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Verfasst am: 04.11.05, 19:47 Titel: Ein Gewerbe rechtsmässig betreiben
Hallo,
ab welchem Zeitpunkt betreibe ich ein Gewerbe rechtsmässig? Ist hier der Zeitpunkt des Erwerbs eines Gewerbescheines massgebend oder die tatsächliche Ausübung des Gewerbes (z.B: Erwerb des Gewerbescheines vor Ablegung der Zertifizierung, die zur Ausführung der Tätigkeit benötigt wird)?
Ein normales Gewerbe muss nur angezeigt werden. Wenn man also mit dem Gewerbe beginnt und gleichzeitig die Gewerbeanmeldung abgibt, handelt man rechtlich korrekt.
Bei einem erlaubnispflichtigen Gewerbe muss man natürlich erst einmal eine Erlaubnis beantragen, bevor man startet.
[quote="Rembrandt"]Der Sachverhalt ist etwas dünn.
es geht um Übergangsregelungen bei einer Gesetzesänderung. Die Frage ist, ob man bereits unter den Bestandschutz fällt, wenn man das Gewerbe schon angemeldet hat (sprich den Gewerbeschein erworben hat), die eigentliche Tätigkeit jedoch noch nicht ausübt, da die dazu nötige Qulifikation noch nicht erworben wurde.
Die entsprechende § des Gesetzesentwurfs lautet: "Wer am ... rechtmässig eine ... Tätigkeit, ausgenommen ..., gewerbemässig ausübt, bleibt dazu im bisherigen Umfang der ausgeübten Tätigkeit weiterhin berechtigt. ..."
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