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Rücktrittsrecht vom Fitnessstudio-Vertrag

 
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Manwi72
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Anmeldungsdatum: 29.09.2005
Beiträge: 29
Wohnort: Ba-Wü

BeitragVerfasst am: 02.11.05, 14:06    Titel: Rücktrittsrecht vom Fitnessstudio-Vertrag Antworten mit Zitat

Hallo,
meine Mutter wollte sich am vergangenen Donnerstag lediglich in einem Fitnessstudio informieren, kam jedoch mit einem 35-Monats Vertrag (Super-Spar-Tarif!!!) zu 42 Euro monatlich nach Hause. Sie hat sich von dem Angestellten völlig "bequatschen" lassen, obwohl ich ihr geraten hatte, sich zuerst umzuschauen und erst nach Besichtigung mehrerer Studios zu entscheiden.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen weisen lediglich die normalen Kündigungsfristen aus, kein Wort von Möglichkeiten, vom Vertrag innerhalb einer Frist zurückzutreten. Man hat sie auch mündlich nicht darauf hingewiesen und nach telefonischer Nachfrage hieß es nur, "so einfach ist das nicht!"

Meine Mutter erwähnte ihre gesundheitlichen Probleme (sie hatte vor 4 Jahren einen Unfall mit Wirbelsäulenverletzung und darf sowieso nicht einfach so trainieren - meiner Meinung nach). Man bot ihr eine Trainingseinweisung unter ärztlicher Aufsicht zu zusätzlich 169 Euro an!

Leider bin ich nicht vor Ort sondern 350 km entfernt, deswegen kann ich mir die Unterlagen nicht selbst ansehen, aber meine Frage bezieht sich auf das Rücktrittsrecht von diesem Vertrag. Können wir mit Berufung darauf kündigen?

Mein eigenes Fitnessstudio räumt ein 4-wöchiges Rücktrittsrecht ein, nur kenne ich eben die gesetzlichen Regelungen nicht.

Bitte um Hilfe, vielen Dank!!

Manu
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mastercut
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Anmeldungsdatum: 18.05.2005
Beiträge: 2202

BeitragVerfasst am: 02.11.05, 14:19    Titel: Antworten mit Zitat

Woher soll denn dieses ominöse Rücktrittsrecht kommen?

Wenn das bei Ihrem Vertrag so vereinbart wurde, ist das ja ok. Wenn keines vereinbart ist, gibt es in der Regel auch keins.

Die Mutter ist doch wohl geschäftsfähig. Und wer Verträge abschließt, muss die auch einhalten. Das ist ein grundlegender Grundsatz im deutschen Recht.

Der Einzelfall kann hier nicht beurteilt werden. Auch und vor allem nicht, wie es im Studio zu dem Vertragschluss kam. Dass ein Zwang oder ein Täuschung vorlag, ist nicht unbedingt anzunehmen.

Vielleicht kann man sich mit dem Studio einigen.
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Manwi72
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Anmeldungsdatum: 29.09.2005
Beiträge: 29
Wohnort: Ba-Wü

BeitragVerfasst am: 02.11.05, 16:08    Titel: Antworten mit Zitat

"Ausnahmen von diesem gesetzlichen Grundsatz gibt es vor allem bei Haustür- und Abzahlungsgeschäften oder im Versandhandel. In diesen besonderen Fällen soll der private Kunde vor Überrumplung und vor übereilten Schuldverpflichtungen geschützt werden. Er hat deshalb ein Rücktrittsrecht von zwei Wochen. Auf dieses Widerrufsrecht muss er vom Verkäufer sogar hingewiesen werden, sonst verlängert sich die Widerrufsfrist auf ein Jahr."

Das hier habe ich im Internet dazu gefunden und hatte gehofft, hier mehr Informationen zu bekommen. Und da mein Fitnesstudio (was zu einer großen Kette gehört) ein 4-wöchiges Rücktrittsrecht einräumt, war ich eben der Meinung, dass das so üblich ist. Entschuldigung, wenn ich mich da so nicht auskenne!
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Dos
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Anmeldungsdatum: 18.08.2005
Beiträge: 1520

BeitragVerfasst am: 02.11.05, 16:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das einzige Rücktrittsrecht (genauer: Widerrufsrecht), das überhaupt in Betracht kommt, ist das für Haustürgeschäfte. Das gilt nämlich auch, wenn man auf offener Straße angequatscht wird (§ 312 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BGB). Wenn aber Ihre Mutter selbst in das Studio hineingelatscht ist und da kontrahiert hat, ist das eher genau das Gegenteil einer Haustürsituation.

