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eine GmbH & Co. KG unterliegt deswegen der Pflicht, seinen Jahresabschluss im HR veröffentlichen zu müssen, weil keine natürliche Person Vollhafter der Gesellschaft ist. Ich möchte eine Konstruktion testen, wonach die Veröffentlichungspflicht entfällt.
Meine Frage: Wenn die Konstruktion installiert ist, gibt es dann ein Verfahren, eine Art Feststellungsklage beim HR, mit der ich die Frage klären kann, ob aufgrund der Konstruktion tatsächlich keine Veröffentlichungspflicht besteht.
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