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diese Gruppe hatte mir vor 7 Jahren bei meiner Scheidung richtig geholfen.
Ich hoffe, nun können Sie mir auch ein paar Ideen geben.
Bevor ich meine Frage formuiere, muss ich ein paar Grundlagen erklaeren:
Ich habe vor ca. 3 Jahren eine GmbH gegründet, um ausländische Filme an die deutschen Kinos zu verleihen.
Bei der Überweisung der Gewinne der Filme an die ausländischen Auftraggeber muss man gemäss
§ 50a EStG Lizenzsteuern abziehen, und diese an das FA abführen.
Durch Doppelbesteuerungsabkommen zwischen BRD und anderen Ländern, darf man einen ermäßigten Steuersatz von nur 10% abziehen, die das Leben für uns und unseren Auftraggebern (=Produzenten) vereinfacht.
Wir haben im Mai 2005 bei einem Film unerwartet hohe Verluste erlitten (wie jeder zweite im deutschen Kino)
Aufgrund dieser Verluste, mussten wir das Geld verwenden, die wir für Lizenzsteuern zurückgestellt hatten, um am Leben bleiben zu können. Sonst wären meine Firma und ich persönlich ruiniert.
Das Finanzamt wartet nun auf unsere Überweisung mit Säumniszuschlägen.
Wir haben wieder erfolgreiche Filme in unserem Portfolio, die uns ab Februar 2006 genug Liquidität schenken werden.
Bis dahin haben wir jedoch keinen Pfennig mehr, um unsere verspäteten Steuern zu zahlen.
Ich möchte dem FA einen Zahlungsplan vorlegen, und bis Februar um Geduld und Verständnis bitten.
Darf man so eine Stundung für Lizenzsteuern beantragen?
Was könnte passieren, wenn das FA keine Stundung akzeptiert.
Wäre es so verhandelt wie Steuerhinterziehung?
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