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Verfasst am: 20.10.05, 23:39 Titel: Falscher Hinweis von Polizei?
Folgendes:
Mir wurde am 08.10.2005 die Wohnung von meinem Ex Verlobten ausgeräumt.
Die Verträge für die Möbel laufen auf MEINEN Namen und sind nicht mal ganz bezahlt, aber er fühlt sich im Recht weil ER die Möbel bezahlt hat (war übrigens eine Schenkung )
Ich hab die Polizei gerufen, die mich dann vor die Wahl stellten:
"Entweder geben Sie die Möbel direkt raus ohne Konsequenzen oder warten auf eine Einstweilige Verfügung und das kostet Sie dann mehrere tausend Euro,wegen Sprit-und Leihwagenkosten "(und anderes...hab ich nicht mehr genau im kopf!)
Ja was ist das denn bitte für ne Wahl?
Ich war natürlich verzweifelt und hab gesagt:
"Dann nimmt es mit!"
War der Hinweis der Polizei richtig?
Können die beiden Herren vor Gericht geladen werden?
NEU!!!! ERGÄNZUNG:
1. ER hat die Wohnung nicht allein bezaht.Die haben wir uns 50/50 geteilt,weil WIR BEIDE ihm MIETVERTRAG stehen und BEIDE einen Schlüssel haben
2. Er hat nicht bewiesen,dass die Möbel IHM sind!!ich hab nur bestätigt,dass ER die bezahlt hat,weil ich in dem Moment fertig war
3. Dass die Verträge auf meinen Namen laufen ist mir erst später eingefallen
4. Er hat die Möbel bezahlt und kann dies durch Überweisungen belegen,aber ICH durch die Verträge,die auf MEINEN Namen laufen
5. ICH bin im Besitz der RECHNUNGEN!!!!!die auf meinen alleinigen Namen ausgestellt sind
6. ES war keine Ratenzahlung!Alles auf einen Schlag bezahlt
7. Ich hab Zeugen(auch schriftlich vorliegen),die bestätigen,dass ER MIR die Möbel im Falle einer Trennung überlässt
vielleicht jetzt etwas verständlicher..
Zuletzt bearbeitet von knisterkuh am 26.10.05, 21:06, insgesamt 3-mal bearbeitet
Verfasst am: 21.10.05, 05:43 Titel: Re: Falscher Hinweis von Polizei?
knisterkuh hat folgendes geschrieben::
Die Verträge für die Möbel laufen auf MEINEN Namen und sind nicht mal ganz bezahlt, aber er fühlt sich im Recht weil ER die Möbel bezahlt hat (war übrigens eine Schenkung )
Das scheint mir nicht ganz logisch zu sein. Wer hat denn nun die Möbel bezahlt? Wer hat wem was geschenkt?
Verfasst am: 21.10.05, 09:00 Titel: Re: Falscher Hinweis von Polizei?
Also Sie wohnten mit Ihrem Verlobten in einer Wohnung. Dann haben sie sich getrennt und er ist aus seiner Wohnung ausgezogen.
Davor wurden von Ihnen Möbel bestellt, die er zwar noch abbezahlt, jedoch Ihnen schon mal geschenkt hat.
Neulich stand er dann ganz plötzlich vor der Tür und wollte seine Möbel mitnehmen.
Das haben sie verweigert und dann die Polizei angerufen.
Die Polizei kam und stellte Sie vor die beschriebene Wahl.
knisterkuh hat folgendes geschrieben::
War der Hinweis der Polizei richtig?
Anscheinend hat Ihr Ex vor Ort glaubhaft gemacht, daß die Möbel sein Eigentum sind.
(Ganz nebenbei erwähnt geht normalerweise das vollständige Eigentum auch erst nach vollständiger Bezahlung über, und somit gehören die Möbel wohl jemand ganz anderem...)
knisterkuh hat folgendes geschrieben::
Können die beiden Herren vor Gericht geladen werden?
