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unfall mit fremden auto! muss ich alles zahlen?

 
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chrissy211183
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 30.10.05, 17:05    Titel: unfall mit fremden auto! muss ich alles zahlen? Antworten mit Zitat

Hallo,
ich habe ien unfall mit nem auto von einem bekannten gemacht. nun soll ich den schaden an seinem auto zahlen (OK) UND den betrag den er bei seiner versicherung hochgestuft wird (809€ ). ich muss noch sagen, sein auto war so versichert, dass nur leute über 23 damit fahren dürfen, was ich nicht bin. das wußte er, das ich erst 21 bin. ich wußte aber nicht, dass es so versichert ist.
Bitte um ne antwort.
DANKE
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wolfi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.03.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 30.10.05, 17:13    Titel: Antworten mit Zitat

Meiner Meinung haftet der Fhzg. Halter für alle Unfälle.
Gabs denn Verletzte ?
War der Gebrauch des Wagens erlaubt worden ?
Wurde von Dir grob Fahrlässig gehandelt ?
Wurde der Unfall polizeilich aufgenommen ?
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 30.10.05, 17:16    Titel: Antworten mit Zitat

wenn der unfall schuldhaft verursacht wurde, hat der fazg.halter grundsätzlich erstmal anspruch auf reparaturkosten des fahrzeuges und auch die mehrkosten für den versicherungsbeitrag...

das mit den fahrern unter 23 spielt hier keine rolle. oder handelt es sich bei der rund 800 € um eine "vertragstrafe"?
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Eifeler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 30.10.05, 20:05    Titel: Re: unfall mit fremden auto! muss ich alles zahlen? Antworten mit Zitat

chrissy211183 hat folgendes geschrieben::
... nun soll ich den schaden an seinem auto zahlen (OK) UND den betrag den er bei seiner versicherung hochgestuft wird (809€ ).


Wie kann er denn bereits heute genau aussagen, was ihn diese Erhöhung in den folgenden Jahren kosten wird? Frage
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wolfi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.03.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 30.10.05, 21:11    Titel: Re: unfall mit fremden auto! muss ich alles zahlen? Antworten mit Zitat

Eifeler hat folgendes geschrieben::
chrissy211183 hat folgendes geschrieben::
... nun soll ich den schaden an seinem auto zahlen (OK) UND den betrag den er bei seiner versicherung hochgestuft wird (809€ ).


Wie kann er denn bereits heute genau aussagen, was ihn diese Erhöhung in den folgenden Jahren kosten wird? Frage

Da gibts von den Versicherungen schon Programme um das auszurechnen, denn
die Schadenhöhe iss da nicht relevant. Rückstufung wär theoretisch auch mit einer Schadenhöhe von 50 Euro möglich.
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Eifeler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 30.10.05, 21:36    Titel: Re: unfall mit fremden auto! muss ich alles zahlen? Antworten mit Zitat

wolfi hat folgendes geschrieben::
Da gibts von den Versicherungen schon Programme um das auszurechnen, denn
die Schadenhöhe iss da nicht relevant. Rückstufung wär theoretisch auch mit einer Schadenhöhe von 50 Euro möglich.


Na na, ganz so einfach ist das nicht. Auf welchen Zeitraum werden denn diese Berechnungen ausgelegt?Stell dir mal vor, Chrissy bezahlt die € 809,--. Der Bekannte wechselt aber in 1 Jahr den Versicherer und spart künftig 30% an Beiträgen. Logischerweise bleibt er in der gleichen SF-Klasse wie beim Vorversicherer, zahlt aber definitiv weniger und hat damit auch automatisch weniger Aufwand durch die Höherstufung beim Unfall. Zahlt der Bekannte dann die Differenz wieder an Chrissy zurück. Vermutlich nicht. Entweder ein Fehler im System oder wir befinden uns auf dem Holzweg.

Sollte es sich bei den € 809,--, wie von talla vermutet, um eine Vertragsstrafe zahlen, dann würde ich an Chrissys Stelle überhaupt nichts an den Bekannten zahlen. Denn das der Vertrag so ausgelegt war, dass das Fahrzeug nur von Fahrern über 23 Jahre genutzt werden darf, davon hatte nur der Bekannte kenntnis. Und wenn er einen Wagen verleiht, wird er vermutlich auch gewußt haben wie alt Chrissys ist.
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Chub
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 20.10.2005
Beiträge: 1556

BeitragVerfasst am: 31.10.05, 11:00    Titel: Nur menschliches Antworten mit Zitat

Hi Chris,

da leiht Dir also ein netter Mensch sein Auto, Du schrottest es und willst nun nicht für alle ihm entstandene Schäden aufkommen; weil er ist ja selbst dran Schuld, wenn er Dir sein Auto leiht.

Ah ja.
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chrissy211183
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 31.10.05, 15:08    Titel: Antworten mit Zitat

schon mal danke für die ganzen schnellen antworten..
er wußte, dass ich nicht 23 bin u hat mir erlaub das auto zu fahren. ich bin nur jemanden hinten drauf gefahren.also keine verletzte. die straße war nur rutschig und ich konnte nicht mehr so schnell bremsen. polizei war nicht anwesend.
der hat sich das irgendwie von seiner versicherung ausrechnen lassen mit dem geld.
also würdet ihr sagen, dass ich zahlen muss?
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 31.10.05, 15:12    Titel: Antworten mit Zitat

es weiß hier immer noch keiner, ob es sich bei den runden 800 € um die "normale" rückstufung handelt,
oder ob das eine "vertragsstrafe" ist, weil er jemanden unter 23 jahre hat fahren lassen...

ansonsten ist das was eifeler geschrieben hat recht interessant, darauf bin ich auch noch nicht gekommen.
was wenn der geschädigte nächstes jahr die kfz-versicherung wechselt und massiv geld spart?
demnach müsste man die höheren prämien durch die rückstufung jedes jahr sich aufs neue bestätigen lassen und zurückzahlen...

und @chub
auch wenn man einen schaden verursacht hat, ist es doch legitim sich zu erkundigen, ob der geschädigte überhaupt anspruch auf das hat, was er verlangt...
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Zuletzt bearbeitet von talla am 31.10.05, 15:45, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 31.10.05, 15:14    Titel: Antworten mit Zitat

chrissy211183 hat folgendes geschrieben::

also würdet ihr sagen, dass ich zahlen muss?


grundsäatzlich ja, nämlich den Schaden am Auto von deinem Bekannten und den finanziellen Mehraufwand durch den Rabattverlust.

Streiten kann man sich über die Sache mit der "Vertragsstrafe" (Versicherungs-Mehrbeitrag, weil Fahrer unter 23 Jahre).

Da würd ich mal sagen, das soll der Fahrzeughalter selber tragen. Er hat ja selbst gewusst, was er für einen Versicherungsvertrag er abgeschlossen hat, und er hat gewusst, dass der Fahrer, dem er das Auto gibt, jünger ist.
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Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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chrissy211183
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Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 31.10.05, 15:17    Titel: Antworten mit Zitat

ich glaube es handelt sich um eine normale rückstufung...
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