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Jahreskilometerleistung

 
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gato
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.05.2005
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 02.11.05, 18:14    Titel: Jahreskilometerleistung Antworten mit Zitat

Folgender Sachverhalt:
Es besteht ein KFZ-Haftpflichtvertrag bereits über 5 Jahre mit unbegrenzter Jahreskilometerleistung. Im 6. Jahr wird auf Anraten der Versicherung wegen vorher nicht abschätzbarer Fahrleistung der Vertrag auf 12000 Jahreskm geändert. Das telefonische Angebot des Versicherungsnehmers, die Versicherung zu Beginn des Jahres über den aktuellen Kilometerstand aufzuklären, wird von der Versicherung abgelehnt, sie würden sich bei Bedarf melden.
Nach einigen Monaten stellt sich heraus, dass die 12000 km voraussichtlich nicht reichen. Um sicherzugehen, mit welchem km-Stand die Versicherung rechnet, wird telefonisch erfragt, wie viele km bis Jahresende noch gefahren werden dürfen. Als Antwort kommt ein Zahl, die weit unter dem km-Stand gegen Ende des Vorjahres liegt. Bergründung: Seit Jahren bestehe lediglich ein Vertrag über 12000 Jahreskm. Das Gegenteil solle vom Versicherungsnehmer bewiesen werden.
Mit der Einreichung sämtlicher Vertragsdokumente, aus denen der oben geschilderte Sachverhalt hervorgeht, wird die Bitte kombiniert, innerhalb von einer Woche einen km-Stand anzugeben, der in dem laufenden Jahr mit dem bestehenden Vertrag noch gefahren werden darf.
Als Antwort kommt lediglich ein Standardformular zur Umstellung des Vertrags in die nächsthöhere Jahreskm-Klasse.
Zur eigentlichen Frage wird nichts gesagt.

Welche Rechtsfolgen hätte ein Brief (mit Rückschein), der einen bis zum Jahresende fahrbaren km-Stand festsetzt. Desweiteren wäre darin vermerkt, dass bei Nichtangabe eines neuen km-Standes binnen von 2 Wochen seitens der Versicherung, der im Brief angegebene km-Stand für das laufende Vertragsjahr massgeblich sein werde.
Wäre der Versicherungsnehmer so auf der sicheren Seite, wenn er dann nichts mehr von der Versicherung hört?
Wenn nein, welche Alternativen gibt es. Mir fällt momentan nur ein, den Vertrag schon im laufenden Jahr nachträglich wieder auf unbegrenzte km (=erhebliche Mehrkosten) zu ändern. Illegale Varianten wie Tachojustierung lassen wir mal außen vor.

Gruss

Olaf

P.S.
Man könnte natürlich einfach den Vertrag so weit aufstocken, dass es ab dem km-Stand vom Dezember des Vorjahres, der durch Werkstattrechnungen nachgewiesen werden kann, reicht. Leider ist jedoch nicht 100%ig wasserdicht nachzuweisen, dass im Vorjahr ein Vertrag über unbegrenzte km bestand (für alle davor liegenden Jahre ist das problemlos möglich.
In dem Jahr wurde nämlich nichts an der Versicherung geändert, so dass es keine Änderungsbestätigung mit den Versicherungsdaten sondern nur die Beitragsrechnung gibt. Aus letzterer geht aber nur hervor, welcher Betrag zu zahlen war, aber nicht welche Bedingungen gelten. Insofern könnte die Versicherung behaupten, das sei in Wirklichkeit eine Vers. zu 12000 km gewesen. Ist zwar recht weit hergeholt (zumal die Korrespondenz über den wrklichen Wechsel zu 12000 km da ist), aber bisher wurden ja noch viel abwegigere Sachen behauptet.
Insofern wäre es schon schöner, eine klare Antwort der Versicherung erzwingen zu können.
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Mein Name ist zwar nicht Hase, aber ich weiss trotzdem von nix...
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@migo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 03.11.05, 22:22    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich verstehe das Theater nicht. Ich habe vor Jahren meinen Versicherungstarif umgestellt, auch 12000 oder 15000 km Laufleistung. Kein Schwein wollte von mir bisher einen km-Stand.
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gato
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.05.2005
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 03.11.05, 23:04    Titel: Antworten mit Zitat

Ganz einfach: Die Vers. geht von völlig schwachsinnigen km-Ständen aus.
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