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Definition von Willkür

 
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Gast04
Gast





BeitragVerfasst am: 26.10.04, 23:57    Titel: Definition von Willkür Antworten mit Zitat

Hallo,
gibt es im Verwaltungsrecht eine Definition für den Begriff "Willkür"?

MfG
Gast
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Gast






BeitragVerfasst am: 27.10.04, 06:33    Titel: Antworten mit Zitat

keine gesetzliche

Jedes staatliche Handeln braucht eine gesetzliche Legitimation (Vorbehalt des Gestzes) und darf nicht gegen ein Gesetz verstoßen (Vorrang des Gesetzes).

Hat eine Behörde Ermessen, hat sie es pflichtgemäß auszuüben, insbesondere darf sie die Grenzen nicht überschreiten.

Grundsätzlich gilt, dass jede ohne sachlichen Grund entstandene Entscheidung willkürlich sein kann. Doch Vorsicht: Nur weil Sie den Grund nicht (er)kennen, heisst es nicht, dass Wilkür vorliegt.
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