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Verfasst am: 27.10.04, 14:44 Titel: Erstattungspflicht des Versicherers nur gegen Rechnung?
Hallo zusammen!
Durch eine defekte Hebeanlage entstand in meiner Wohnung im Untergeschoss ein Wasserschaden, der von der (Leitungswasser-)Versicherung des Gebäudes auch bestätigt wurde. (Ich selbst bin Eigentümer der Wohnung).
Die Versicherung teilte mir mit, dass sie sich nur zur Zahlung verpflichtet sieht, wenn ich entsprechende Reparaturrechnungen vorlegen kann. Ist die Versicherung nicht, wie bei KFZ-Vers., verpflichtet, gegen Kostenvoranschlag bzw. Angebot den Schaden zu erstatten? Ich bin angestellter Maler und es wäre Schwachsinn, eine Malerfirma ins Haus zu holen. Wenn ich jetzt aber selbst tapeziere und streiche, kann ich nur den Materialwert erstattet bekommen oder kann ich auch einen Wert für meine Arbeit ansetzen, oder muss die Vers. gar aufgrund des (von ihr bestätigten) Angebots leisten?
Verfasst am: 27.10.04, 15:58 Titel: Re: Erstattungspflicht des Versicherers nur gegen Rechnung?
Du darfst die Arbeiten grundsätzlich auch selbst durchführen.
Erstattungsfähig sind die Materialkosten (Kaufbelege des Baumarktes o.ä.) sowie Deine Arbeitszeit mit einem Stundensatz von 10,00 EUR meine ich.
Sprich doch noch mal mit Deiner Versicherung darüber, schließlich wird das ganze für die so auch billiger, als wenn Du einen Fachbetrieb damit beauftragen würdest.
Tubi hat folgendes geschrieben::
Hallo zusammen!
Durch eine defekte Hebeanlage entstand in meiner Wohnung im Untergeschoss ein Wasserschaden, der von der (Leitungswasser-)Versicherung des Gebäudes auch bestätigt wurde. (Ich selbst bin Eigentümer der Wohnung).
Die Versicherung teilte mir mit, dass sie sich nur zur Zahlung verpflichtet sieht, wenn ich entsprechende Reparaturrechnungen vorlegen kann. Ist die Versicherung nicht, wie bei KFZ-Vers., verpflichtet, gegen Kostenvoranschlag bzw. Angebot den Schaden zu erstatten? Ich bin angestellter Maler und es wäre Schwachsinn, eine Malerfirma ins Haus zu holen. Wenn ich jetzt aber selbst tapeziere und streiche, kann ich nur den Materialwert erstattet bekommen oder kann ich auch einen Wert für meine Arbeit ansetzen, oder muss die Vers. gar aufgrund des (von ihr bestätigten) Angebots leisten?
die mwst gibt es nur gegen vorlage einer rechnung.
anonsten können sie auch selbstverständlich den schaden selbst beheben und sich die entsprechenden kosten für material und eigenleistung (hier würde ich sogar 12,50 €/stunde zahlen )
sie erhalten dieses geld für die eigenleistung als "netto", d.h. sie müssen diese nicht weiter versteuern.
Verfasst am: 29.10.04, 18:16 Titel: Tip für die Vorgehensweise
Laß Dir ein unverbindliches Angebot von zwei ortsansässigen Malern machen und reiche es Deiner Versicherung ein. Rechne ihnen vor, wie viel es kosten würde, wenn Du es nach Deinem Vorschlag machst. Hinsichtlich Deines Arbeitsaufwandes kannst Du ja in etwa abschätzen wie lange Du brauchen wirst - und dann einige Dich mit dem Sachbearbeiter auf einen Pauschalbetrag. Wenn Du es mundgerecht verpackst und der Sachbearbeiter merkt, daß es Dir darum geht die Sache selbst zu machen (Du weißt bei Dir selbst ja, wie ordentlich Du arbeitest...) und nicht, Dir die Taschen voll zu machen, geht meistens was.
Wie gesagt: viel steht und fällt in solchen Fällen damit, daß man sein Anliegen dem Sachbearbeiter (Telefonat und Erklären!) gut verkauft.
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