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Verfasst am: 31.10.05, 13:35 Titel: Der falsche Beklagte
Was ist, wenn sich am Anfang einer Klage (erste mündliche Verhandlung) heraus zustellen scheint, dass der Falsche verklagt wurde und es so aussieht als wenn nicht der Beklagte den Schaden verursacht hat sonder ein Anderer.
Wenn das Gericht den Darstellungen des Beklagten,es sei ein anderer im Prozessesverlauf immer mehr folgt und die Klage dannabweißt, mit der Begründung, dass es zum Beklagten und dessen Haftung, keine Kausalität sieht und erkennt, dass etwas anderes den Schaden verursacht hat und somit nicht der Beklagte der Schadensverursacher ist.
Wie handelt man da und wann,? Kann man die bestehende Klage umwandeln? Kann man diese frühzeitig beenden? Macht man dann Feststellungsklage, wer es nun wirklich ist?
Wo setzt die Kenntnis ein, dass es nun einen Anderen gibt? Wie lange Zeit hat man nun diesen, den Richtigen dann zu verklagen.
Es handelt sich um einen Sachschaden.
Hi
Hast recht, wirr ist das Ganze auch. Die erste Instanz hat fast 4 Jahre gedauert. Hier stellte sich heraus das Verursacher ein Anderer ist und dann wurde diese Klage abgewiesen. 97 war beginn des Prozesses, 98 wurde nachgewiesen das es ein anderer Verursacher sein kann. 2003 waren die Instanzen durch. Die alle abgewiesen wurden. Dann wurde ich einige Jahre krank. Nun geht’s wieder.
Es wurde wohl, wie ich es nun sehe, versäumt dem „neuen“ Verursacher den Streit zu verkünden. Stattdessen wurde mir eine Berufung angeraten die natürlich auch nichts werden konnte.
Eine Einrede auf verzicht der Verjährung von meinem damaligen Anwalt läuft bis Ende 2006.
Ich steh nun vor der Entscheidung was ich tun kann und ob ich das überhaupt tun will.
Ich versuche zu verstehen was geschehen oder versäumt wurde , ob es meine Schuld oder die meines damaligen Anwalts ist, ob ich noch was tun kann oder ob ich das ganze lieber vergesse und zuschaue wie mein Haus umfällt, wo zwar der Grund für erkannt wurde und auch die Ursache aber .- es ist ein anderer Verursacher als den, den ich anfänglich dachte.
Nur mal zur Aufklärung: Mit einer Feststellungsklage stellt man nicht den Schadensverursacher fest. Mit einer solchen Klage soll z. B. festgestellt, dass ein bestimmtes Rechtsverhältnis besteht, ist also eher die "Verschriftlichung" eines unklaren Rechtsverhältnisses.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 16.11.05, 18:22 Titel: Re: Der falsche Beklagte
> Wie handelt man da und wann,?
Klagerücknahme zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Die angelaufenen Kosten muß man dann tragen, das ist eben das Risiko, wenn man "den Falschen" verklagt.
> Kann man die bestehende Klage umwandeln?
In der Regel nicht.
> Kann man diese frühzeitig beenden?
Zurückziehen kann man so gut wie immer.
> Macht man dann Feststellungsklage, wer es nun wirklich ist?
Nein, das wurde schon erklärt.
> Wo setzt die Kenntnis ein, dass es nun einen Anderen gibt?
Das hängt am Einzelfall. Der Kläger sollte selbst am besten wissen, wann er "Kenntnis" hatte.
> Wie lange Zeit hat man nun diesen, den Richtigen dann zu verklagen.
Hängt an der Sachlage, welche Verjährungsfristen es gibt, ob die Verjährung evtl. gehemmt war etc. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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