Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Auflösung der Bankverbindung wegen negativem Schufaeintrag ?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Auflösung der Bankverbindung wegen negativem Schufaeintrag ?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
chris46
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.07.2005
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 01.11.05, 14:30    Titel: Auflösung der Bankverbindung wegen negativem Schufaeintrag ? Antworten mit Zitat

Wir haben vor einem halben Jahr unsere Bankverbindung geändert. Durch Umstellung der Abbuchungserlaubnisse und entsprechende zeitliche Versäumnisse unsererseits, ist wohl ein negativer Schufaeintrag entstanden, auf Grund dessen droht unsere neue Bank mit Auflösung der Geschäftsverbindung und Auflösung unseres (jetzt einzigen) Girokontos. Schufeintrag haben wir jetzt angefordert.
Was können wir tun ? Das Konto ist unsere einzige finanzielle Lebensader(Gehaltskonto, Kindergeld, etc. !)

Bitten um Hinweise ! Danke vielmals !
chris
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 01.11.05, 18:25    Titel: Antworten mit Zitat

Da muss wohl noch mehr gewesen sein - normaler weise wird bei einer Rücklastschrift kein SCHUFA-Eintrag veranlasst.

Die Bank hat durchaus das Recht, den Vertrag zu kündigen. Hat Sie einen konkreten Grund dafür angegeben ?

Gruss

report
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
chris46
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.07.2005
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 01.11.05, 19:40    Titel: Auflösung der Bankverbindung wegen negativem Schufaeintrag ? Antworten mit Zitat

Die Bank hat offensichtlich einen Vordruck verwandt. Es wird auf die allgemeinen Geschäftsverbindungen verwiesen und in Verbindung der angeblichen Verschlechterung unserer wirtschaftlichen Verhältnisse sei eine sofortige Kündigung gegeben.
Wie können wir vorgehen - hat nicht jeder Bürger das Grundrecht auf 1(!) Girokonto.
Danke.

chris
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 02.11.05, 15:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

vier Tips:

- Forenregeln lesen und posting entsprechend formulieren
- Schufa-Selbstauskunft anfordern und noch einmal über den ersten Satz von report nachdenken
- Hier im Forum einmal mit der Suchfunktion zum Thema "Girokonto für jederman" suchen
- Beim lokalen Bundestagsabgeordneten anregen, eine Ergänzung des Grundrechtkataloges des Grundgesetzes um das Grundrecht auf 1(!) Girokonto vorzunehmen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.