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Clubleiterin geht ihren Pflichten nicht nach

 
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Jamie
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.10.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 25.10.05, 08:26    Titel: Clubleiterin geht ihren Pflichten nicht nach Antworten mit Zitat

Hallo,

folgende Situation besteht derzeit: Vor 3 Jahren ist ein Fanclub für eine Band gegründet worden. Jetzt, nach Ablauf dieser 3 Jahre, passiert endlich etwas innerhalb des Fanclubs, denn bis zum heutigen Tag wurden alle Interessierten durch die Ausrede "bald ist der Fanclub da" (obwohl er ja schon existiert) hingehalten.
Inzwischen ist der Fanclub in das Vereinsregister eingetragen und als "offiziell" von der Band und deren Management anerkannt worden.

Mein Problem ist jetzt, dass die Clubleiterin selber nicht in Deutschland lebt, obwohl es der DEUTSCHE Club dieser Band sein soll. Hat das irgendwelche Auswirkungen auf ihre Position als Clubleiterin bzw. 1. Vorstandsvorsitzende?

Das zweites Problem ist, dass besagte Clubleiterin seit Jahren bereits Geschenke etc. von der Band erhält, die für den Club gedacht sind, aber nie den Club erreicht haben. Außerdem kommt sie ihren Pflichten als "Leiterin" bzw. Hauptverantwortliche nicht nach, da sie eben nicht in Deutschland lebt und sich so nicht mit den Belangen des Clubs auseinandersetzen kann.

Für mich - und andere aus dem Club - stellt sich nun die Frage, inwiefern wir etwas gegen dieses Verhalten unternehmen können? Ich muss dazu sagen, dass wir bisher noch keine Satzung zu Gesicht bekommen haben. Im Moment fließen auch noch keine Mitgliedsbeiträge.

Aus der vorgenannten Situation heraus haben sich einige Fans dieser Band zusammengeschlossen und einen eigenen Verein gegründet, der natürlich noch nicht eingetragen ist. Wir wollen in den kommenden Tagen der Band unser Konzept vorlegen. Unser Problem hierbei ist, dass wir die Begründung für diesen zweiten Verein auf die Mißstände auf den 1. Verein stützen. Dürfen wir das so gegenüber der Band mitteilen oder würde dies schon unter "Rufmord" oder ähnlichem laufen?

Ich hoffe ich habe mich halbwegs verständlich ausgedrückt.

Gruß Jamie
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Spezi
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 912

BeitragVerfasst am: 25.10.05, 11:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Jamie,
wenn man die Wahrheit berichtet und dabei auch noch sachlich bleibt, ist dass nie Rufmord. So wie du das schreibst kann man es auch weitertragen.
Im übrigen. was für ein Sitz des Vereins steht denn in dem jetzigen Verein ?
Zwischen Sitz des Vereins und Wohnort(sitz) der Vorsitzenden ist zu unterscheiden.
Spezi
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JS
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 1241

BeitragVerfasst am: 25.10.05, 14:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
die Satzung sowie alle Eintragungen des Vereines können übrigens kostenlos von Jedermann ohne nachzuweisendes Interesse beim für den Sitz des Vereines zuständigen Vereinsregister (Amtsgericht) eingesehen werden - zumindest, wenn sich dieser Sitz in Deutschland befindet.

Im Übrigen schließe ich mich Spezis Meinung an.

JS
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Jamie
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.10.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 26.10.05, 08:24    Titel: Antworten mit Zitat

Inzwischen weiß ich, dass als Sitz des Vereins Helsinki (Finnland) eingetragen ist. Betreffende Clubleiterin lebt auch in dort. Problem für mich ist - reines Unverständnis vermutlich - wie dann der Club tatsächlich noch als "Deutscher" Club bezeichnet werden kann.

Nur mal rein theoretisch der Club hätte seinen Sitz in Deutschland gemeldet, weil die Clubleiterin zu dem Zeitpunkt, als die Gründung erfolgte noch in Deutschland lebte, nun aber ins Ausland gezogen ist. Würde diese Situation eine Änderung der Satzung bewirken?
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JS
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 1241

BeitragVerfasst am: 26.10.05, 11:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
für eine Sitzverlegung eines eingetragenen Vereines in Deutschland ist zwingend eine Satzungsänderung erforderlich, da der Sitz in der Satzung angegeben werden muss.