Wenn aber stimmt, was Sie über die 35 Monate sagen, könnte ein Verstoß gegen das AGB- (Allg. Geschäftsbedigungen) -recht vorliegen. Im Kleingedruckten darf nämlich für solche Verträge eine Laufzeit von höchsten 24 Monaten vereinbart werden, danach nur eine jeweils einjährige Verlängerung, wenn nicht gekündigt wird (§ 309 Nr. 9 Buchstabe a BGB). Sollte hier ein AGB-Verstoß vorliegen, wäre die Klausel über die 35 Monate unwirksam und Ihre Mutter könnte mit der gesetzlichen Frist (wohl 3 Monate) kündigen. Also: Sind die 35 Monate individuell ausgehandelt und/oder handschriftlich in den Vertragstext eingetragen worden oder waren Sie vorgedruckt? Wenn vorgedruckt, wie lautet die Klausel genau?

Der Besuch eines Anwalts wäre ratsam.

Gruß, dos
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Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht.
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mastercut
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Anmeldungsdatum: 18.05.2005
Beiträge: 2202

BeitragVerfasst am: 02.11.05, 18:19    Titel: Antworten mit Zitat

Manwi72 hat folgendes geschrieben::
Entschuldigung, wenn ich mich da so nicht auskenne!


Meine Hinweise waren nicht als Angriff gemeint. Mir ist nur aufgefallen, dass viele Leute (oftmals Fragende hier im Forum) der Meinung sind, es gäbe sowas wie ein allgemeines Widerrufsrecht für jegliche Form von (Verbraucher-) Verträgen. Das hat sicherlich mit dem großen Aufkommen von Internetkäufen zu tun, bei denen es häufig diese Widerrufsmöglichkeiten gibt. Es ist aber eben gefährlich, daa auf alle Lebenslagen zu übertragen.

Dos gebe ich Recht, wenn er sagt, dass Verträge mit solch einer langen Laufzeit gegen AGB-Bestimmungen verstoßen. Allerdings weiß ich aus Erfahrung, dass die allermeisten Fitnessstudios die Rechtsprechungssituation sehr gut kennen und meist am noch legalen Rand arbeiten. D.h. dass die Verträge dann meist nur eine feste Bindung von 24 Monaten vorsehen, die Beitragsgestaltung sich allerdings an 36 Monaten bemisst, also billiger ist. Die nennen das dann oft Plus-Modell o.ä. Wer dann aber früher aussteigt, muss rückwirkend die höheren Beiträge nachzahlen.

Das ist dann natürlich rechtlich nicht unbedenklich, aber eben ein Grenzfall. Ob man hiergegen vorgehen und v.a mit letzter Konsequenz klagen will, bleibt einem selbst überlassen. Das Kostenrisiko und auch den Stress muss man eben im Auge haben.

Von daher nochmal mein Rat. Evtl. lässt sich eine gütliche Einigung finden. Vielleicht kann auch jemand den Vertrag aus dem Umfeld der Mutter übernehmen.

Wenn das alles nicht klappt sollte man mit einem Anwalt Rücksprache halten.

Gruß
mc
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Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: Lower Saxony

BeitragVerfasst am: 02.11.05, 19:31    Titel: Antworten mit Zitat

Diese Konstellation ist schon mehrfach angesprochen worden und ich kann den Vorpostings nur beipflichten: Es gilt der Grundsatz "Pacta sunt servanda" (Verträge müssen eingehalten werden). Mit dem Grund des "Bequatscht-worden-seins" wird man vor keinem Gericht bestehen können. Es ist bekannt - nicht zuletzt aus einem kürzlich ausgetrahlten Fernsehbeitrag - dass die Studios mit allen möglichen Mitteln versuchen, langfristige Verträge abzuschließen und man sich daher sehr vorsehen muss. Dabei kommen auch unlautere Methoden zur Anwendung. Viele Studios leiden unter starkem Konkurrenzdruck und finanziellen Notlagen, so dass derartige Handlungsweisen leider häufiger vorkommen.

