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Verfasst am: 29.10.05, 14:25 Titel: Dauer der Schadensbehebung (wichtig)
Hallo,
ich weiß nich ob dieser Thread hier richtig ist, aber ich poste einfach mal drauf los!
Folgendes Problem: Person A hat den Festplatten-Mp3-Player von Person B fallen gelassen. Das gerät wies danach diverse Kratzer und Software-Fehler auf. Der Versicherungsvertreter von A wollte erst den Schaden nicht anerkennen. Er meinte laut Person A, dass man mit "einem Kratzer ja leben könne" den Softwarefehler wollte er auch nicht anerkennen, da dieser nur diverse Sektoren der Festplatte betraf und die meisten Lieder noch funktionierten (er hörte sich anscheinend nur 1-2 Lieder an, die heile waren). Was komisch ist, dass der Versicherrungsvertreter persönlich sich die Schäden anschaut und die Filiale aufsucht (50km entfernt) wo Person B das Gerät gekauft habe!Naja aber egal!Nach Druck der Eltern von B und dem erneuten Wunsch nach Wiederherstellung des Orginalzustandes hieß es der Versicherungsvertreter wolle sich jetzt doch darum kümmern. Diese Aussage ist aber jetzt schon 6 wochen her und Person B wartet auf das, damals 2 Tage altes Gerät!Jetzt kommt meine Frage: Wie lange darf soetwas im Normalfall dauern bzw. bis wann sollte eine Versicherung den Schaden behoben haben?Wie kann Person B denn Vorgang beschleunigen (Fristsetzung)?Kann man eigentlich rechtlich Schadensersatz oder ähnliches bekommen?Das Gerät ist in dieser Zeitspanne um 20 € im Preis gefallen und wenn Person B es wiederbekommt ist es ja wie, als Person B es erst dann gekauft hätte!
Vielen Dank im Vorraus
honkmaster
Zuletzt bearbeitet von honkmaster am 30.10.05, 19:42, insgesamt 1-mal bearbeitet
Mann hat der eine gute Ausbildung. Sogar eine Diagnose an einem MP3-Player traut der sich zu.
Mich würde es wundern, wenn eine Versicherung wegen eines solchen Bagatellschadens so einen Aufwand betreiben würde. Normalerweise reicht es aus den Schadensfall zu melden. In der Regel gibt die Versicherung ihr ok den Schaden in einer Fachwerkstatt überprüfen bzw. reparieren zu lassen. Aber das ein Versicherungsvertreter die geschädigte Sache an sich nimmt und meint, er müsse sich selbst vom Schaden überzeugen das finde ich doch etwas des guten zuviel.
An deiner Stelle würde ich schnellstens den MP3-Player zurückfordern und über Person B prüfen lassen, ob der Schaden bei der Gesellschaft überhaupt gemeldet wurde. Denn bald ist Weihnachten, und wer weiß schon unter welchem Weihnachtsbaum dieses Jahr ein zusätzlicher MP3-Player liegt. _________________ ##################
Viele Grüße Eifeler
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Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
Ja sowas dachten wir uns auch!Naja wir haben den Rechtsanwalt eingeschaltet bzw. anrufen lassen und heute morgen hatte ich per Post einen Verrechnungscheck. Wie sowas doch manchmal Wunder wirkt!
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