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Hallo Forum,
ich muss jetzt mal was für einen Freund fragen:
Er hat ne Kneipe (ist also selbständig) und ist zur Zeit krankgeschrieben.
Er schmeisst den Laden ganz allein, d.h. zur Zeit ist die Kneipe wegen Krankheit geschlossen. Die Krankenkasse hat nun "angedroht", dass er zum MDK muss
und da würde geprüft, ob er "wirklich" arbeitsunfähig sei.
Schon diese Formulierung impliziert m.E. die Unterstellung, er sei nicht arbeitsunfähig.
btw - ich finde so was unverschämt!
Nun, wer er von 8-16 Uhr an einem Schreibtisch sässe und ne ruhige Kugel schieben könnte, dann wäre er vielleicht tatsächlich "arbeitsfähig". Aber das ist nicht sein Job.
Sein Job ist nun mal den ganzen Abend auf den Beinen stehen und rumrennen und "richtig malochen" - und das kann er zur Zeit eben nicht.
Frage also: ist laut MDK arbeitsunfähig, wer seine tatsächliche Arbeit nicht schafft
- oder ist arbeitsunfähig, wer irgendeine (fiktive), gar keine, jede Arbeit nicht schafft.
Krankheitsbedingt. Wer z.b ein Gipsbein hat, kann doch nicht LKW-Fahrer sein,könnte evt. aber Telefondienst machen.
Weiss jemand was zu dem Problem?
Vor allem auch die rechtliche Basis dazu?
Danke!!
kalle
Frage also: ist laut MDK arbeitsunfähig, wer seine tatsächliche Arbeit nicht schafft
- oder ist arbeitsunfähig, wer irgendeine (fiktive), gar keine, jede Arbeit nicht schafft.
Krankheitsbedingt.
für mich ist das allerdings nicht so einleuchtend:
Warum muss man dann z.B. sogar als Arbeitsloser eine AU-Bescheinigung
vorlegen und dies wird auch vom Arbeitsamt im Krankheitsfall erwartet?
Selbst mit einem Bandscheibenvorfall bräuchte man dann keine AU-
Bescheinigung, weil man ja Bewerbungen auch so verschicken kann.
Erst wenn man arbeiten soll, würde man dann AU geschrieben...
Das AA will eine Krankmeldung, weil du ja länger als 6 Wochen krank sein könntest und dann würdest du Krankengeld bekommen und aus der Statistik des AA'es rausfallen.
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