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Ein Gewerbe rechtsmässig betreiben

 
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Lilith79183
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Anmeldungsdatum: 04.11.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 04.11.05, 19:47    Titel: Ein Gewerbe rechtsmässig betreiben Antworten mit Zitat

Hallo,

ab welchem Zeitpunkt betreibe ich ein Gewerbe rechtsmässig? Ist hier der Zeitpunkt des Erwerbs eines Gewerbescheines massgebend oder die tatsächliche Ausübung des Gewerbes (z.B: Erwerb des Gewerbescheines vor Ablegung der Zertifizierung, die zur Ausführung der Tätigkeit benötigt wird)?

Herzlichen Dank vorab.

Freundliche Grüsse
S. Stratz
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 05.11.05, 06:46    Titel: Antworten mit Zitat

Der Sachverhalt ist etwas dünn.

Ein normales Gewerbe muss nur angezeigt werden. Wenn man also mit dem Gewerbe beginnt und gleichzeitig die Gewerbeanmeldung abgibt, handelt man rechtlich korrekt.

Bei einem erlaubnispflichtigen Gewerbe muss man natürlich erst einmal eine Erlaubnis beantragen, bevor man startet.
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Lilith79183
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.11.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 05.11.05, 13:41    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="Rembrandt"]Der Sachverhalt ist etwas dünn.

es geht um Übergangsregelungen bei einer Gesetzesänderung. Die Frage ist, ob man bereits unter den Bestandschutz fällt, wenn man das Gewerbe schon angemeldet hat (sprich den Gewerbeschein erworben hat), die eigentliche Tätigkeit jedoch noch nicht ausübt, da die dazu nötige Qulifikation noch nicht erworben wurde.

Die entsprechende § des Gesetzesentwurfs lautet: "Wer am ... rechtmässig eine ... Tätigkeit, ausgenommen ..., gewerbemässig ausübt, bleibt dazu im bisherigen Umfang der ausgeübten Tätigkeit weiterhin berechtigt. ..."

nochmals herzlichen Dank!

Stephanie Stratz
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