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Verfasst am: 30.10.05, 16:03 Titel: Vielleicht kann mir hier jemand helfen
Meine demenzkranke Mutter hat eine Betreuung von mir in Gesundheitsfürsorge und Aufenthaltsbestimmung. Die Vermögenssorge konnte mir seinerzeit nicht übertragen werden, da es sonst Interessenkollisionen wegen des Pflichtteils meines verstorbenen Vaters gegeben hätte.
Meine Mutter hat ein Haus, das nun verkauft wurde, da sie in meiner Nähe aus akuten Krankheitsgründen im Heim wohnt. Nun will sie aber nach "Hause" (ortsmässig kann sie es krankheitsbedingt nicht mehr zuordnen) und will auf jeden Fall nur eines: mit ihrer Familie zusammenleben. Wir bekamen nun den Hinweis einer Anwältin, dass wir an dem neuen Wohnort meiner Mutter ein neues Haus für sie suchen können, in dem wir dann - ihrem Wunsch gemäss - zusammen leben und sie entsprechend pflegen können. Es wäre quasi ein Tausch und es würden ihr keinerlei finanzielle Einbussen oder Nachteile entstehen. Ist das rechtlich gesehen durchführbar und wo muss ich mich hinwenden mit der Durchführung dieses Planes, damit meine Mutter zur Ruhe kommt und im Kreise der Familie sein kann.
Kann ich dann, wenn die Pflichtteilsangelegenheit geregelt ist, die Vermögenssorge dann auch noch beantragen?
Wer weiss hier Rat oder kann mir Stellen nennen, die mich beraten können.
Wenn Sie die Vermögenssorge nicht haben, wer hat sie denn dann? Ein Berufsbetreuer?
Grundsätzlich denke ich schon, dass Sie die Vermögenssorge beantragen können beim zuständigen Amtsgericht. Ob sie sie dann bekommen, hängt vom zuständigen Richter ab.
Ich war selbst jahrelang Betreuerin einer altersdementen Frau. Geholfen hat mir bei Problemen jeder Art immer der Rechtspfleger vom Amtsgericht, der für mich zuständig war. Oft reichte schon ein Telefonanruf, in dem er mir kurz, aber ausreichend die Rechtslage erläutert und Tipps gegeben hat. Haben Sie das schon versucht?
Noch ein privater Hinweis:
Meine Betreute lebte seit über 40 Jahren in ihrer Wohnung. Trotz diverser Probleme habe ich dies mit Hilfe des Pflegedienstes hinbekommen, obwohl es auch sehr oft an meine psychischen Grenzen ging. Auch sie saß - als die Krankheit sehr weit fortgeschritten war - oft unglücklich in ihrer Wohnung und wollte nach "Hause". Mein wiederholter Hinweis, dass sie hier seit 40 Jahren lebe inkl. Zeigen des Mietvertrages überzeugten sie nicht. Sie wisse das ja alles, aber sie wolle nach Hause.
Ich kann selbstverständlich Ihre Situation überhaupt nicht beurteilen. Aber aus meiner Erfahrung möchte ich Ihnen sagen, dass die Pflege mit dem Fortschreiten dieser Krankheit einen sehr schnell an die Grenzen bringen kann und dass es manchmal besser ist, wenn jemand sich schon in einem Heim eingelebt hat, ihn dann dort zu lassen und ihn lieber so oft wie möglich zu besuchen.
ich würde das hier geschilderte ganz einfach dem Amtsgericht mitteilen. Um es für den Rechtspfleger etwas einfacher zu machen, folgende Formulierung benutzen:
"Ich beantrage die Zustimmung zur Umsiedlung meiner Mutter von A nach B. Als Begründung führe ich an:...
Meine Mutter hat sich mit diesem Vorgehen schriftlich einverstanden erklärt, siehe Anlage."
Den letzten Satz natürlich nur schreiben, wenn die Frau Mutter es so will und noch unterschreiben kann.
Dann kommen vielleicht ein Haufen Fragen vom Gericht zurück, aber nicht irre machen lassen, notfalls hier nachfragen.
Tanja..............Die Vermögenssorge hat eine Berufsbetreuerin, wegen der geschilderten Sachlage Pflichtteil.
Übrigens.... meine Mutter kann sehr wohl noch untgerscheiden zwischen dem immer noch "fremden" und sowieso nur Übergangsheim und ihrer gesamten Famile - zum Glück auch ) und wir sind eine grosse Familie und haben alles genauestens durchdacht und werden sie auf jeden Fall dann zu Hause pflegen. Ausserdem verfügt sie über genügend Vermögen, so dass ihr alle erdenkliche zusätzlich Hilfe und Unterstützung für ein noch lebenswertes Leben geschaffen werden kann.
vielen DANK für die sachlichen Hinweise. Ich werde morgen sofort in der Form diesen Antrag stellen, denn meine Mutter möchte eben nur noch eines - in die Familie. Und ich denke rein menschlich gesehen, dürfte dem auch nichts im Wege stehen, denn es ist ja nur zu ihrem Vorteil. Finanziell gesehen würden hier auch keinerlei negative Veränderungen aufkommen, denn Hausverkauf alt und Hausneukauf würde sich die Waage halten. Und überall kann man auch nachlesen, dass soweit vertretbar immer zum Wohle des Betreuten entschieden werden soll/muss. Meine Mutter tut auch überall kund, dass sie heim zu ihrer Familie will und und wäre es natürlich wichtig, dass dies schnell und unbürokratisch für sie geschehen kann - ohne monatelange Bürokratie.
Wäre echt nett, wenn ich hier weiterhin Hilfe erfahren könnte, soweit vonnöten.
ich wollte Ihnen mit meinem Hinweis nichts unterstellen oder Ihnen zu nahe treten (deshalb meinte ich ja auch, dass ich Ihre Situation natürlich nicht beurteilen könne). Wenn das trotzdem so bei Ihnen angekommen sein sollte - SORRY.
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