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Verfasst am: 01.11.05, 13:05 Titel: Anwaltskosten der Gegenpartei tragen?!?
Unser Verein ist im Moment Opfer eines Rechtsstreits.
Mitglied wurde gekündigt, erkennt die Kündigung aber aufgrund von Formfehlern nicht an. Es geht zum Anwalt und fordert zudem noch Geld für geschenkte Sacheinlagen und behauptet, das die Vorstandschaft ihn des Diebstahls bezichtigen würde.
Eine Beratung bei einem Anwalt ergab, der Formfehler trifft zu, allerdings hat er sonst kein Recht auf irgendwelche Geldsummen, die Aussage wegen Diebstahls stimmt eh nicht.
Die Vorstandschaft schrieb einen Brief wie mit dem Anwalt besprochen.
Nun bekamen wir wieder Post:
Es sei keine Schenkung gewesen er fordert 400.- für Holz, die herausgabe von anderen Materialien und eine Entschuldigung wegen der Äußerung, er hätte einen Zeugen.
Des weiteren sollen wir ihm seine Anwaltskosten bezahlen.
Diese sind 189.- plus Steuer.
Fragen:
Hat er ein Recht auf seine Anwaltskosten?
Wie kommt der Anwalt auf einen Streitwert von 1000.-?
Bzw. 500.- für einen Formfehler in einer Abmahnung? (Freundin des Mitglieds)
Ist es nicht deren Problem wenn sie da einen Anwalt nehmen?
Die Möglichkeit des Einspruchs innerhalb des Vereins, lt. Satzung haben sie nicht wahrgenommen!
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 16.11.05, 18:31 Titel: Re: Anwaltskosten der Gegenpartei tragen?!?
> Hat er ein Recht auf seine Anwaltskosten?
Wenn die Forderung berechtigt ist und der Verein mit der Zahlung in Verzug ist, dann ja.
> Wie kommt der Anwalt auf einen Streitwert von 1000.-?
Nachfragen. Anwaltskosten 189 + Steuer klingt aber nach bloßer Erstberatungsgebühr.
> Bzw. 500.- für einen Formfehler in einer Abmahnung? (Freundin des Mitglieds)
Dazu müßte man wissen, wie hoch das Monatsgehalt des gekündigten Mitglieds war, wie lang die Kündigungsfristen etc. Von außen nicht zu bewerten.
> Ist es nicht deren Problem wenn sie da einen Anwalt nehmen?
Wieso das denn? Anwalt nehmen kann man immer. Ersatzpflicht besteht natürlich nicht grundsätzlich, s.o.
> Die Möglichkeit des Einspruchs innerhalb des Vereins, lt. Satzung haben sie nicht wahrgenommen!
Niemand ist verpflichtet, wegen irgendwelcher "interner Regelungen" auf sein Recht auf den Rechtsweg zu verzichten. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Wissen Sie eigentlich, dass nach Ihnen einen Fahndung läuft? http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=45554 _________________ Mit freundlichen Grüssen,
aber bitte mit der nötigen Skepsis geniessen, ist nur meine Meinung.
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