Auch ich sehe die einzige Mögliuchkeit, über den Abschlusszeitraum von 35 Monaten an den Vertrag heranzukommen. Einen derartigen Zeitraum habe ich bislang noch nirgendwo gesehen und ist - wie schon beschrieben - mit den AGB nicht zu vereinbaren und auch unter der Prämisse "besonderes Sonderangebot" nicht haltbar. Ggf. wird sich das jedoch nur gerichtlich ausfechten lassen. Dazu eine Passage aus einem Beitrag in einem anderen Forum:
Zitat:

Wer Zugriff auf den Münchner Kommentar zum BGB hat, kann dort über drei Seiten hinweg nachlesen, wie das mit den zwei Jahren zu verstehen ist: nämlich als absolute Obergrenze. Nach diesem Kommentar sind alle Verträge, die unter 309a BGB fallen und eine längere Laufzeit als ein Jahr haben kritisch zu begutachten. Zitiert wird ein Urteil des BGH, wonach ein Ausbildungsvertrag zum Tänzer keine längere Laufzeit als 1 Jahr haben darf.

Der Kommentar kommt zum Schluss, dass bei Fitnessverträgen eine Laufzeit von 6 Monaten angemessen ist.




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MfG
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Manwi72
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Anmeldungsdatum: 29.09.2005
Beiträge: 29
Wohnort: Ba-Wü

BeitragVerfasst am: 03.11.05, 10:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo und vielen Dank erstmal für die Informationen.
Tatsächlich war ich bisher der Meinung, dass es für bestimmte Verträge (natürlich nicht für alles) ein Rücktrittsrecht während einer gewissen Frist gibt, zumindest war das bei den meisten Verträgen, die ich bisher in meinem Leben abgeschlossen habe, eingeräumt.

Das mit den 35 Monaten werde ich auf jeden Fall nochmal prüfen. Ihr gefällt das Studio ja ganz gut und sie möchte auch was machen, nur weiß ich, da ich selbst trainiere, wie schnell man die Lust verliert und da meine Mutter meine Großeltern pflegt, auch oft keine Zeit hat. Sie hat einfach übereilt gehandelt und da sie noch nie vorher in einem Fitnessstuido war, hatte sie auch keinerlei Vorstellungen über Preise/Angebote etc.

Meine Mutter lebt in Thüringen und da ist sowas nicht unbedingt üblich für eine 55jährige Frau. Dazu kommen noch andere Aspekte: meine Mutter ist - wie bereits erwähnt - durch ihre Wirbelsäulenverletzung gehandicapt und muss auch leider von Hartz IV leben. Da sind 42 Euro monatlich, 3 Jahre lang, jede Menge Geld. Sie hat da wohl einfach in dem Moment nicht darüber nachgedacht.

Ich habe ihr geraten, nochmal mit dem Fitnessstudio zu sprechen und nach Sonderpreisen für Arbeitslose zu fragen (ist im Osten sehr verbreitet) und evtl die Dauer des Vertrages runter zu setzen. (Sie müsste - falls sie mal einige Zeit aus gesundheitlichen oder Zeitgründen nicht trainieren könnte - trotzdem 6,90 Euro pro Monat zahlen, obwohl die Laufzeit dann nach hinten verlängert wird.)

Sie möchte ja etwas für sich tun und ich finde das auch gut, aber eben nicht für diesen hohen Beitrag bei so langer Laufzeit.

Wie die 35 Monate beschrieben werden, weiß ich leider nicht, da ich 350 km weg bin und nur mit ihr telefoniere. Man sagte ihr jedoch, das wäre der günstigste Tarif, 12 Monate liegen bei 72 Euro, 24 Monate bei um die 60 Euro und 35 Monate bei 45, wobei sie noch mal einen "Super-Spar-Tarif" zu 42 Euro bekommt. (Ich selbst zahle für einen Jahresvertrag in meinem superhypermodernen Studio einer großen Kette 38 Euro im Monat!!!!).

