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peterO
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.10.2004
Beiträge: 1080

BeitragVerfasst am: 27.12.05, 12:06    Titel: Untermiete Antworten mit Zitat

A und B sind Nachbarn und leben aufm Dorf.
A hat zwei Katzen, die tagsüber per Katzenklappe im Keller, raus und rein können. Nachts bleibt die Kellertür zu und die Katzen drin.
B hat eine Katze (Berta), die von ihm zwar gefüttert wird, aber nicht ins Haus darf, sondern sich ihren Schlafplatz im Schuppen oder sonst wo suchen muss.
Durch Zusehen und Ausprobieren hat Berta den Trick mit der Katzenklappe bei A rausbekommen und hat schon eine ganze Weile in As Keller geschlafen.
Mutig gworden hat sie den Weg nach oben erkundet und sich am Futternapf von As Katzen bedient, was für A kein Problem war, weil sich As Katzen mit Berta vertragen.
Später lag sie dann tagsüber auf dem Gästebett und wurde am Abend wieder rauskomplimentiert.
Da sie aber nicht doof, das Wetter immer kälter und der Keller nachts von einer anderen Katze besetzt ist,*** versteckt sie sich abends im Haus und taucht erst zu einem Zeitpunkt wieder auf, wenn A nebst Frau schon im Bett liegen.
Nun verlangt B die Herausgabe von Berta, weil es seine Katze sei. Außerdem erzählt B im Dorf, dass A ihm seine Katze gestohlen hätte. Jemehr ihn andere Nachbarn auslachen und ihm sagen, er solle Berta halt nachts auch ins Haus lassen, desto wütender wird er.

*** Die ihre "älteren " Rechte, im Winter. seit zwei Jahren, dort zu schlafen, verteidigt, sie verkrümelt sich morgens, sobald das Haus aufwacht.
_________________
Pecunia non olet!
Ne discere cessa.
Es gibt viel zu verdienen, langt zu!
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Abrazo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 27.12.05, 13:47    Titel: Antworten mit Zitat

Zwei Punkte:
I.
Zitat:
§ 960 BGB
Wilde Tiere

(3) Ein gezähmtes Tier wird herrenlos, wenn es die Gewohnheit ablegt, an den ihm bestimmten Ort zurückzukehren.

Es gibt dazu sogar ein Urteil bezügl. Katzen, das ich allerdings nicht mehr finde, wonach, wenn eine Katze ihren Halter gewechselt hat, der ehemalige Halter das dulden muss. Kehrt das Tier nicht mehr zurück, ist es eben herrenlos geworden und kann angeeignet werden.

II.
Wäre ich an B's Stelle vorsichtig mit einer eventuellen Klage, denn wenn der Schuppen kein artgerechtes wintertaugliches Übernachtungsquartier für Mme. Berta ist, könnte er als Folge Ärger mit dem Tierschutzgesetz bekommen.
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