Selbstverständlich. Unter gewissen Voraussetzungen kann jeder Bürger vor Gericht geladen werden.
Weswegen wollen Sie die Beamten vor Gericht zerren? Wegen unerlaubter Rechtsberatung im Einzelfall?
Mal im Ernst: Wenn sie die Herausgabe nach wie vor verweigert hätten, wäre kein unmittelbarer Zwang gegen Sie ausgeübt worden. Ich verstehe den Hinweis des Beamten eher als gutgemeinten Ratschlag, welcher Ihnen Kosten und Ärger ersparte.
Jetzt ist die Wohnung zwar etwas übersichtlicher, aber andererseits können sie bei Ihrem Ex ebenso vorgehen und sich die Möbel auf dem selben Weg wieder zurückholen, wenn diese Ihr bewiesenes Eigentum sind.
Wenn der Ex-Verlobte Möbel aus der ehemals gemeinsamen Wohnung Möbel haben möchte, dann ist das eine zivilrechtliche Forderung. Die Polizei hat sich da nicht einzumischen.
Der Ex-Verlobte hätte seine Ansprüche vor einem Zivilgericht einklagen müssen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist es Aufgabe der Polizei hier dafür zu sorgen, daß alles so bleibt wie es ist.
Wenn es sich bei den Möbeln um Ihr Eigentum oder um ihr gemeinschaftliches Eigentum gehandelt hat, dann liegt hier ein Diebstahl vor, und die Polizei hat dabei geholfen. _________________ Wenn alle das täten, was viele mich könnten, käme ich nicht mehr zum Sitzen!
Man lernt ja bekanntlich nie aus. Mir war das nämlich neu, dass man mit der Verlobung automatisch in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft eintritt. Dann war es allerdings auch ziemlich sinnfrei von einer Schenkung zu sprechen, wenn es mit der Verlobung eh kein „mein“ und „dein“ mehr gibt.
Ansonsten habe ich es so verstanden, dass der Ex-Verlobte nicht nur die Möbel, sondern auch die Wohnung allein bezahlte.
Und wenn dieser vor Ort nachweisen konnte, dass die Möbel sein Eigentum sind, war der Hinweis der Beamten doch korrekt.
Aber schön, lt. Klein-Fritzchen können die Herren ja nun doch mindestens wegen Beihilfe zum Diebstahl „vor Gericht geladen werden“, wie knisterkuh es gerne möchte.
Hm laut kl.Fritzchen ist es eine zivilrechtliche Forderung und die Polizei hat sich rauszuhalten.
Gleich im nächsten Satz sagt er aber die Polizei hätte dafür zu sorgen, dass der Zustand erhalten bleibt?
Wie jetzt?
Fakt ist: Die Polizei kennt in ihren Polizeiaufgabengesetzen (PAG) oder auch BPOLG bei Bundespolizisten eine Aufgabe die Maßnahmen auch bei zivilrechtlichen Fragestellungen vorsieht. Beispiel: Jemand ruft einen Beamten und sagt man habe SEIN Fahrrad versehentlich angekettet und er will die Kette weg, kommt ein anderer hinzu und sagt es wäre aber sein Rad ... Dann können die Beamten das Rad sicherstellen, die Personalien erheben und so einem ordentlichen Verfahren ziviler Natur Beistand leisten.
Ähnlich ist der Fall auch dort. Wenn der Ex nachgewiesen hat, das es seine Möbel sind (Besitz), dann wird wohl die Polizei beiderlei Personalien feststellen, dem offensichtlichen Rechteinhaber den Zustand gewähren und den Rest auf Gericht verweisen. So ist das in Ordnung und auch richtig gewesen.
Es steht immer noch frei die Möbel auf dem zivilrechtlichen Wege einzufordern.
Und klein Fritzchen: Diebstahl wäre es nur wenn man etwas wegnimmt was einem überhaupt nicht gehört. Das ist hier wohl nicht der Fall.