Ich hoffe, wir können uns mit dem Studio einigen. Vielen Dank für alle Tipps, besonders das mit der Laufzeit, das werde ich nochmal aufgreifen.

Gruß, Manu
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Manwi72
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Anmeldungsdatum: 29.09.2005
Beiträge: 29
Wohnort: Ba-Wü

BeitragVerfasst am: 03.11.05, 12:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo nochmal,

ich habe nun den Vertrag per Fax vorliegen.

Bei Rechte und Pflichten steht u.a.:

Die Trainingsanmeldung ist kein Dienstvertrag, sondern einem Mietvertrag gleichzusetzen. (???????)

Zu den 35 Monaten:
Im Tarifwerk sind folgende Abos aufgeführt:
Test-Abo (5 Monate) = 14tägig 37,90
Standard-Abo (15 Monate) = 14tägig 32,90
Spar-Abo (25 Monate) = 14tägig 26,90
Super-Spar-Abo (35 Monate) = 14tägig 21,90
Partnertarif (15 Monate) = 14tägig 26,90
Partnertarif (25 Monate) = 14tägig 22,90
Partnertarif (35 Monate) = 14tägig 20,90

Im Vertrag (Trainingsanmeldung) wurden die Laufzeiten von Hand eingetragen. Sie hat das Super-Spar-Abo genommen und dazu noch den Partnertarif (obwohl kein Partner), also 20,90 pro Monat. Dann kommt noch das Startpaket hinzu (126 Euro), das in meinen Augen dieses Geld nicht wert ist, aber nun gut, sie hat nunmal unterschrieben.

Ab dem 2. Mitgliedsjahr werden die Beiträge jeweils um 0,40 Euro angehoben.
ebenso kommt ab dem 2. Mitgliedsjahr halbjährlich eine Betreuungspauschale von 24,90 hinzu. (Hab ich bisher auch noch in keinem Fitnessstudio erlebt).

Kann man da nun in Bezug auf die Laufzeit nochwas ändern? Wie gesagt, das Fitnessstudio sagt: "So einfach wie Sie sich das vorstellen, geht das nicht!".

Danke und Grüße, Manu
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Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: Lower Saxony

BeitragVerfasst am: 03.11.05, 16:19    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin schon der Ansicht, dass bei derart langer Vertragsdauer wetwas zu machen ist. Die Dauer entspricht schlicht nicht den gesetzlichen Vorgaben (§ 309a BGB) und der Rechtsprechung und Literatur dazu. Lässt sich das Studio auf keine gesetzeskonforme Kürzung ein, dann muss man halt ein Gerichtsverfahren androhen unter Hinweis auf die Gesetzeslage. Eigentlich sollte dann "ganz einfach" etwas zu ändern sein, da diese Laufzeit vor Gericht wohl kaum Bestand haben dürfte.

Abgesehen davon: Auf die Laufzeit umgerechnet hat das mit dem Spar-Abo nicht viel Sinn und die gesamten Nebenpauschalen, die ich auch noch nie gehört habe, lassen das Ganze schon recht dubios erscheinen. Bei Zusammenrechnung aller Positionen dürfte einiges zusammen kommen. Ich wage im Hinblick auf die AGB noch einige Zweifel mehr anzubringen.

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Dos
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Anmeldungsdatum: 18.08.2005
Beiträge: 1520

BeitragVerfasst am: 04.11.05, 08:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das Studio war natürlich auch nicht ganz blöd (aus seiner Sicht). Ich versteh das jetzt so, dass die 35 Monate per Hand in den Vertrag eingetragen wurden und auf einem - gesonderten, nicht mit dem Vertrag verbundenen (?) - Zettel die versch. Laufzeitangebote standen. Im Prozess wird sich das Studio daher darauf berufen, es liege keine vorformulierte Laufzeit vor, sondern eine individuell ausgehandelte, die nicht unter das AGB-Recht fiele (§ 305 Abs. 1 BGB, vgl. auch § 305b BGB).

