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recht.de :: Thema anzeigen - Import aus Hong Kong, Verkauf Internetauktionshaus [Name geändert], privat!
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Import aus Hong Kong, Verkauf Internetauktionshaus [Name geändert], privat!

 
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JayD
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.11.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 02.11.05, 08:44    Titel: Import aus Hong Kong, Verkauf Internetauktionshaus [Name geändert], privat! Antworten mit Zitat

Hallo,

hätte da eine Interessensfrage.

Wenn man aus Hong Kong DVD-Player, Monitore, etc kauft und bei Internetauktionshaus [Name geändert] als Privatperson verkauft, ist das strafbar?

Bzw. welche Voraussetzungen müssen von der Person erfüllt werden und was muss steuerrechtlich beachtet werden?

Die handelbetreibende Person müsste sich um Zoll und Einfuhrsumsatzsteuer kümmern, und ab einem gewissen Einkommen eine Einkommenssteuererklärung abgeben, ist das richtig?

Gibt es sonst noch Tücken die man beachten muss?

Waren werden von Privat mit Gewährleistung laut Hersteller verkauft.

Vielen Dank für jegliche Hilfestellung!
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SR73
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.01.2006
Beiträge: 186
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 20.01.06, 10:20    Titel: Antworten mit Zitat

Werden die Waren als Privatpeson gekauft aus HongKong ?
Dann wird es wohl auf die Menge ankommen. Falls in größeren Mengen importiet wird, wird ihnen schon hier (in ihrem Beispielfall) eine Gewerblichkeit von Seiten des Zolls untestellt. Ware muß dann verzollt werden (Zoll + Einfuhrumsatzsteuer + evtl. Zusatzzöle). Über den Verkauf kann ich nur mutmaßen kommt auch auf das Umsatzvolumen an. Evtl posten Sie noch mehr Infos.
_________________
Der o.a. Text spiegelt nur meine Persönliche Meinung wieder. Dies stellt in keinster Weise eine rechtliche Beratung dar, sondern soll nur als evtl. Denkanstoß gelten.
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 20.01.06, 10:28    Titel: Antworten mit Zitat

Der Importeur von ausländischen Erzeugnissen ist nach deutschem Recht Ansprechpartner für den Verbraucher im Falle der Produkthaftung (Produkthaftungsgesetz).
Beispiel: Das Netzteil des importierten DVD-Players verursacht einen Hausbrand.
Entsprechende Versicherungen sind natürlich erhältlich, aber sehr teuer.
Die Kosten für eine Produkthaftpflichtversicherung müssen beim Bezug ausländischer Erzeugnisse also in den Verkaufspreis des Produktes einkalkuliert werden.
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