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Verfasst am: 31.10.05, 20:45 Titel: Prof unterstellt, dass Seminararbeit abgeschrieben ist.
Hallo,
letzte Woche wollte ich eine Hausarbeit abholen und mein Prof meinte zu mir, dass diese nicht von mir stammt. Das Thema war mehrfach vergeben und er ist der Ansicht, dass ich zum Teil von jemand anderem abgeschrieben habe, da der Aufbau der Arbeiten der gleiche sei. Mein Hinweis, dass die Literatur kaum einen anderen Aufbau zulasse und die Gliederung aus diesem Grund ähnlich sein könne, lehnte er ab.
Zudem würde das Thema auch mehrfach im Netz angeboten und dann müssten wir es beide eben aus dem Netz abgeschrieben haben, war seine Folgerung.
Ich gab zu, dass ich mir aus dem Netz Anregungen für die Literaturrecherche eingeholt hab und auch Überschriften aus dem Netz gewählt hatte. Nur die Inhalte dieser habe ich selbst geschrieben, ohne nur das Geringste übernommen zu haben.
Wie kann ich jetzt nachweisen, dass ich a) nicht von einem anderen Studenten abgeschrieben und b) die Inhalte selbst verfasst habe (da die Downloads auf über 100Euro kommen würden, sehe ich nicht ein, dies mit dem downloaden zu beweisen).
Die Profs haben ein gutes Näschen für diese Fälle und liegen selten verkehrt mit diesen Verdächtigungen. Und so ganz rein scheint Ihr Gewissen nicht zu sein.....
Ist denn der andere "Abschreiber" bekannt? Hat der die selben Probleme?
Die Universitäten haben idR sog. "Prüfungsausschüsse", die für solche Fälle zuständig sind. Am Besten sie setzen sich mit dem Studiendekan in Verbindung melden ihm diesen Vorfall.
Es liegt jetzt natürlich an ihnen, Gegenbeweise zu liefern.
Finden sie heraus, wer die andere Person ist und reden sie mit dieser. Wenn sie sich nicht kennen, was sie auch behaupten können, ist ein Abschreiben kaum wahrscheinlich.
Wie sie am Besten aus der Sache rauskommen, kann ihnen auch sicherlich ein Anwalt ihrer Vertrauens sagen. _________________ Ich gebe keine Rechtsberatung. Alles was ich sage spiegelt nur meine eigene Meinung wieder. Wenn sie konkrete Rechtsberatung wünschen, gehen sie zum Anwalt ihrer Vertrauens.
ich bin etwas verwundert über die Reaktionen hier. Kann nirgends ein "nicht reines" Gewissen des Fragestellers entdecken.
Wenn man nichtmal weiß, was einem konkret vorgeworfen wird - wie um Himmels willen soll man dann einen "Gegenbeweis" liefern?
Bei vielen Themen ergibt sich der Aufbau nahezu zwangsläufig aus der inneren Logik des Themas, sodass man hierwohl nihct wirklich mit "Abkupfern" argumentieren kann.
Etwas anderes ist es, wenn Formulierungen des Textes 1:1 übernommen werden. Bei Überschriften lässt sich das wohl kaum vermeiden - sonst müsste man ja die seltsamsten sprachlichen Verrenkungen vollführen, um eine Überschrift zu wählen, die ja nicht schon irgendwo vorkommt.
Insofern denke ich, liegt es sehr wohl am Professor, zunächst mal überhaupt seinen Vorwurf zu konkretisieren. Wenn er eine Stelle findet - sei es im Internet, sei es in der Arbeit eines anderen Studenten, von der offensichtlich abgekupfert wurde, sieht die Sache schon wieder anders aus - aber in dem hier geschilderten Fall denke ich, dass der Student sich wehren sollte gegen diese ungerechtfertigten Vorwürfe - das ist schließlich kein Kavaliersdelikt, was ihm hier vorgeworfen wird, sondern etwas, das an manchen Unis sogar mit Ausschluss geahndet wird. Insofern hat ein Professor hier wohl auch eine Sorgfaltspflicht und darf nciht auf "gut Glück" irgendwelche Pauschalverdächtigungen äußern. Wenn anderes nicht hilft (weiteres Gespräch mit dem Professor, Studentenvertretung) würde ich in dem Fall zu einem Anwalt raten.
Zuletzt bearbeitet von abc am 09.11.05, 17:19, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Der Plagiatsvorwurf wird in Zeiten zunehmender Vernetzung immer öfter erhoben. Die Verfügbarkeit von Informationen geht einher mit dem Missbrauch. Das macht natürlich dann auch die Kontrollorgane sensibler. So kann ich es mir schon vorstellen, dass nicht immer alle Vorwürfe so auch berechtigt sind.
Schutz davor bietet das Verfahrensrecht schon selbst. Zunächst einmal muss seitens der Prüfungsbehörde die Täuschung - nichts anderes ist das bloße Abschreiben - nachgewiesen werden. Den Prüfling trifft nicht die Pflicht, einen Unschuldbeweis zu führen. So muss sicherlich klar herausgestellt werden, wer von wem unlauter abgeschrieben hat. Nur an Hand eines gleichen Aufbaus lässt sich diese Frage nur schwer beantworten. Es ist noch nicht einmal selbstverständlich, dass mit der Übernahme des Aufbaus "abgeschrieben "wurde. Der Aufbau folgt zumeist reinen Zweckmäßigkeitserwägungen, so dass dort auch keine Zitate erfolgen.
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