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Verfasst am: 30.10.05, 23:06 Titel: Rechtmäßige Beschlüsse der Mitgliederversammlung?
Hallo,
als Mitglied eines Chor-Vereins wurde ich mündlich informiert, wann die Mitgliederversammlung meines Vereins ist. Da der Verein gemeinsam ein Wochenende verbracht hat, waren aber fast alle Mitglieder anwesend. Kein Mitglied hat eine Tagesordnung erhalten. Der Versammlungsleiter hat die Tagesordnung auch nicht bei Sitzungsbeginn verlesen und somit auch nicht über die Tagesordnung abstimmen lassen, sondern Punkt für Punkt abgearbeitet.
Während der MV wurden die Rechenschaftsberichte verlesen, der Vorstand entlastet und Vorstandswahlen durchgeführt.
Leider liegt mir keine Satzung des Vereins vor, so dass ich nicht weiß, was bei der Einberufung zur MV geregelt ist. Nun meine Fragen:
1. Darf die Einberufung generell mündlich und ohne Tagesordnung erfolgen?
2. Sind die Beschlüsse und somit auch die Wahlen des Vorstands nichtig?
3. Was wäre, wenn die Satzung nichts regelt?
4. Was, wenn die Satzung schriftl. Einladung mit Tagesordnung fordert?
5. Sind Neuwahlen erforderlich?
Hallo,
ohne die Satzung zu kennen, ist schlecht was zu sagen.
Seid ihr überhaupt ein e.V. ?
Wenn es keine Einladung gab, müssen sind ja auch ALLE Mitglieder da sein um Beschlüsse fassen zu können.
Wer schreibt denn ein Protokoll und was steht da drin ?
Spezi
danke schon einmal für die schnelle Antwort! Ich bemühe mich schon seit 7 Jahren (solange bin ich dabei) um Einsicht in die Satzung... Ich habe die Satzung gestern erneut angefordert und bleibe jetzt hartnäckiger! Sobald ich näheres weiß, melde ich mich wieder.
Ja, wir sind ein e.V. !
Es waren nicht alle Mitglieder da! Insbesondere bezweifle ich, dass die passiven Mitglieder etwas von der MV wussten, da der MV-Termin nur den anwesenden Sängern in einer Chorprobe mitgeteilt wurde.
Das Protokoll schreibt die Schriftführerin. Was drin steht, kann ich nicht sagen, da meines Wissens den Mitgliedern bisher nie ein Protokoll zugegangen ist und ihnen auch nie eines verlesen wurde.
Was ich auch eigenartig finde, ist die Beitrittsart. Laut eines Vorstandsmitgliedes wird man Mitglied des Vereins durch die Zahlung des ersten Mitglieds-Beitrages. Eine Beitrittserklärung hat kein Mitglied unterschrieben (zumindest nicht die letzten 7 Jahre). Es hat aber auch kein Mitglied in den letzten 7 Jahren Einsicht in die Satzung erhalten. Wenn mir nicht bekannt ist was in der Satzung steht und ich keine Beitrittserklärung geschrieben habe, bin ich dann überhaupt rechtmäßiges Vereinsmitglied?
Die Satzung kann bestimmen, dass die Mitgliedschaft mit Zahlung des ersten Beitrags beginnt. Dies ist jedoch eine ganz seltene Regelung und eher unwahrscheinlich.
Dass der Vorstand (VS) sich überhaupt nicht in die Karten gucken lassen will, verheißt im Allgemeinen nicht viel Gutes. Für mich unverständlich: Wenn der Verein die aktuelle Satzung nicht herausrückt, dann wendet man sich an das zuständige Registergericht, wo der Verein eingetragen ist und kann dort Einsicht in die Registerakte nehmen und die Satzung gegen Erstattung der Kopiekosten ablichten (lassen). Es ist schlicht ein unmöglicher Zustand, dass niemand weiß oder wissen soll, wie die Vereinsstatuten lauten und was seine Rechte und Pflichten sind. Durch diese Geheimniskrämerei ist dem Missbrauch bei der Geschäftsführung des Vereins Tür und Tor geöffnet.
Der VS ist durch seine Wahl vom obersten Vereinsorgan, nämlich der MV, beauftragt, die Geschäfte des Vereins ordnungsgemäß nach Maßgabe der Satzung zu führen. Davon kann hier wohl kaum die Rede sein. Auf der jährlichen MV hat ein Rechenschaftsbericht des VS zu erfolgen und die MV umfassend informiert zu werden.
Spezi ist Recht zu geben, dass man ohne die Satzung kaum sagen kann, was an den Merkwürdigkeiten, die dort praktiziert werden, satzungskonform ist und was nicht. Das Naheliegendste ist daher, sich unbedingt die Statuten zu besorgen und intensiv zu studieren, damit man überhaupt weiß, wie die Führung des Vereins zu erfolgen hat. _________________ MfG 13 Lach nicht!! Freu Dich anders!
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