Die Verträge für die Möbel laufen auf MEINEN Namen und sind nicht mal ganz bezahlt, aber er fühlt sich im Recht weil ER die Möbel bezahlt hat (war übrigens eine Schenkung )
Jetzt würde mich schon mal interessieren was ihr glaubt, wie der Ex-Verlobte nachgewiesen hat, daß es sich um sein Eigentum handelt.
Der einzige Sachbeweis sind doch die Rechnungen und demnach hat die Frau die Möbel erworben. Wie soll jetzt das Gegenteil bewiesen werden. Denn das muß man schon, wenn man der Dame die Möbel wegnehmen will.
Meine Frage lautet also:
Wie sind die Beamten darauf gekommen, daß der Ex-Verlobte Eigentümer der Möbel ist ? _________________ Wenn alle das täten, was viele mich könnten, käme ich nicht mehr zum Sitzen!
Was heißt das schon, wenn die Möbel "auf ihren Namen laufen"?
Gar nichts. Etwas bestellen kann jeder, aber wenn´s an´s bezahlen geht, klappt´s oftmals nicht mehr so gut und man läßt anderen den Vortritt.
Rechnungen? Bei Ratenzahlung gibt es meistens keine Rechnungen und außerdem hat knisterkuh mit keinem Wort erwähnt, dass sie im Besitz von irgendwelchen Rechnungen ist.
Letztendlich ist das auch Wurst, denn maßgebend ist nach m.E. die Begleichung der Rechnungen und das könnte der Ex in Form von Zahlungsbelegen, Bankauszügen und Quittungen belegt haben.
Das sagt sie ja selbst, dass er die Möbel bezahlt hat. Und dass sich ein Pärchen für jedes Geschenk ne Schenkungsurkunde ausstellt, halte ich für realitätsfremd. Soll heißen, dass sie die Schenkung zunächst mal nicht beweisen kann.
Überhaupt vermute ich, dass sie selbst den Beamten bestätigte, dass ihr Ex die Möbel bezahlt hat, so wie sie es hier auch schreibt. In diesem Moment waren die Eigentumsverhältnisse für die Polizisten wohl plausibel genug und gaben den entsprechenden Hinweis, dass sie die guten Stücke besser gleich rausrückt.
Was heißt das schon, wenn die Möbel "auf ihren Namen laufen"?
Gar nichts.
Alles ! Man ist der Vertragspartner !
Zitat:
Etwas bestellen kann jeder, aber wenn´s an´s bezahlen geht, klappt´s oftmals nicht mehr so gut und man läßt anderen den Vortritt.
Das ist das Problem desjenigen, der bezahlt.
Zitat:
Letztendlich ist das auch Wurst, denn maßgebend ist nach m.E. die Begleichung der Rechnungen und das könnte der Ex in Form von Zahlungsbelegen, Bankauszügen und Quittungen belegt haben.
Nein, maßgebend ist, wer den Vertrag abgeschlossen hat ! Das ist der Eigentümer.
Zitat:
Das sagt sie ja selbst, dass er die Möbel bezahlt hat. Und dass sich ein Pärchen für jedes Geschenk ne Schenkungsurkunde ausstellt, halte ich für realitätsfremd. Soll heißen, dass sie die Schenkung zunächst mal nicht beweisen kann.
Sie muß auch nichts beweisen. Derjenige, der etwas will, muß etwas beweisen. Und ich weiß noch immer nicht, wie das geschehen sein soll.
Zitat:
Überhaupt vermute ich, dass sie selbst den Beamten bestätigte, dass ihr Ex die Möbel bezahlt hat, so wie sie es hier auch schreibt. In diesem Moment waren die Eigentumsverhältnisse für die Polizisten wohl plausibel genug und gaben den entsprechenden Hinweis, dass sie die guten Stücke besser gleich rausrückt.