Eine Satzungsänderung kann wirksam nur dasjenige Vereinsorgan bewirken, welches laut Satzung dazu berechtigt ist. In den allermeisten Fällen ist dies die Mitgliederversammlung.

Sollte der Verein also einmal in Deutschland eingetragen gewesen sein, und sollte die Mitgliederversammlung das für eine Satzungsänderung zuständige Organ sein, dann muss diese Mitgliederversammlung irgendwann einmal einen Beschluss zur Sitzverlegung gefasst haben. Dann aber hätte auch jedes Mitglied eine Einladung zu der Versammlung, auf der dieser Beschluss gefasst werden sollte, erhalten haben müssen ...

Um weiter zu kommen, wirst du dir die Satzung des Vereines besorgen müssen. Wie das bei einem Verein mit Sitz in Finnland geschieht, weiß ich allerdings nicht, da ich mich mit dem finnischen Vereinsrecht nun leider wirklich nicht auskenne. Vielleicht hat ja "13" noch was in dieser Richtung ... der hat ja eigentlich immer und für alle Fälle noch etwas in der Hinterhand Cool

JS
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: Lower Saxony

BeitragVerfasst am: 26.10.05, 14:53    Titel: Antworten mit Zitat

@ JS
Och, Mönsch - der Ehre zuviel... Verlegen

Zur Sache: Hatte der Verein seinen Sitz schon immer im Ausland, ist er hier in Deutschland gar nicht eingetragen. War der Sitz mal im Inland und ist ins Ausland verlegt worden, verliert er in Deutschland seine Rechtsfähigkeit. Dazu aus dem Schrifttum:

Zitat:

Wenn der Verein seinen Verwaltungssitz ins Ausland verlegt, so verliert er die Rechtsfähigkeit nach deutschem Recht. Ob er in dem ausländischen Staat als juristische Person rechtsfähig bleibt oder wird, richtet sich nach dem Recht des aufnehmenden Staates. Demgegenüber ist der Verlegungsbeschluss nach herrschender Ansicht als Auflösungsbeschluss zu behandeln (BayObLG, JZ 1993, 372; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 615) und nach der Vereinregisterverordnung (§ 6 III VRV) als solcher einzutragen. Für die Annahme eines solchen Auflösungsbeschlusses besteht aber kein Anlass, zumal dann nicht, wenn das ausländische Recht den Verein als juristische Person „übernimmt“.

Sauter/Schweyer/Waldner, Der eingetragene Verein, 17. A. Rn. 399


Zum finnischen Recht für Vereine bin ich jedoch auch überfragt.
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MfG
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Lach nicht!! Freu Dich anders! Mr. Green
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JS
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 1241

BeitragVerfasst am: 26.10.05, 15:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
dreizehn hat folgendes geschrieben::
Zum finnischen Recht für Vereine bin ich jedoch auch überfragt.

"kaum zu glauben" ... oder auch "endlich mal" Cool

Vielleicht gibt es ja auch ein finnisches Rechtsforum - versuch's mal unter www.räächtii-vääraaiinii.fi Sehr glücklich

Jetzt aber Schluß mit lustig ...

JS
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: Lower Saxony

BeitragVerfasst am: 26.10.05, 16:28    Titel: Antworten mit Zitat

JS hat folgendes geschrieben::
dreizehn hat folgendes geschrieben::
Zum finnischen Recht für Vereine bin ich jedoch auch überfragt.

"kaum zu glauben" ... oder auch "endlich mal" Cool


@ JS:

Du weißt doch: Ich weiß nur eines - ich weiß nix!

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MfG
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Jamie
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.10.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 27.10.05, 11:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo und

danke erst einmal für die Antworten, die mir schon sehr weitergeholfen haben, nun habe ich ein paar spezieller Informationen erhalten und dazu ein paar explizierte Fragen:

In den vergangenen Tagen habe ich versucht, einen Einblick in die Satzung zu erhalten. Dieser wurde mir verwehrt, welches die Clubleiterin damit begründet, dass sie sich nicht von dem anderen - neu entstehenden - Fanclub in die Karten schauen lassen möchte.

