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Gerechtsdeurwaarder Niederlande

 
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jklimke
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.10.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 27.10.05, 20:59    Titel: Gerechtsdeurwaarder Niederlande Antworten mit Zitat

Hallo,
ich habe eine Wohnung in den Niederlanden, die umgebaut wird laut Beschluß der Eigentümerversammlung. Das Geld mußte in zwei Raten im Vorraus bezahlt werden. (1Jahr). Die zweite Zahlung habe ich verzögert bezahlt, da mir keinerlei Konditionen des Umbaus genannt wurden. Parallel kam eine Aufforderung von Gerechtsdeurwaarderkantoor. Nun wollen die Verwalter das Geld für den Gerechtsdeurwaarder von mir wieder haben. Besteht die Möglichkeit das Geld hier in Deutschland einzutreiben? Wer prüft den Rechtsanspruch dieser Forderung.

Ich weis gar nicht, wie ich mich verhalten soll?

Jürgen
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 27.10.05, 21:22    Titel: Re: Gerechtsdeurwaarder Niederlande Antworten mit Zitat

(Achtung Wortsperre: Begriff nicht erlaubt) hat folgendes geschrieben::
Nun wollen die Verwalter das Geld für den Gerechtsdeurwaarder von mir wieder haben. Besteht die Möglichkeit das Geld hier in Deutschland einzutreiben? Wer prüft den Rechtsanspruch dieser Forderung.

Der Gerichtsvollzieher kommt erst, nachdem die Eigentümergemeinschaft bzw. die Verwaltung im Auftrag der Eigentümergemeinschaft einen Titel gegen Sie erwirkt hat. Die Eigentümergemeinschaft kann diesen Titel sowohl in Deutschland gegen Sie vollstrecken lassen (ist aber teuer, letztlich für Sie), als auch Zugriff auf Ihr Immobilieneigentum in den Niederlanden nehmen. Von daher wäre es sicherlich am besten, die Angelegenheit schnellstmöglich mit der Verwaltung/dem Gerichtsvollzieher zu regeln.
Informationen dazu finden Sie unter anderem auch unter http://www.recht.nl/
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RANL
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.08.2005
Beiträge: 7
Wohnort: Enschede (NL)

BeitragVerfasst am: 28.10.05, 16:20    Titel: Gerechtsdeurwaarder Antworten mit Zitat

nebelhoernchen hat recht. Sie sollen die Sache schnellstmöglich mit dem Gerichtsvollzieher regeln. Aber passen Sie auf, das Sie nicht zuviel Kosten zahlen. Manchmal probieren Gerichtsvollzieher zuviel Kosten zahlen zu lassen.
Viel erfolg!
_________________
Rechtsanwalt in Holland
und Inkasso in den Niederlanden.
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jklimke
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.10.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 30.10.05, 17:20    Titel: Titel Antworten mit Zitat

Hallo,

erst einmal vielen Dank für die Antworten. Es ist so, das das Incassobüro breiets von dem Beauftragten der Eigentümergemeinschaft bezahlt worden ist. Nun wollen sie von mir aber das Geld zurück. Ich denke, auch dazu müssen sie erst neue Schritte einleiten.
Das Incassobüro hat sein Geld bekommen. War dies nicht ein Schnellschuss des Verwalters. Ich wollte und habe auch die entsprechende Summe bezahlt.aber nicht das Incassobüro

Vielleicht wissen Sie auch, wie ich mich im Immobilienrecht der Niederlande schlau lesen kann. Die Eigentümerversammlungen erscheinen mir nicht ganz stimmig.
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Heaven
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 24.11.05, 23:40    Titel: hilfe? Antworten mit Zitat

Hallo,
Ich bin neu hier, spreche und schreibe perfekt Holländisch. Kann ich helfen beim übersetzen von irgendwas?
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Obermotzbruder
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 15.04.06, 17:31    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr glücklich Hallöle

Und ich Ostdeutsch.

Grüssle Lachen
_________________
Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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