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Tekin
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.10.2004
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 27.10.04, 14:20    Titel: Wohnungsgröße Antworten mit Zitat

Hallo!

Wie groß muss die Wohunng sein, wenn man seinen Ehemann nach Deutschland holen möchte. Die Ausländerbehörde in Plauen (Sachsen) sagt, dass man 54 qm (2 Personen) braucht. In manchen Büchern steht aber, dass pro Person ab 6 Jahren 12 qm ausreichen würde. Was soll man nun tun, wenn man selber nur 35 qm hat. Reicht das trotzdem?

gez.
Tekin
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Gast






BeitragVerfasst am: 27.10.04, 17:42    Titel: Re: Wohnungsgröße Antworten mit Zitat

Tekin hat folgendes geschrieben::
Hallo!

Wie groß muss die Wohunng sein, wenn man seinen Ehemann nach Deutschland holen möchte. Die Ausländerbehörde in Plauen (Sachsen) sagt, dass man 54 qm (2 Personen) braucht. In manchen Büchern steht aber, dass pro Person ab 6 Jahren 12 qm ausreichen würde. Was soll man nun tun, wenn man selber nur 35 qm hat. Reicht das trotzdem?

gez.
Tekin


größere Wohung nehmen?
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Heinz-Peter Nobert
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1197
Wohnort: Saarlouis

BeitragVerfasst am: 28.10.04, 06:36    Titel: Re: Wohnungsgröße Antworten mit Zitat

Tekin hat folgendes geschrieben::


Wie groß muss die Wohunng sein, wenn man seinen Ehemann nach Deutschland holen möchte. Die Ausländerbehörde in Plauen (Sachsen) sagt, dass man 54 qm (2 Personen) braucht. In manchen Büchern steht aber, dass pro Person ab 6 Jahren 12 qm ausreichen würde. Was soll man nun tun, wenn man selber nur 35 qm hat. Reicht das trotzdem?


Hallo,

die Verwaltungsvorschriften nehmen auf Landesregelungen Bezug. Wenn dort keine anderen Regelungen sind, die einen größeren Wohnraum fordern, wird nach den Verwaltungsvorschriften zum Ausländergesetz pro Person ab 6 Jahren 12 qm Wohnraum zuzüglich angemessener Nebenräume (Küche, Bad) gefordert.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
RA Peter Nobert
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