Ebenso erhalten wir keinen Einblick in das Gründungsprotokoll, weshalb ich starke Zweifel hege, ob ein solches - real - überhaupt existiert. Viele Mitglieder vermuten, dass ein solches Protokoll nur „provisorisch“ erstellt worden ist, denn wir wissen inzwischen dass - immerhin ein Anfang - schon einmal, dass die Clubleitung aus mindestens 4 Leuten bestehen muss. Wir nehmen daher an, dass diese und noch drei andere Mitglieder das Gründungsprotokoll und die Satzung unterzeichnet haben.

Ferner steht inzwischen fest, dass wir - die Mitglieder - dahingehend an der Nase herumgeführt worden sind, dass der Verein nicht in das Vereinsregister eingetragen ist, sondern dass dieses wohl gerade eben erst erfolgen soll.
Ebenso teilte uns die Clubleiterin mit, dass bisher noch keine Mitglieder „offiziell“ aufgenommen worden sind. Wir alle haben allerdings eine Mitgliedsbescheinigung erhalten.

Meine Fragen sind nun:

1. Inwiefern können wir die Clubleiterin zur Verantwortung ziehen, dass sie uns (Nicht-)Mitglieder über drei Jahre hinweg als Mitglieder behandelt hat und

2. dass wir innerhalb der drei Jahren nie ein Gründungsprotokoll, eine Satzung, geschweige denn ein Protokoll (ob nun im Gründungsprotokoll enthalten oder nicht) zu Gesicht bekommen haben, welches die Wahl des Vorstandes/Clubleiterin beinhaltet?

3. Kann die Clubleiterin, wenn denn irgendwann einmal die Satzung veröffentlicht werden sollte und darin ein Mitgliedsbeitrag enthalten ist, diesen für die vergangenen drei Jahre einfordern?


Des weiteren hat sich auch folgendes Problem bei genauerer Recherche ergeben:

In einem anderen Thread, in diesem Forum, habe ich gelesen, dass:

- "Gemeinnützig" heißt: der Allgemeinheit nützend, also allen, sowie

- meine Einschätzung: Ein "normaler" Fanclub verfolgt keine förderungswürdigen Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Begründung: Der Kreis der Personen, denen die Förderung hauptsächlich zugute kommt, ist fest abgeschlossen, er beschränkt sich nämlich auf den durch den Fanclub "geförderten" Verein - und das ist ein Ausschlusskriterium!

Hierzu sagt die AO in § 52: Hierzu sagt die AO in § 52: Eine Förderung der Allgemeinheit ist nicht gegeben, wenn der Kreis der Personen, dem die Förderung zugute kommt, fest abgeschlossen ist, zum Beispiel Zugehörigkeit zu einer Familie oder zur Belegschaft eines Unternehmens, ...

Meine Frage hierzu ist:

Da die Eintragung ins Vereinsregister anscheinend noch läuft, muss zwangsläufig das Amtsgericht und das Finanzamt noch die „Gemeinnützigkeit“ der Satzung und des „Tuns“ des Vereins prüfen.
Dieser Verein hat allerdings NUR einen Internetauftritt, basiert also ausschließlich auf digitaler Form. Dieser Internetauftritt ist zu 99 % den Mitgliedern vorenthalten. Lediglich auf der Startseite erhält der Interessierte ein paar wenige Informationen, was ihm im Verein erwartet. Das hierbei bereits seit drei Jahren von Aktionen gesprochen wird, die bis zum heutigen Tag nicht umgesetzt worden sind (Vereins-T-Shirt, Vereinszeitung etc.), tut erst einmal nichts zur Sache und sei nur erwähnt. Der Interessierte kann aber in diesem Zusammenhang z. B. noch nicht einmal das Forum betreten, ohne Mitglied zu sein.

