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Verfasst am: 19.09.04, 14:12 Titel: Klassenfahrt und Bestimmungen der Lehrer
in einem Monat fahre ich mit meiner Klasse auf Klassenfahrt. Alle Schüler sind volljährig. Wir übernachten in einer Jugendherberge.
Inwieweit dürfen Lehrer Ausgehzeiten und den Konsum von Alkohol einschränken (soweit in der Hausordnung der Herberge keine Einschränkungen bestimmt sind)?
Dürfen die Lehrer den Konsum von Alkohol generell verbieten? Oder nur eine bestimmte Menge oder Art?
Dürfen sie einen bestimmten Zeitpunkt festsetzen, in dem man die Jugendherberge nicht mehr verlassen oder sich im Zimmer aufhalten muss?
Verfasst am: 19.09.04, 14:53 Titel: Re: Klassenfahrt und Bestimmungen der Lehrer
Hallo,
die Lehrer dürfen entsprechende Regelungen treffen, wenn sie zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung dienen.
Im Rahmen dieser Schulveranstaltung haben Lehrer eine Aufsichtspflicht, dh sie müssen denkbare Gefahren von den Teilnehmern abwenden.
Man stelle sich vor: Schüler trinkt viel Alkohol und muss in Krankenhaus oder findet Jugendherberge nicht mehr (alles nicht unwahrscheinlich).
Denkbar ist auch, dass alkoholisierte Schüler ausfällig/ gewalttätig werden.
Die Ausgehzeiten sollen sicherstellen, dass zu einem festgelegten Zeitpunkt festgestellt werden kann, dass alle da sind und dass am Folgetag eine gewisse Aufmerksamkeit erreicht wird (Klassenfahrten dienen eigentlich der Bildung
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