Das Grab in berlin wird von Gärtner gepflegt, ich selbst bin etwa 2 mal im Jahr da.
chavah |
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FrankF FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.07.2005 Beiträge: 52
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Verfasst am: 02.11.05, 10:03 Titel: |
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Malte Haas hat folgendes geschrieben:: | Ich stelle allerdings die Totenruhe vor die Häufigkeit der Besuche. |
Hallo Malte,
also ich denke dem Toten kann es ja nun wirklich egal sein. (Zumal: Die Umbettung wäre einfach, da es sich um eine Urne handelt). Für mich würden stets die Belange der Lebenden und Erinnernden vorgehen.
Viele Grüße
Frank |
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FrankF FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.07.2005 Beiträge: 52
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Verfasst am: 02.11.05, 10:07 Titel: |
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Chavah hat folgendes geschrieben:: | Also, ich verstehe die REaktion des Friedhofsamts nicht so ganz. Vielleicht mal beim Amtsgericht bearaten lassen, ob das rechtens ist. Ausserdem auf schriftlichem (nachprüfbarem) Bescheid mit Rechtsgrundlage bestehen. |
Hallo Chavah,
danke, das werde ich meiner Bekannten empfehlen. Sie will auch noch mit dem Richter sprechen, der damals die Vormundschaft/Betreuung geregelt hat, ob er hierzu Empfehlungen hat.
Chavah hat folgendes geschrieben:: | Abgesehen davon vielleicht ein Kompromissvorschlag |
Interessante Idee, werde ich ebenfalls weiterreichen. Ich persönlich finde es allerdings schon etwas anderes, ob man weiss, dass man hier tatsächlich die Ruhestätte des Vaters bzw. Opas besucht, oder nur einen Stein auf dem sein Name steht. (Gut, die Oma muss es ja nicht mehr wissen, aber der Rest der Familie weiss es natürlich).
Viele Grüße
Frank |
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Malte Haas FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.09.2005 Beiträge: 212 Wohnort: bei Opa inne Werkstatt
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Verfasst am: 02.11.05, 10:22 Titel: |
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@ Frank :
..dem Totem kann es ja nun wirklich egal sein... ? Die letzte Ruhe kann ja auch die vorletzte oder vorvorletzte Ruhe sein - oder? |
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FrankF FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.07.2005 Beiträge: 52
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Verfasst am: 02.11.05, 12:38 Titel: |
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Malte Haas hat folgendes geschrieben:: | Die letzte Ruhe kann ja auch die vorletzte oder vorvorletzte Ruhe sein - oder? |
Hallo Malte,
naja, das ist doch eher ein ideologische Debatte und sicher gibt es für beide Standpunkte gute und weniger gute Argumente.
Viele Grüße
Frank
PS: Allerdings - die "letzte" Ruhe ist der Friedhof ja wahrlich nicht, denn wenn die Pacht mal ausgelaufen ist, dann ist es mit der Pietät zuende und der Bagger rückt an. |
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Malte Haas FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.09.2005 Beiträge: 212 Wohnort: bei Opa inne Werkstatt
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Verfasst am: 02.11.05, 13:26 Titel: |
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Frank, aber 30 Jahre sind auch eine lange Zeit. Alles ist vergänglich,sicher. Vom christlichen Standpunkt ist die Totenruhe eine wichtige Sache,
Gruß Malte |
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severine de Vaud FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 29.04.2005 Beiträge: 322
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Verfasst am: 11.11.05, 06:50 Titel: |
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mich würde mal interessieren, wer den ganzen Aufwand bezahlt??
Doch hoffentlich nicht das Sozialamt, oder??? |
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