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Krankenversicherung der Rentner / Problemfall

 
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comet
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.09.2005
Beiträge: 29
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 02.11.05, 20:00    Titel: Krankenversicherung der Rentner / Problemfall Antworten mit Zitat

Hallo,
Seit meinen 14 Lebensjahr bin ich bei der Pflichversicherung (SBK) krankenversichert. Jetzt bin ich 57 Jahre alt und habe erstmalig ein Problem. Vom Arbeitgeber werde ich fristlos zum 25.01.05 gekündigt. Erhalte Krankengeld von der SBK bis zum 24.02.05. Danach bis zu 01.07.05 ALG. Vom Arbeitsgericht wurde die Kündigung für rechtsunwiksame erklärt. Im Juli 05 kündigt mir die SBK die Mitgliedschaft. Daraufhin lege ich Widerspruch ein, da ich auch schon seit 8 Jahren über eine Hinterbliebenen Rente Versicherungsbeträge einzahle. Dem Widerspruch wird stattgegeben und ich bin seit dem 01.08.05 bei der SBK iin der Krankenversicherung der Rentner. Auch habe ich zwischenzeitlich meine Arbeit wieder aufgenommen. Zwar habe ich immer noch keine Abrechnung vom Arbeitgeber erhalten, aber eine Rechnung von der SBK über überzahltes Krankengeld. Dieses dürfte ja noch normal sein, denn schließlich bekomme ich (hoffentlich) auch mal mein Geld vom Arbeitgeber. Jetzt aber meine Frage :Wenn ich seit dem 01.08.05 in der Krankenversicherung der Rentner bin, und mein Arbeitgeber den vollen Beitrag zur Krankenversicherung zahlt, entsteht in diesem Fall nicht auch eine Überzalung von Beiträgen zur Krankenversicherung? Schließlich trägt die SBK derzeit ein geringeres Risiko, ist frei von Leistungen im Krankheitsfall z, B. Krankengeld usw. Kann ich in diesem Fall eine Rückerstattung von Beiträgen verlangen?
Für Tipps, Meinngen, Anregungen danke ich im Voraus.
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@migo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 03.11.05, 22:17    Titel: Antworten mit Zitat

Ich weiß nun nicht, ob Du mit Deiner Rente plus dem Lohn über der Bemessungsgrenze der Krankenversicherung liegst (ca. 3500 €/Monat). Bis zu diesem Beitrag mußt Du Beiträge zur Krankenversicherung bezahlen.
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