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Nachweispflicht für den Hergang eines Schadens???

 
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snoopik
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.10.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 28.10.05, 09:12    Titel: Nachweispflicht für den Hergang eines Schadens??? Antworten mit Zitat

Hallo Leute,

in einem Haftpflichtschaden, Handy defekt, hat die Versicherung das Handy bei einem Sachverstäniger nachprüfen lassen, welcher den Schadenshergang bezweifelt und daher die Versicherung den Wert des Handy nicht ersetzen will.

Ist man das als Verbraucher der Versicherung ausgeliefert oder hat man noch mögliche Wege die Versicherung zur Zahlungspflicht zu zwingen.

Tathergang: Handy wird durch das Runterstossen von der Kommode zerstört, Zeugen gibt es auch.

Ist jetzt der Verbraucher in der Nachweispflicht oder was hat er für Moglichkeiten???

Freue mich auf Eure Beiträge
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 28.10.05, 09:57    Titel: Re: Nachweispflicht für den Hergang eines Schadens??? Antworten mit Zitat

snoopik hat folgendes geschrieben::

Ist jetzt der Verbraucher in der Nachweispflicht oder was hat er für Moglichkeiten???


Der Geschädigte hat immer die Beweispflicht. Und wenn der Schaverständige begründete Zweifel hat, dass sich der Vorgang so zugetragen hat, wie ihn der Geschädigte schildert, dann muss die Sache im Zweifel vorm Amtsgericht geklärt werden.

Übrigens kann ich mir auch nicht vorstellen, dass ein Handy durch einen Sturz von einer Kommode zerstört wird.
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Grüße, Mogli
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 28.10.05, 10:06    Titel: Re: Nachweispflicht für den Hergang eines Schadens??? Antworten mit Zitat

snoopik hat folgendes geschrieben::
Ist jetzt der Verbraucher in der Nachweispflicht oder was hat er für Moglichkeiten???

Wer Geld (Schadensersatz) haben möchte, muß den Anspruch immer nachweisen.
Sie könnten die Versicherung aber ggfs. einmal freundlich um eine Kopie des Gutachten des Sachverständigen bitten, dann sehen Sie vielleicht etwas klarer.
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 28.10.05, 10:25    Titel: Antworten mit Zitat

der geschädigte (und unter umständen auch der versicherungsnehmer) muss selbstverständlich den schaden zum umfang und hergang nachweisen.

einen teil dieser arbeit nehmen versicherer den jeweils betroffenen schon ab, indem sachverständige beauftragt werden.
ein sachverständiger ist nicht umsonst sachverständiger, grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass dessen urteil auch richtig ist. aber, wo menschen arbeiten können natürlich auch fehler passieren.

ist man selbst davon betroffen, kann man selbst einen sachverständigen beauftragen, den schadenhergang im vergleich mit den am gerät vorhandenen schäden zu prüfen.
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snoopik
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.10.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 28.10.05, 10:34    Titel: Antworten mit Zitat

@Mogli

zerstört ist überspitzt ausgdrückt, das Display es eben zerbrochen, also seit dem Schwarz wie die Nacht und das Handy eben in Zwei Teile auseinandergebrochen. Ist halt so ein Slidehandy (Display gleitet über der Tastatur). Das Handy ist halt Schrott und funktioniert seit dem nicht mehr.

Mal nebenbei, wo findet man einen Sachverständiger? Gibt es Verzeichnisse oder Gelbe Seiten??

Muss man auch bei 4 Zeugen den Schadenshergang beweisen???

Grüsse snoopik
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 28.10.05, 10:39    Titel: Antworten mit Zitat

das handy in zwei teile zerbrochen? durchs runterfallen?

gelbe seiten z.b. oder einfach mal googeln.
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 28.10.05, 10:53    Titel: Antworten mit Zitat

snoopik hat folgendes geschrieben::
Muss man auch bei 4 Zeugen den Schadenshergang beweisen???

Ja, zum Beispiel mit den vier Zeugen. Smilie
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snoopik
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.10.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 28.10.05, 11:06    Titel: Antworten mit Zitat

@talla

dieses Handy besteht aus 2 Teilen, die an einer Art Schiene gleiten. Beim Sturz hat sich die Schiene wohl gelöst, das Handy ist so gesehen ganz, nur sind die zwei Hälften auseinander. Gefallen ist das Ding auf die Fliesen, das Display ist zerstört, zerplatz, ist zumindest Schwarz seit dem Sturz.

Danke für Eure Beiträge.
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snoopik
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.10.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 28.10.05, 12:50    Titel: Antworten mit Zitat

Wei funktioniert es mit den Zeugen, muss man unbedingt vor ein Amtsgericht ziehen um den Schadenshergang nachweisen zu können. Oder kann man es der Versicherung deutlich machen, dass es Zeugen gibt die es bestätigen können???
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 28.10.05, 13:01    Titel: Antworten mit Zitat

snoopik hat folgendes geschrieben::
Wei funktioniert es mit den Zeugen, muss man unbedingt vor ein Amtsgericht ziehen um den Schadenshergang nachweisen zu können. Oder kann man es der Versicherung deutlich machen, dass es Zeugen gibt die es bestätigen können???