Genau das ist der Punkt. Polizeibeamte haben keine Ahnung von Zivilrecht und sollten das den Zivilgerichten überlassen. _________________ Wenn alle das täten, was viele mich könnten, käme ich nicht mehr zum Sitzen!
"Genau das ist der Punkt. Polizeibeamte haben keine Ahnung von Zivilrecht und sollten das den Zivilgerichten überlassen."
Ziemlich arogant, es gibt mehr Polizeibeamte mit juristischer Ausbildung als du dir vorstellen kannst.
Das Problem in diesem Fall: Wir waren nicht dabei. Also kann man nicht genau sagen was los war.
Aber aus irgendeinem Grund waren die Polizisten der Meinung, das ER der Besitzer ist. Also mußten sie dafür sorgen, dass er Besitzer bleibt.
Alles andere war für sie unwichtig.
Und sollten die Besitzverhältnisse anders sein, muß sich eben ein Gericht damit beschäftigen.
Ziemlich arogant, es gibt mehr Polizeibeamte mit juristischer Ausbildung als du dir vorstellen kannst.
Ich wollte weder arogant sein noch wollte ich so wirken.
Fakt ist nun mal, daß Polizeibeamte nicht zu Juristen ausgebildet werden.
Zitat:
Das Problem in diesem Fall: Wir waren nicht dabei. Also kann man nicht genau sagen was los war.
Doch ! Es war folgendes: Niemand weiß wer Eigentümer (und nicht Besitzer) dieser Möbel ist, und die Polizei hat diese einfach nach eigenem Gutdünken jemanden zuerkannt.
Zitat:
Aber aus irgendeinem Grund waren die Polizisten der Meinung, das ER der Besitzer ist. Also mußten sie dafür sorgen, dass er Besitzer bleibt.
Ich bin sogar sicher, daß die Polizisten irgendeinen Grund hatten das anzunehmen. Aber die Meinung der Polizei ist in Zivilrechtssachen wirklich unerheblich. Die Polizei hat sich aus Zivilrecht rauszuhalten. Wozu haben wir denn Zivilgerichte.
Zitat:
Alles andere war für sie unwichtig.
Offenbar auch § 242 StGB (Diebstahl)
Zitat:
Und sollten die Besitzverhältnisse anders sein, muß sich eben ein Gericht damit beschäftigen.
Warum ? Deiner Meinung nach müßten die Polizeibeamten die Möbel dann doch wieder zurückholen. _________________ Wenn alle das täten, was viele mich könnten, käme ich nicht mehr zum Sitzen!
Mir wurde am 08.10.2005 die Wohnung von meinem Ex Verlobten ausgeräumt.
Wer steht im Mietvertrag? Wer hat Schlüssel?
knisterkuh hat folgendes geschrieben::
(war übrigens eine Schenkung )
Schenkungen können u.U. zurückgefordert werden und man kann nichts verschenken, was einem nicht gehört (was hier eventuell der Fall ist).
Klein-Fritzchen hat folgendes geschrieben::
Wenn der Ex-Verlobte Möbel aus der ehemals gemeinsamen Wohnung Möbel haben möchte, ...
Wer sagt das es die ehemals gemeinsame Wohnung ist?
Klein-Fritzchen hat folgendes geschrieben::
... oder um ihr gemeinschaftliches Eigentum gehandelt hat, dann liegt hier ein Diebstahl vor, und die Polizei hat dabei geholfen.
Wenn es gemeinschaftliches Eigentum ist und er es an sich nimmt, ist er der rechtmäßige Besitzer oder nicht?
ReinhardM hat folgendes geschrieben::
Wenn der Ex nachgewiesen hat, das es seine Möbel sind (Besitz),...
Wohl eher Eigentum. Wenn er Eigentümer ist und es in der Hand hält ist er der rechtmäßige Besitzer, denn Besitz muß man nicht nachweisen (außer vielleicht durch vorzeigen), Besitz ist eine Tatsache.
Klein-Fritzchen hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Was heißt das schon, wenn die Möbel "auf ihren Namen laufen"?