Ihre Mutter muss entscheiden, was sie will. Die Sache durchziehen oder nicht? Wenn nicht, sollte man es im Guten versuchen (Alg-II-Empfänger, übereilt unterschrieben, Gesundheitsprobleme, gibt es vielleicht aus Kulanz eine Möglichkeit...?). Wenn das nicht klappt, kann man sich aufs AGB-Recht berufen und behaupten, die Laufzeitklausel sei unwirksam. Damit ist natürlich das Verhältnis zerrüttet, und im Guten passiert dann gar nichts mehr. Wenn sich das Studio auch von einer jur. Drohung nicht beeindrucken lässt, steht halt ein Prozess ins Haus. Ihre Mutter hat insofern da eine etwas bessere Ausgangsposition, als sie die Beklagte sein wird: sie wird einfach aufhören zu zahlen, nachdem sie (mit 3 Monaten Frist) gekündigt hat, und das Studio wird sie auf Zahlung verklagen müssen. Der Beklagte muss z.B. keine Prozesskosten vorschießen (aber wahrscheinlich bekäme sie ohnehin PKH).

Um im Prozess auch die Überrumpelungssituation darlegen zu können (die aber nur am Rande Bedeutung hat) und vielelicht auch, dass die Laufzeiten nicht verhandelt wurden, wäre es ratsam zu überlegen, ob es Zeugen für das Gespräch im Studio und den Vertragsschluss gab (andere Besucher?). Wenn ja, sollten die Personalien der Zeugen gesichert werden. Auch der Name des Studio-Mitarbeiters (und wenn möglich seine Privatadresse), der den Vertrag verhandelt und geschlossen hat, sollte gesichert werden, die Mitarbeiter wechseln häufig, sodass ein Zeugenbeweisantritt mit "zu laden über den Kläger" ins Leere gehen könnte.

Es wäre notwendig, den Vertrag von einem Fachmann überprüfen zu lassen, bevor man mit der Rechtskeule droht. Dazu muss man aufs Amtsgericht gehen, sich einen Beratungshilfeschein holen, und mit dem geht man dann zu einem Rechtsanwalt. Dort muss man dann einen kleinen Betrag (10 €?) selbst für die Beratung zahlen.

Viele Grüße, dos
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Manwi72
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Anmeldungsdatum: 29.09.2005
Beiträge: 29
Wohnort: Ba-Wü

BeitragVerfasst am: 04.11.05, 10:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Dos
und vielen Dank für die Informationen.

Das mit dem angehangenen Blatt mit den Tarifen stimmt.

Aber wir wollen es natürlich nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Ich habe nun gestern selbst den Berater angerufen und mit ihm gesprochen und die Situation nochmal erklärt. Er war auch sehr nett, konnte sich gleich erinnern.
Ich habe ihm gesagt, dass meine Mutter sehr gerne trainieren würde, aber die Laufzeit zu lang und der Preis zu hoch ist und eine Laufzeitverkürzung auf 25 Monate zum gleichen Preis angefragt. Er hat mir dann auch Entgegenkommen und Verständnis zugesagt, müsste aber alles der Chef entscheiden und darum gebeten, doch alles schriftlich an das Fitnessstudio zu schicken. Um die 126 Euro Startpaket kommt sie nicht drum herum, er berief sich da auf den Gesunheitscheck, der von einem Orthopäden durchgeführt werden würde, der dann auch in die Geräte und Kurse einweist.
Die 24,90 halbjährlich sind für die jährliche Wiederholung des Gesundheitschecks.

Ich werde jetzt mal für meine Mutter ein Schreiben verfassen und hoffe, dass wir die Laufzeitverkürzung durchkriegen. Das sind dann zwar ingesamt immernoch 1200 Euro, für 2 Jahre, aber für sie auch ein Ansporn, mal was für sich zu tun. Werde auch mal bei der Krankenkasse nach Präventionszulagen anfragen, für ihren Rücken wäre ein kontrolliertes Training zum Muskelaufbau schon sehr wichtig und ich hoffe, dass dieses Studio, dass sich übrigens am Telefon mit "Rückenfitness...." gemeldet hat und auch eine gut aufgemachte Internetseite hat, professionell geführt wird.

Falls die sich nicht drauf einlassen, dann weiß ich ja, was ich zu tun habe und werde richtig böse!!!

Vielen Dank nochmal, Manu
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