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Verfasst am: 26.10.05, 10:13 Titel: Zahlungen von Krankentagegeld auf Firmenkonto
Wenn eine GbR gegründet wird mit dem Ziel eine GmbH zu werden, alle Gesellschafterverträge etc. geschlossen und beurkundet sind, die Firma sich als GmbH i.G. nennen darf und den geschäftsführenden Gesellschaftern Lohn zahlt, dementsprechend die Lohnsteuer auch an das FA abführt, sämtliche Versicherungen der geschäftsführenden Gesellschafter von dem Konto abgebucht werden.
Kann es dann sein wenn einer der geschfhr. Geselschafter Arbeitsunfähig erkrankt, über einen längeren Zeitraum, und die Krankenkasse den vereinbarten Satz an Krankengeld auszahlt, welches aber auf das Firmenkonto geht.
Dies als private Einlage in die Gesellschaft zu sehen ist und der erkrankte geschfhr. Geselschafter keinen Anspruch darauf hat aber gleichzeitig auch keinen Lohn mehr bekommt.
Begründung eines Steuerberatungsbüro´s lautet, wenn der 2. geschfhr. Geselschafter bewußt Privateinlagen tätigt und diese auch so verbucht werden, ist es das gute Recht das Krankentagegeld des anderen auch als Einlage zu sehen.
kurze Antwort: ja! Es dürfte auf die konkrete Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag ankommen, der im Zweifel festhält, daß das Krankentagegeld der Gesellschaft ... diene.
Die Krankentagegeldzahlung einer privaten Versicherung ist eine Lohnersatzleistung. Wenn diese irrtümlich von der Versicherung auf das Konto der Gesellschaft anstatt auf das private Konto des Gesellschafters geleistet worden ist, kann die Gesellschaft die Zahlung an den Gesellschafter auch einfach 1:1 durch eine Überweisung weiterleiten.
wie gesagt, es wird auf die konkrete Parteienvereinbarung ankommen: ich habe da so meine Zweifel ob des "Irrtums"... Anders natürlich, wenn dem Gesellschafter auch kein Lohn bleibt, denn von irgendwas muß er ja leben... Gesellschaftsverträge, die ich entwerfe, sehen aber die "Entgeltfortzahlung" vor, was der GbR m.E. am ehesten zukommt. Ich hatte den Fall so verstanden, daß wir noch in der Vorgründungsphase sind, falsch?
Ich hatte den Fall so verstanden, daß wir noch in der Vorgründungsphase sind, falsch?
So wie ich den SV lese, wurde die GmbH schon errichtet. Also keine GbR mehr. Damit hätten wir wohl auch keine Einlage.
M.E. könnte man derlei Zahlungen aber auch bei einer GbR nicht unbedingt von einer Einlage ausgehen. Wohl eher von einem Irrtum.
Die Gestaltung des GF-Anstellungsvertrages ohne Lohnfortzahlung ist aber in der Tat ungewöhnlich.
danke für die Antworten, es ist so das sich die Gesellschaft seid einiger Zeit GmbH i.G. nennen darf und auch steuerrechtlich so geführt wird.
In dem Dienstvertrag der zwischen der Gesel. und den Gesch.fhr. geschlossen wurde steht das es eine Differenzzahlung geben soll wenn der Lohn zum Krankengeld höher ist.
Letztum ist die Sache, das dem erkrankten geschfhr. Geselschafter der Zutritt zu den Firmenakten verwehrt wurde, das Steuerber.büro eine def. Aussage getroffen hat das kein Anspruch auf das Krankengeld besteht da es als Einlage zu werten ist. Die Gesellschaft hat bis heute die Auszahlung des Krankengeldes verwehrt und beruft sich auf die Aussage des Steuerbüro´s. Es handelt sich hierbei um ca. 13.000,00 € ohne Lohn.
Zum Anwalt gehen, den Sachverhalt aufdröseln lassen und das Geld ggf. einfordern.
Wenn dem GF Einsicht in die Unterlagen verweigert wird, dann scheint da auch noch mehr im argen zu liegen. Da muß man was tun, sonst steht man am Ende da und haftet für Sachen, von denen man gar nichts gewußt hat. Ohne Rechtsbeistand werden Sie da aber nicht weiter kommen.
Hier wird Ihnen mangels Detailkenntnis eh keiner weiterhelfen können. Und auch nicht dürfen, das am Rande.
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