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Coach-Berlin
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Anmeldungsdatum: 06.11.2005
Beiträge: 3
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 06.11.05, 13:44    Titel: Höherer Beitrag Antworten mit Zitat

Hallo,

ist die Versicherung verpflichtet eine Beitragserhöhung vorher anzukündigen oder kann sie einfach den höheren Betrag ohne Wissen des Versicherungsnehmers anfordern bzw. abbuchen?

Danke für die Hilfe[/b]
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 07.11.05, 07:34    Titel: Antworten mit Zitat

Um was für eine Versicherung handelt es soch?

Leben? Auto? Hausrat? oder was anderes?

Grüße, Mogli
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Coach-Berlin
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.11.2005
Beiträge: 3
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 07.11.05, 09:23    Titel: Höherer Beitrag Antworten mit Zitat

Es handelt sich um eine Rechtsschutzversicherung.
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 07.11.05, 09:45    Titel: Antworten mit Zitat

In der Rechtsschutzversicherung ist die Beitragsanpassung vertraglich geregelt (§10 B ARB 94).

Hier wird eine Beitragsrechnung versandt, in der die geänderten Beiträge mit Erkäuterung der Rechtsgrundlage draufstehen. Der VN hat bei Beitragserhöhung (wenn der Umfang des Versicherugnsschutzes gleichbleibt) ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat, Kündigungszeitpunkt ist das Datum, zu dem die Beitragserhöhung wirksam werden soll.
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Eifeler
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 07.11.05, 10:16    Titel: Antworten mit Zitat

Mogli hat folgendes geschrieben::
Hier wird eine Beitragsrechnung versandt, in der die geänderten Beiträge mit Erkäuterung der Rechtsgrundlage draufstehen.


Stimmt nicht ganz. Beispielsweise die DAS versendet eine Beitragsrechnung nur an Kunden, die keine Lastschrift vereinbart haben. Alle anderen finden einen entsprechenden Hinweis auf dem Kontoauszug. Da dieser in den meisten Fällen untergeht, ist meist auch das außerordentliche Kündigungsrecht ausgelaufen.
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 07.11.05, 13:05    Titel: Antworten mit Zitat

Eifeler hat folgendes geschrieben::

Beispielsweise die DAS versendet eine Beitragsrechnung nur an Kunden, die keine Lastschrift vereinbart haben. Alle anderen finden einen entsprechenden Hinweis auf dem Kontoauszug.


Echt? hab ich noch nie gehört. Lastschriftkunden erhalten bei uns eine "Beitragsmitteilung". Sieht genau aus wie die Rechnung, sind genau die gleichen Angaben drauf, nur ist kein vorbereiteter Überweisungsträger dran.

Aber man lernt nie aus....
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Eifeler
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 07.11.05, 16:30    Titel: Antworten mit Zitat

Ist tatsächlich so. Ich hätte es auch nicht geglaubt wenn ich es nicht schwarz auf weiß gesehen hätte. Habe es mir dann noch mal telefonisch bestätigen lassen. Nun gut, in diesem Fall hat es noch gereicht für eine Kündigung. Gut für meinen Kunden, denn jetzt hat er die RS um ca. € 130,00 im Jahr günstiger. Sehr glücklich
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