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Verfasst am: 05.11.05, 12:07 Titel: Nach 6 Wochen Krankheit wieder krank, was nun ?
Hallo,
Ich habe 6 Wochen Krankheit hinter mir, war ne teilweise üble Zeit, möchte ich nicht wieder haben. Jetzt bin ich wieder krank geworden (andere Sache), ne Mordsgrippe hat mich eingeholt, zwar jetzt zum Wochende, aber aufgrund der Schwere werde ich die nächste Woche wohl nicht arbeiten können, evtl. noch länger.
Besteht bei mir überhaupt noch voller Kranken-Versicherungsschutz ? Der erste Arbeitstag nach meiner 6wöchigen Krankheit war am 31.Oktober ´05. Mir hat Jemand gesagt, das ich Nachteile haben kann, weil da erst wenige Tage dazwischenliegen, und die letzte Phase solange war, stimmt das ?
1.) Wenn ja, wie sehen diese Nachteile aus ?
2.) Oder war diese Aussage völliger Humbuck ?
3.) Wieviel Zeit müsste zwischen den Krankheitsphasen liegen, um vollen Versicherungsschutz zu geniessen, ist das irgendwie festgelegt ?
4.) Spielt der Zeitabstand beider Krankheiten keine Rolle, weil es veschiedene Krankheitsfälle sind ?
Ich bin lediglich Kassenpatient. Danke im Voraus für Antworten.
Verfasst am: 05.11.05, 12:13 Titel: Re: Nach 6 Wochen Krankheit wieder krank, was nun ?
Quirrly hat folgendes geschrieben::
Hallo,
Ich habe 6 Wochen Krankheit hinter mir, war ne teilweise üble Zeit, möchte ich nicht wieder haben. Jetzt bin ich wieder krank geworden (andere Sache), ne Mordsgrippe hat mich eingeholt, zwar jetzt zum Wochende, aber aufgrund der Schwere werde ich die nächste Woche wohl nicht arbeiten können, evtl. noch länger.
Besteht bei mir überhaupt noch voller Kranken-Versicherungsschutz ? Der erste Arbeitstag nach meiner 6wöchigen Krankheit war am 31.Oktober ´05. Mir hat Jemand gesagt, das ich Nachteile haben kann, weil da erst wenige Tage dazwischenliegen, und die letzte Phase solange war, stimmt das ?
Das ist Quatsch. Zumindest dann, wenn die neue eine andere Krankheit ist.
Quirrly hat folgendes geschrieben::
1.) Wenn ja, wie sehen diese Nachteile aus ?
2.) Oder war diese Aussage völliger Humbuck ?
3.) Wieviel Zeit müsste zwischen den Krankheitsphasen liegen, um vollen Versicherungsschutz zu geniessen, ist das irgendwie festgelegt ?
4.) Spielt der Zeitabstand beider Krankheiten keine Rolle, weil es veschiedene Krankheitsfälle sind ?
Ich bin lediglich Kassenpatient. Danke im Voraus für Antworten.
Mfg
MfG
Ronald _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
Zuletzt bearbeitet von Ronald am 05.11.05, 12:14, insgesamt 1-mal bearbeitet
Und wie wäre das im Falle bei gleicher Krankheit ? Gibts da dann wirklich Probs/Nachteil ? Und wielange wäre die Zeit die dazwischenliegen müsste ? Nur mal so zur Information.
Und wie wäre das im Falle bei gleicher Krankheit ? Gibts da dann wirklich Probs/Nachteil ? Und wielange wäre die Zeit die dazwischenliegen müsste ? Nur mal so zur Information.
Im Falle gleicher Krankheit gibt es dann Krankengeld von der Krankenkasse - sofern gesetzliche KK - .
Für Genaueres müßte ich nochmal nachschauen.
MfG
Ronald _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
Und wie wäre das im Falle bei gleicher Krankheit ? Gibts da dann wirklich Probs/Nachteil ? Und wielange wäre die Zeit die dazwischenliegen müsste ? Nur mal so zur Information.
Im Falle gleicher Krankheit gibt es dann Krankengeld von der Krankenkasse - sofern gesetzliche KK - .
Für Genaueres müßte ich nochmal nachschauen.
§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz: Absatz 1 - Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. Wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, so verliert er wegen der erneuten Arbeitsunfähigkeit den Anspruch nach Satz 1 für einen weiteren Zeitraum von höchstens sechs Wochen nicht, wenn
1. er vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war oder
2. seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist.
Die Erstattung der Krankenkassen (Krankengeld) erfolgt nach analogen Regeln.
MfG
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"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
Als Nachteil, den man hat, wenn man länger als 6 Wochen wegen der gleichen Sache krank ist kann man nennen, dass das Krankengeld in der Regel zwischen 70 und 90 % des normalen Nettogehalts liegt.
Zudem muss berücksichtigt werden, dass dies die Regelungen in Deutschland sind. In anderen Ländern muss man teilweise eine gewisse Zeit arbeiten, bevor man wieder einen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung hat.
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