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Verfasst am: 29.10.05, 15:35 Titel: Was kann ich gegen die Bank unternehmen /Schadeners.Baukred.
Hallo,
folgender Fall:
wir haben ein sanierungsbedürftiges 18 Familienhaus. Hierfür haben wir über die ILB ein Förderdarlehen beantragt, welches mangels Fördermitteln abgelehnt wurde. leider hatten wir dummerweise einen Architektenvertrag unterschrieben, der mit 50.000.-Euro fällig war. Wir wandten uns an eine (Wortsperre: Name) in der Nähe (80km entfernt), wo wir einige Leute kannten.
Der Beleihungswert des Objektes nach Sanierung ebtrug 589.000.-Euro (nach bankeigenem Schätzprogramm). Das erste Gespräch mit dem Vorstand war sehr positiv, wir beantragten 450.000.-Euro kredit zu 4,5% Zinsen, wovon 50.000.-für die Ablösung des Kaufkredites waren, der Rest für die Vollsanierung. Bis auf die zu verbauenden 750.000.-Euro bestand die Investition aus Eigenmitteln und Eigenleistung.
Der Vorstand verwies uns an den Kreditabteilungsleiter, der vorschlug, sofort 50.000.-Euro zu bewilligen, damit die Architektenrechnung beglichen wird, der Rest würde dann sofort nach unserem Sommerurlaub vorliegen.
Der Vertrag war nach 2 Wochen unterschriftsreif, als Sicherheit für die 50.000.-Euro dienten die Mieteinnahmen aus unseren anderen Mietshäusern in voller Höhe (114.000.-Euro pro Jahr). Auf meine Frage, ob das denn legal sei, da aus den Einnahmen die anderen Banken bedient wurden, erhielt ich zur Antwort, das sei nur pro forma bis zur grundschuldlichen Absicherung des Hauptkredites, falls die Innenrevision Fragen habe.
Nach der Überweisung der 50.000.-an den Architekten, fuhren wir also in Urlaub, nicht ohne vorher den Auftrag für die Entkernung auszulösen, denn zum jahresende sollte die Investitionszulage von 22% wegfallen, die fest in die Finanzierung eingeplant war.
Nach dem Urlaub fragten wir nach dem Kreditvertrag und die Bank fing an zu eiern, der Verkehrswert würde nicht ausreichen. Wir legten der Bank noch einmal die nach den Bankwerten gefertigten Beleihungswertermittlungen vor und warteten wieder einen Monat.
Nun kam plötzlich eine Absage mit der Begründung, daß Volksbanken nach den Regionalprinzip arbeiten und unser Objekt würde sich außerhalb des Geschäftsgebietes befinden.
Wir hatten zwischenzeitlich unser letztes Kapital zur Bezahlung der Handwerker ausgelegt und standen nun ohne Geld mit einem entkernten Haus da.
Zusätzlich hattten wir noch die 50.000.-Euro zu bedienen und zwar mit 600.-Euro pro Monat bei 7,5% Zinsen.
Ohne die Mieteinnahmen war bei unserem Einkommen diese Belastung nicht tragbar und wir kamen bei unseren anderen Banken in Verzug. dadurch erhielten wir bei den anderen Banken, wo wir das darlehen einreichten auch keine Kreditzusage mehr.
Im März verlor mein Mann zudem seinen Job, da sein Chef meinte, bei den finanziellen Problemen sei er in seiner Stellung nicht mehr haltbar.
das gesamte Objekt hätte einen Mietüberschuß von rund 1.200.-Euro nach Abzug aller Kosten gebracht, nun haben wir eine Bauruine und mit dem Kaufkredit rund 1.000.-Euro im Monat extra zu stemmen.
Wir versuchen das Haus gerade zu verkaufen, haben auch einen Interessenten, der 30.000.-Euro weniger bezahlen will als wir reingesteckt haben.
Was können wir nun gegen die Bank unternehmen.
Bei den Kreditgesprächen waren nur wir und die Banker anwesend.
Reicht die Schlüssigkeit, daß die Bank 50.000.-Euro in einem eigenen Kreditvertrag ausgezahlt hat, der ohne die Restfinanzierung nie tragbar gewesen wäre aus, um die Bank auf Schadenersatz zu verklagen ?
Welchen Schaden können wir überhaupt geltend machen ?
rein fachlich brauchen wir uns keine Illusionen zu machen: Es ist ein Kardinalfehler, Kauf- oder Handwerkerverträge zu unterzeichnen, bevor die Kreditzusage der Bank steht.
Bezüglich der Frage nach möglichen Schadensersatzansprüchen gegen die Bank ergeben sich 2 Ansätze, die aber nach der Sachstandsschilderung beide nicht sehr erfolgversprechend sind.
Zum einen könnte mann argumentieren, die Bank hätte gegen ihre vorvertraglichen Pflichten verstossen, in dem sie dem Kunden vorgespiegelt hätte, der Abschluss des Kreditvertrags sei nur noch eine Formsache und der Kunde könne bereits mit dem Geldausgeben beginnen.
Ganz offenkundig hat aber die Bank deutlich gemacht, dass die Voraussetzungen für eine Kreditentscheidung noch nicht vorliegen. Dokumentiert wurde dies im Abschluss des Kreditvertrags über 50.000 €, der ja überflüssig gewesen wäre, wenn gleich der richtige Vertrag möglich gewesen wäre. Auch ist der Kunde Bank- und Immobilienerfahren und kennt die Abläufe bei Finanzierungsanfragen.
Ob hier ein CiC-Schadensersatzanspruch bestehen kann, kann nur ein Anwalt beurteilen. Ich wäre hier richtig pesimistisch.
Der zweite Ansatz wäre eine Vertragspflichtverletzung der Bank, mit der Argumentation, dass diese bei der Kreditherauslage über 50.000 € nicht geprüft habe, ob die Raten aufgrund des Einkommens tragbar sind.
Da allen Beteiligten klar war, dass die umfangreiche Investition geplant war, war es auch allen Beteiligten klar, dass eine E/A-Rechnung nur unter der Annahme des erfolgreichen Investitionsvorhabens aufgehen würde.
Das Problem ist das gleiche, wie bei Finanzierungen von Existenzgründern. Einen Schadensersatzanspruch zu konstruieren dürfte auch hier richtig schwierig sein.
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