Wurden die Zeugen denn nicht bei der Schadensmeldung namentlich mit angegeben? Meistens stellen die Schadensmeldungsformulare der Versicherungen entsprechende Fragen.
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 28.10.05, 13:02    Titel: Antworten mit Zitat

tja, das kommt darauf an....

man kann der Haftpflichtversicherung den Sachverhalt darlegen und angeben, dass es mehrere Zeugen für den Vorfall gibt, und gleichzeitig ankündigen, dass man Kalge erheben wird, wenn die Versicherung sich weiterhin weigert, die Ersatzpflicht anzuerkennen.

Vielleicht reicht das, und man kriegt den Schaden ersetzt (Zeitwert! Ich hab keine Ahnung, wie hoch der Zeitwert eines gebrauchten Handys ist).

Viellecht stellt sich die Versicherung dann troetdem weiterhin quer, und dann entscheidet man sich, ob man deswegen tatsächlich Klage erhebt.
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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 28.10.05, 13:07    Titel: Antworten mit Zitat

dann heißt es zeugen vs. sachverständiger.

auf so ein ergebnis wär ich mal gespannt...

aus der praxis weiß ich aber, dass zeugen (meist auch weil diese nicht wirklich unabhängig sind, sondern meist verwante/freunde) nicht sonderlich beeindrucken wenn durch einen unabhängigen sachverständigen widerlegt wird, das etwas so und so nicht passiert sein kann...wie so etwas vor gericht gewertet wird, wäre daher mal interessant.
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snoopik
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.10.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 28.10.05, 13:25    Titel: Antworten mit Zitat

Danke an alle für Eure Beiträge,

Handyneuwert 450 Euro, am Schadenstag ist das Handy 40 Tage alt, also wird der Zeitwert so bei 400 Euro liegen. Seit wann stellen sich die Versicherungn bei 400 Euri an oder beaftragen einen Sachverstäniger.

Zum Thema Sachverständiger, dieser aggiert im Sinne des Auftragsgebers, so ähnlich wie die Wirtschaftsprüfer, wenn ich privat einen Sachverständiger suchen würde, würde auch nur den nehmen der in meinem Interesse das Gutachten erstellt. Was darauf auslaufen würde, zwei Sachverstänidgergutachten mit unterschiedlichen Gutachten.

Was sollte man in dem Fall machen, das Handy ist echt so zum Schaden gekommen.
Warum muss man ne Armee von Anwälten mit super komplizierten Wiedersprüchen auf die Versicherung schicken um 400 Euro zu bekommen. Natürlich hätte wir eine Super Geschichte ausdenken können, wie das Handy zu Schaden kamm. Wir haben es eben mit der Wahrheit versucht. Kommode 2 Meter hoch, Handy flog runter auf die Fliesen und dabei ging das Display zur Bruch und die zwei Schiebeteile sind auseinandergeflogen. Handy im Enddefekt totalschrott.

Versicherungen machen was die wollen, finde ich rein persöhnlich schlimm.
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Wintermute*
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.10.2005
Beiträge: 910

BeitragVerfasst am: 28.10.05, 13:48    Titel: Antworten mit Zitat

snoopik hat folgendes geschrieben::


Versicherungen machen was die wollen, finde ich rein persöhnlich schlimm.


Also, ich bin ja auch bei diversen Versicherungen Mitglied. Und zwar beitragszahlendes Mitglied. Und deshalb finde ich es grundsätzlich eher erstrebenswert, wenn die Versicherungen auch mal nachprüfen, ob ein Schadensfall tatsächlich so eingetreten ist. Schließlich geht es auch um meine Beiträge, die bitte nicht allzu astronomisch sein sollten.

Und leider besteht die Welt nicht nur aus lauter weißen Schäfchen und ehrlichen Mitbürgern. So paar Abzocker sollen ja angeblich auch noch darunter sein. Und wenn die einfach immer nur jeden beliebigen Schaden melden müssten und die Versicherung würde immer sofort ohne jede Überprüfung zahlen, würde ich auch umschulen. Auf Versicherungsbetrüger nämlich.

Immer dieses unreflektierte und pauschale Gejaule über "die da oben", wenn's mal nicht sofort nach den eigenen Wünschen geht. Seien es jetzt Versicherungen, Anwälte, die Justiz, der Rechtsstaat, die Unternehmen, der Staat allgemein.
Die Leute scheinen inzwischen wirklich alle zu denken, dass sich die komplette Welt nur um ihre ganz persönlichen und gerade aktuellen Bedürfnisse zu drehen hat.
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 29.10.05, 19:08    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Seit wann stellen sich die Versicherungn bei 400 Euri an oder beaftragen einen Sachverstäniger.


weil eine ganze menge leute auf die idee kommen, ihr handy, welches "irgendwie" kaputt gegangen ist, als haftpflichtschaden "vom tisch gefallen" abrechnen zu lassen.

unter diesen ganzen betrügereien leidet damit auch der "ehrliche" geschädigte.

ihre vorstellungen von sachverständigen finde ich übrigens auch sehr lustig Smilie
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