Ist eine solche Handhabung überhaupt rechtens? Kann eine Umsetzung, wie diese, dass nur Vereinsmitglieder mehr als das 1 % auf der Internetseite, die nun einmal das „Herz“ des Fanclubs darstellt, sehen überhaupt erlaubt sein? Dürfte dann nicht zwangsläufig auch die Gemeinnützigkeit nicht anerkannt werden und damit eine Eintragung in das Vereinsregister unmöglich werden?

In einem weiteren Thread habe ich gelesen, dass der 1. Vorsitzende abgewählt werden kann (wenn dies die Satzung vorsieht, die ich - wie gesagt - nicht kenne), wenn dieser sich für einen gewissen Zeitraum nicht um die Belange des Vereins kümmert. Bei unser Clubleiterin würde dies einen Zeitraum von 3 Monaten (dafür dass wir keine Informationen erhalten haben) bzw. 3 Jahren (dafür, dass bei dem Fanclub seit seiner Gründung nichts passiert) zutreffen.
Wäre daher ein solcher Antrag gerechtfertigt? Allerdings stellt sich hier wieder das Problem, dass bisher nicht eine einzige Mitgliederversammlung stattgefunden hat, in der ein solchen Problem hätte erläutert werden können.

Danke schon einmal für die Antworten.
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Spezi
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 912

BeitragVerfasst am: 27.10.05, 15:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
du hast geschrieben:
Zitat:
Inzwischen weiß ich, dass als Sitz des Vereins Helsinki (Finnland) eingetragen ist.


wenn dies richtig ist, dann sind alle Antworten zum Verein, auf die du dich jetzt beziehst, mit großer Wahrscheinlichkeit NICHT anwendbar, da sie sich auf das DEUTSCHE Vereinsrecht beziehen !!
Hier wäre jedoch dann das FINNISCHE Vereinsreecht anwendbar.
Spezi
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Jamie
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Anmeldungsdatum: 10.10.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 28.10.05, 07:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Spezi,

nachdem ich die Clubleiterin mit Mails förmlich zugetextet hatte, hat sie mir gesagt, dass der Vereinssitz immer noch in Deutschland liegt, also nicht wie von ihr erst gesagt in Finnland. Es wäre also Deutsches Recht anwendbar.

Grüße
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Spezi
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 912

BeitragVerfasst am: 28.10.05, 10:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Jamie,
dann wäre ja der nächste Schritt herauszufinden, bei welchem Amtsgericht denn eine Eintragung in das Vereionsregeister erfolgt ist, wenn denn dem so ist.
Ein Verein wird an dem für seinen Sitz zuständigem Amtsgericht eingetragen.
Dort kann jederman das Gründungsprotokoll einsehen, welches ja auch die Satzung enthalten muß und auch Kopien erhalten

Spezi
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Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: Lower Saxony

BeitragVerfasst am: 28.10.05, 17:26    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn weder an die leitende Person noch an maßgebliche Unterlagen des Vereins heranzukommen ist, woher stammt dann die Information, dass der Verein nach deutschem Recht in das VR eingetragen wurde? Wenn dem wirklich so sein sollte, dann muss ja wohl oder übel auch das zuständige Amtsgericht zu ermitteln sein, denn beide Informationen hängen doch unmittelbar zusammen.
Wenn man davon ausgeht, dass der Sitz des Vereins da sein soll, wo die Geschäfte des Vereins geführt werden und dies geschieht tatsächlich in Finnland, dann habe ich noch so meine Zweifel. Oder gab es einmal einen Vorstand in Deutschland?

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Jamie
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Anmeldungsdatum: 10.10.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 01.11.05, 08:14    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe einen der früheren Mitarbeiter aus dem "Vorstand" gefunden, der mir die Infos gegeben hat. Allerdings konnte er mir nicht sagen, bei welchem Gericht der Antrag auf Eintragung gestellt worden ist. Den Vorstand gibt es auch noch in Deutschland, allerdings nur rein "formal", da die Clubchefin glaubt alles allein machen zu können und demzufolge kaum Aufgaben auf die Vorstandsmitglieder verteilt sind.

Zur Anmerkung: Mein Informant war aus dem Grund "fehlender Informationen" zurückgetreten.
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