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Verfasst am: 15.11.05, 16:18 Titel: Unverschuldeter Unfall, Welche Kosten werden erstattet
Hallo!
Ich hatte einen Auffahrunfall. Die Schuldfrage ist geklärt und die Gegnerische Versicherung auch bereit, die Kosten zu tragen. Ein Gutachten wurde erstellt. Danach hatte mein Auto noch einen Wert von 800 Euro. (ohne Mehrwertsteuer) Die Kosten für eine Reparatur belaufen sich auf 1700 Euro. Da das Auto auf dem "seriösen" Fahrzeugmarkt (so steht es im Gutachten) nicht mehr zu haben ist, werde ich hoffentlich die 800 Euro bekommen.
Nun meine eigentliche Frage. Welche sonstigen Kosten werden mir erstattet? Ich mußte ja diverse Fahrten unternehmen. (zur Werkstatt, zum Gutachter, zur Versicherung usw.) Desweitern sind mir ja Port und Telefonkosten entstanden. Kann ich da ein Pauschalen Betrag (50 Euro oder so) geltend machen, oder muß ich jetzt wie wild Quittungen von all den Sachen besorgen?
die pauschale für "allgemeine kosten" beträgt zwischen 20 - 30 €
will man mehr, muß man das auch konkret belegen.
dann kann man noch kosten für fahrzeug ab- und wieder anmelden geltend machen sowie nutzungsausfall, wenn man sich kurzfristig auch wieder ein neues fahrzeug zulegt... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Danke für die schnelle Antwort. Dann werde ich mal 25 Euro in Rechnung stellen. Liegt ja genau in der Mitte.
Wenn die Versicherung bezahlt, gehört Ihr dann auch das Auto, oder bleibt es meins? Hoffe das letztere, denn ich will die Schüssel noch ein halbes Jahr fahre. Dann wäre der nächste Tüv fällig und dann soll es eh ein neues "altes" Auto werden.
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