Gar nichts.
Alles ! Man ist der Vertragspartner !
Zumindestens der Vertragspartner zum Zeitpunkt des Vertragsabschlußes und selbst wenn, dann ist sie eben Vertragspartner.
Klein-Fritzchen hat folgendes geschrieben::
Nein, maßgebend ist, wer den Vertrag abgeschlossen hat ! Das ist der Eigentümer.
Kann sein muß aber nicht.
Klein-Fritzchen hat folgendes geschrieben::
Sie muß auch nichts beweisen. Derjenige, der etwas will, muß etwas beweisen.
Sie will doch was.
Klein-Fritzchen hat folgendes geschrieben::
Und ich weiß noch immer nicht, wie das geschehen sein soll.
Warum dann streiten wir wissen es doch auch nicht.
Klein-Fritzchen hat folgendes geschrieben::
Genau das ist der Punkt. Polizeibeamte haben keine Ahnung von Zivilrecht ...
Kann sein muß aber nicht.
Klein-Fritzchen hat folgendes geschrieben::
...und die Polizei hat diese einfach nach eigenem Gutdünken jemanden zuerkannt.
Das kann ich nicht erkennen.
Klein-Fritzchen hat folgendes geschrieben::
Offenbar auch § 242 StGB (Diebstahl)
Wenn es denn einer war.
Klein-Fritzchen hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Und sollten die Besitzverhältnisse anders sein, muß sich eben ein Gericht damit beschäftigen.
Warum ? Deiner Meinung nach müßten die Polizeibeamten die Möbel dann doch wieder zurückholen.
Erstens hat das niemand geschrieben und zweitens würde das Zurückholen durch die EX nicht die Eigentumsfrage klären.
Das ist für die Klärung der Eigentumsfrage ohne jede Bedeutung. Nur weil ich im Mietvertrag stehe und einen Schlüssel habe, gehören mir die Gegenstände in der Wohnung noch lange nicht.
Zitat:
Schenkungen können u.U. zurückgefordert werden
Ja, vor dem Zivilgericht ! Nicht bei der Polizei !
Zitat:
Wer sagt das es die ehemals gemeinsame Wohnung ist?
Gut, wenn das nicht der Fall war, ist der Fall ja noch eindeutiger.
Stell Dir vor, bei Dir erscheint plötzlich Deine Ex-Verlobte mit der Polizei im Schlepptau und räumen Deine Wohnung leer, aufgrund der einfachen Behauptung: "Diese Möbel gehören mir !"
Zitat:
Wenn es gemeinschaftliches Eigentum ist und er es an sich nimmt, ist er der rechtmäßige Besitzer oder nicht?
Nö, beide wären dann gemeinschaftlich Eigentümer. Keiner könnte ohne Einverständnis des jeweils anderen über die Sachen verfügen.
Zitat:
Wohl eher Eigentum. Wenn er Eigentümer ist und es in der Hand hält ist er der rechtmäßige Besitzer, denn Besitz muß man nicht nachweisen (außer vielleicht durch vorzeigen), Besitz ist eine Tatsache.
Richtig, es geht hier nicht um Besitz, sondern um Eigentum !
Zitat:
Zumindestens der Vertragspartner zum Zeitpunkt des Vertragsabschlußes und selbst wenn, dann ist sie eben Vertragspartner.
Aber wir sind uns einig, daß dies ein Umstand ist, der eher dafür spricht, daß Sie die Eigentümerin ist, oder ?
Klein-Fritzchen hat folgendes geschrieben::
Sie muß auch nichts beweisen. Derjenige, der etwas will, muß etwas beweisen.
Zitat:
Sie will doch was.
Ja, nachdem man ihre Möbel entwendet hat.
Klein-Fritzchen hat folgendes geschrieben::
Und ich weiß noch immer nicht, wie das geschehen sein soll.
Zitat:
Warum dann streiten wir wissen es doch auch nicht.
