Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Wann zahlt ges. Krankenkasse an "Nicht-Kassenarzt"
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Wann zahlt ges. Krankenkasse an "Nicht-Kassenarzt"

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Arzt-, Zahnarzt- und Medizinrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Gast






BeitragVerfasst am: 27.10.04, 16:09    Titel: Wann zahlt ges. Krankenkasse an "Nicht-Kassenarzt" Antworten mit Zitat

Hallo,

immer wieder höre ich, dass auch ein Arzt ohne "Ermächtigung zur Teilnahme an der Versorgung von GKV-Patienten" Leistungen erbringen kann, die die gesetzliche Krankenversicherung dann übernimmt.
Meine Frage: Wovon ist das abhängig und wo ist das geregelt?

Vielen Dank
Nach oben
Gastx
Gast





BeitragVerfasst am: 27.10.04, 16:26    Titel: Re: Wann zahlt ges. Krankenkasse an "Nicht-Kassenarzt&q Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::


immer wieder höre ich, dass auch ein Arzt ohne "Ermächtigung zur Teilnahme an der Versorgung von GKV-Patienten" Leistungen erbringen kann, die die gesetzliche Krankenversicherung dann übernimmt.
Meine Frage: Wovon ist das abhängig und wo ist das geregelt?



Welche Ärzte bezahlt werden, steht in § 76 Abs. 1 SGB V, und dort in Satz 2: "Andere Ärzte dürfen nur in Notfällen in Anspruch genommen werden." Ist natürlich mißverständlich formuliert, man darf sich schon behandeln lassen von ihnen, nur eben nicht zu Lasten der Krankenkasse.
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 27.10.04, 20:07    Titel: Antworten mit Zitat

Die Kasse ist verpflichtet, eine Behandlung sicherzustellen.

Tut sie das nicht, dann kann man auch zu einem Nichtkassenarzt gehen, und die Kasse muß das dann bezahlen.
Der Nachweis, daß die Kasse eine Behandlung nicht sichergstellt hat, ist aber immer schwer zu erbringen.

Hast Du z.B. eine bestimmte Krankheit und bist Dir sicher, daß Dir nur ein Nichtkassenarzt helfen kann, dann mußt Du wie folgt vorgehen:
Wende Dich schriftlich an die Kasse, schildere Deine Krankheit, füge möglichst noch einen Arztbrief bei, aus dem hervorgeht, daß Dein behandelnder Arzt auch nicht weiter weiß und bitte die Kasse um Sicherstellung der Behandlung unter Setzung einer begründeten Frist. Entweder findet die Kasse dann einen Spezialisten für Dich oder nicht. Falls nicht , kannst Du zum Nichtkassenarzt gehen und Kostenersatz verlangen.
In der Regel mußt Du dann aber meist die Kasse vor dem Sozialgericht verklagen, um Recht zu bekommen. Daher ist es wichtig, wirklich nachweisen zu können, daß die Kasse Deine Behandlung nicht sichergestellt hat.

Gruß

Rüdiger
Nach oben
Gastx
Gast





BeitragVerfasst am: 27.10.04, 21:27    Titel: Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::


Hast Du z.B. eine bestimmte Krankheit und bist Dir sicher, daß Dir nur ein Nichtkassenarzt helfen kann, dann mußt Du wie folgt vorgehen:


Da auch die Universitätskliniken mit den Krankenkassen abrechnen können, dürfte dieser Fall praktisch unmöglich sein.
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 28.10.04, 07:17    Titel: Antworten mit Zitat

Dieser Fall ist natürlich nicht unmöglich. Man kann doch nicht davon ausgehen, daß Universitätskliniken alles sinnvoll behandeln können, nur weil sie Universitätskliniken sind. Ganz im Gegenteil, Univestätsklinik ist doch nicht unbedingt ein positives Markenzeichen. Universitätsklinik heißt erst einmal, daß dort Lehrlinge an Patienten ausgebildet werden und klinische Versuche gemacht werden. Nicht mehr und nicht weniger. Mit der Qualität und Können hat das per se nichts zu tun.

Häufig werden auch neue, erfolgversprechende Operationsmethodengerade von privaten Kankenhäusern eingeführt.

Gruß
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Arzt-, Zahnarzt- und Medizinrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.