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Kaufvertrag Zuchtkatzen

 
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glocke123
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Anmeldungsdatum: 05.11.2005
Beiträge: 3
Wohnort: duisburg

BeitragVerfasst am: 05.11.05, 20:20    Titel: Kaufvertrag Zuchtkatzen Antworten mit Zitat

Hallo Liebe Leute
Lohnt es sich eigentlich für Zuchtkatzen einen Kaufvertrag abzuschließen???? Traurig
In den Verträgen geht es in einem § um" Gewährleistung bei Zuchtuntauglichkeit"
Nun gibt es verschiedene Meinungen dazu.
Brauch man nicht, weil man als Züchter gewerblich handelt und mindestens 6 Monate haftet für alle Mängel.
Es ist ein Vertrag und mann muß es ja nicht unterschreiben , sagen die anderen. Und ihr??

Behandelt den Fall mal so, das der Zuchtkater seit 4 Monaten in Besitz des neuen Züchters befindet und nun Gesundheitliche Mängel bekannt geworden sind, die eine Zucht unmöglich machen:
Danke für euer Interesse an diesem Beispielfall.
Dirk
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 05.11.05, 21:16    Titel: Antworten mit Zitat

Das Problem in solchen Fällen ist ja immer, was macht man mit dem 'mangelhaften' Tier? Gut, theoretisch kann man einen Vertrag abschließen, in dem man Rückgabe vereinbart, wenn an dem Tier Mängel festgestellt werden, die es für den vorgesehenen Zweck unbrauchbar machen. Macht man, wenn sich bei einem als Diensthund vorgesehenen Junghund HD herausstellt.

Könnte man auch machen, wenn man einen jungen Kater als Zuchtkater kauft. Man könnte einen Vertrag abschließen, wonach man den Kater zurückgeben kann (und dann natürlich das Geld zurück erhält), wenn sich nach Ablauf einer bestimmten Zeit herausstellt, dass der Kater z.B. zeugungsunfähig ist oder eine Fehlstellung im Gebiss entwickelt. Würde ich dann allerdings schriftlich fixieren, denn normalerweise ist Zeugungsunfähigkeit z.B. kein Rückgabegrund, weil ein Kater in der Regel eh kastriert wird. Und auch eine kleine Fehlstellung im Gebiss ist dem normalen Katzenhalter in der Regel egal. Größere Gesundheitsschäden, die der Züchter zu verantworten hat, sind natürlich in der Gewährleistung abgedeckt, die tierärztliche Behandlung muss ggf. vom Züchter gezahlt werden (aber meines Wissens nicht unbegrenzt!) - aber das nützt dem nichts, der mit seinem Tier züchten will.

Die Frage ist natürlich, ob man den Kater dann noch zurückgeben will. Da der Kater dann jedoch als Zuchtkater wertlos ist, würde ich vorab nen anständigen Preisnachlass für solche Eventualitäten vereinbaren.

Jedenfalls ist die Zucht imho ein Sonderfall. Entsprechende Bedingungen würde ich darum auf jeden Fall vertraglich vereinbaren - man muss allerdings in Kauf nehmen, dass der Verkäufer sich das sehr gut bezahlen lässt.
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glocke123
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.11.2005
Beiträge: 3
Wohnort: duisburg

BeitragVerfasst am: 06.11.05, 21:20    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Abrazo

Noch ein paar andere Sichtweisen dieser Sachlage vorhanden?????????

Dirk
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glocke123
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Anmeldungsdatum: 05.11.2005
Beiträge: 3
Wohnort: duisburg

BeitragVerfasst am: 30.12.05, 18:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo liebe Leute

Ich bräuchte noch ein paar Antworten, wäre nett wenn ihr mir ein paar Anregungen geben könntet. Verlegen

Glocke
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Abrazo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 30.12.05, 22:06    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht gibts keine andere vernünftige.

Aber guckst du selber in den 'zuständigen' Paragrafen:

Zitat:
§ 434 BGB

Sachmangel

(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

1.
wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst

2.
wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.


Eine Katze ist eine Sache.
Einen Zuchtkater kauft man bei einem Züchter, von dem man besondere Qualität erwartet.
Die erfahrungsgemäß auch entsprechend angepriesen wird (Preise der Zuchttiere z.B.)

Die Garantie beläuft sich übrigens über 2 Jahre. Nur, dass meines Wissens nach Ablauf von 6 Monaten der Käufer Mängel nachweisen muss, die der Züchter zu verantworten hat; innerhalb der ersten 6 Monate muss der Züchter nachweisen, dass er eventuelle Mängel nicht zu verantworten hat.
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