Ich denke, daß es für den Mann gar nicht möglich war, vor Ort einen Eigentumsnachweis zu erbringen. Er könnte maximal nachweisen, daß er die Gegenstände bezahlt hat, was noch lange nicht den Eigentum beweist.
Klein-Fritzchen hat folgendes geschrieben::
Genau das ist der Punkt. Polizeibeamte haben keine Ahnung von Zivilrecht ...
Zitat:
Kann sein muß aber nicht.
Ok, dann also mal ganz deutlich:
Die Polizeibeamten haben hier in Grundrechte eingegriffen, als sie veranlaßten, daß die Möbel aus der Wohnung entfernt werden. Zumindest haben sie es geduldet. Hierfür benötigt man eine Rechtsgrundlage. Welche soll das sein ?
Klein-Fritzchen hat folgendes geschrieben::
...und die Polizei hat diese einfach nach eigenem Gutdünken jemanden zuerkannt.
Zitat:
Das kann ich nicht erkennen.
Schade ! Die Polizei hat hier eine Entscheidung getroffen, die ihr einfach nicht zusteht. Mindestens aber hat sie die Wegnahme der Sachen durch den Ex-Verlobten gebilligt. Ich wiederhole meine Frage nach der Rechtsgrundlage.
Klein-Fritzchen hat folgendes geschrieben::
Offenbar auch § 242 StGB (Diebstahl)
Zitat:
Wenn es denn einer war.
Dann prüf es doch mal ! _________________ Wenn alle das täten, was viele mich könnten, käme ich nicht mehr zum Sitzen!
Das ist für die Klärung der Eigentumsfrage ohne jede Bedeutung. Nur weil ich im Mietvertrag stehe und einen Schlüssel habe, gehören mir die Gegenstände in der Wohnung noch lange nicht.
Habe ich was anders behauptet?
Klein-Fritzchen hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Wer sagt das es die ehemals gemeinsame Wohnung ist?
Gut, wenn das nicht der Fall war, ist der Fall ja noch eindeutiger.
Stell Dir vor, bei Dir erscheint plötzlich Deine Ex-Verlobte mit der Polizei im Schlepptau und räumen Deine Wohnung leer, aufgrund der einfachen Behauptung: "Diese Möbel gehören mir !"
Und was ist wenn es die immer noch gemeinsame Wohnung ist? Stichwort Schlüssel und Mietvertrag.
Klein-Fritzchen hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Wenn es gemeinschaftliches Eigentum ist und er es an sich nimmt, ist er der rechtmäßige Besitzer oder nicht?
Nö, beide wären dann gemeinschaftlich Eigentümer. Keiner könnte ohne Einverständnis des jeweils anderen über die Sachen verfügen.
Rechtmäßiger Besitzer währe er trotzdem.
Klein-Fritzchen hat folgendes geschrieben::
Klein-Fritzchen hat folgendes geschrieben::
Sie muß auch nichts beweisen. Derjenige, der etwas will, muß etwas beweisen.
Zitat:
Sie will doch was.
Ja, nachdem man ihre Möbel entwendet hat.
Oder auch nicht.
Klein-Fritzchen hat folgendes geschrieben::
Klein-Fritzchen hat folgendes geschrieben::
Offenbar auch § 242 StGB (Diebstahl)
Zitat:
Wenn es denn einer war.
Dann prüf es doch mal !
Warum sollte ich? Ich behaupte weder, daß es Diebstahl war, noch bezweifle ich ,daß es Diebstahl gewesen sein könnte. Ich habe kein persönliches Interesse am Ausgang und die Sachlage ist mir nicht ausreichend bekannt.
Ich gebe es auf. Nur eines noch:
In unserem Rechtsstaat entscheidet nicht die Polizei darüber, wer der Eigentümer einer Sache ist. Auch dann nicht, wenn die Beweise noch so eindeutig sind. _________________ Wenn alle das täten, was viele mich könnten, käme ich nicht mehr zum Sitzen!
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