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Johannes Wessling
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Anmeldungsdatum: 29.10.2005
Beiträge: 104
Wohnort: Münster

BeitragVerfasst am: 03.11.05, 13:01    Titel: Handelsregisterrecht Antworten mit Zitat

Hallo,

eine GmbH & Co. KG unterliegt deswegen der Pflicht, seinen Jahresabschluss im HR veröffentlichen zu müssen, weil keine natürliche Person Vollhafter der Gesellschaft ist. Ich möchte eine Konstruktion testen, wonach die Veröffentlichungspflicht entfällt.

Meine Frage: Wenn die Konstruktion installiert ist, gibt es dann ein Verfahren, eine Art Feststellungsklage beim HR, mit der ich die Frage klären kann, ob aufgrund der Konstruktion tatsächlich keine Veröffentlichungspflicht besteht.

Johannes
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