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Ich bin, wie viele, seit der Jugend kurzsichtig (trage Brille).
Alle 2 Jahre gehe ich dann zum Augenarzt, zur Untersuchung ob die Brille noch OK ist.
Vor ca. 4 Jahren schloss ich eine private Krankenversicherung bei BDAE "Global Expat" ab und bekam, nachdem ich meinen Arztbelege (die ich sammelte) einreichte, folgendes Schreiben:
"Die Kostenübernahme für diese Rechnung müssen wir leider ablehnen, da es sich bei den Diagnosen Myopie und Astigmatismus um bereits vor Versicherungsbeginn bestehende Erkrankungen handelt. Innerhalb des mit uns vereinbarten EXPAT GLOBAL CC sind vor Versicherungsbeginn bestehende Erkrankungen sowie ein vor Versicherungsbeginn bestehender Behandlungsbedarf einschließlich deren Folgen nicht versichert."
konkret, da alle Kurzsichtigen in der Regel seit Jugend kurzsichtig sind, und fast 30% der Bevölkerung kurzsichtig ist, heisst das, dass diese 30% nicht zum Augenarzt zur Augenkontrolle gehen können, da die Kurzkurzsichtigkeit schon vor Vertragsabschluss besteht?
OK, ich muss noch dazusagen, dass ich seit Jahren nicht beim Augenarzt war und mit meiner Brille ieinfach nicht mehr 100% sah, es handelte sich also um eine "Routineuntersuchung" sondern ich benötigte eine neue Brille.
Das ging aus dem obigen Text eventuell falsch hervor.
wie ich in einem anderen Tread gelesen hab, handelt es sich dabei um eine Auslandsreise-Krankenversicherung, richtig?
wenn ja, ist das vollkommen normal. Auslandsreise-Krankenversicherungen sind dazu da, Erkrankungen, die während einer Auslandsreise entstehen, zu versichern (wie auch der Name schon sagt). Myopie entsteht nicht während der Reise, sondern besteht vorher schon. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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