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Ich bräuchte Rat

 
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lirac
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.11.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 06.11.05, 18:52    Titel: Ich bräuchte Rat Antworten mit Zitat

Hallo vorab: Bitte nicht auf orthographie achten. Ich bin froh das ich die Buchstaben auf der Tastatur finde:

Die LIEBSTE will sich vom LIEBSTEN trennen. Der LIEBSTE hält es auch nicht mehr aus
Der LIEbste SUCH SICH GERADe eine Wohnung.

Nun die FRagen mit bitte um Resonanz:

a) wenn Er auszieht verliertER irgendwelche Rechte in der Zukunft?
b) Er will ein gemeinsames Sorgerecht, nun bestimmt Sie das die Kinder bei Ihr bleiben den der LIEBSTE ist Durch den Betrug seiner LIEBE so durch den Wind usw.

c) Sie will kein Unterhalt , sagt Siejetzt reicht dies wenn sie das schriftlich auf ein Stück Papier oder muß Die rechts- und andere Anwälte ran.

d) Desweiteren droht Sie das Sie evtl. ca. 500 KM mit den Kids gehen könnte.
Ist das Kindesentführung oder darf Sie das. Denn ich zíeh ja aus (bezieht sich aucf a)

e) Unterkalt für meine Kleinen möchte ich zahlen. da sehe ich nicht das Problem

f) und was zum Teufel ist ein "Aufenthaltpapier". soweit ich es verstanden habe wird dort ratifiziert das die Kids bei Ihr bleiben. Wenn aber ein KIND sich bei Ihm lieber leben will ist das dann möglich

g) vorlezte FRage: Wenn ER auszieht musS MADAME auch arbeiten und muß die Kinder durch Nachbarn und Bekannten beaufsichtigen lassen.
Könnte ER nicht die gleichen Argumente bringen. Er würde auch eine Nanny besorgen.

h) letzte Frage: Was ist der Vorteil bzw. der Nachteil wenn SIE die Scheidung beantragt oder wenn ER das tut.
Welchen Scheidungsgrund gibt es: LIEBSTER erwischt die LIEBSTE mit den LIEBSTEN einer andere LIEBE (hey der Satz ist mir gut gelungen Geschockt )


Danke und Liebe Grüße an die die Damen und Herren da draussen

Lirac
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Mystery
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.05.2005
Beiträge: 635
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 06.11.05, 19:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo lirac,

willkommen im Forum! Smilie


Zitat:
a) wenn Er auszieht verliertER irgendwelche Rechte in der Zukunft?

Wer steht im Mietvertrag? Sie allein? Dann hat er nach seinem Auszug kein Recht mehr, sich in der Wohnung aufzuhalten (brauch auch keine Miete mehr zahlen Lachen ). Er allein? Dann gemeinsam mit dem VM den Vertrag umschreiben! Oder sie ausziehen lassen. Beide? Gemeinsam mit dem VM auf sie allein umschreiben lassen.

Tipp: Versicherungsscheine und wichtige Dokumente jetzt schon kopieren!! Manchmal bekommt so was in der Phase der Trennungszeit "schnelle Füße"! Winken

Zitat:
b) Er will ein gemeinsames Sorgerecht, nun bestimmt Sie das die Kinder bei Ihr bleiben

Wie alt sind die Kinder? Wo möchten die Kinder leben? Wer hat mehr Zeit für sie? Wer ist "mehr" Bezugsperson. Ist auch ausschlaggebend, ob die Kinder aus ihrer gewohnten Umgebung gerissen werden. Ist für die Kinder nicht so gut, haben jetzt eh eine schwere Zeit!
Nimmt sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat das aber mit dem Sorgerecht nichts zu tun. Das bleibt gemeinsam!

Zitat:
c) Sie will kein Unterhalt , sagt Siejetzt reicht dies wenn sie das schriftlich auf ein Stück Papier oder muß Die rechts- und andere Anwälte ran.

Würde ich lieber von einem Anwalt machen lassen (braucht Ihr ja sowieso bei der Scheidung). Aber: Ein Verzicht heißt noch lange nicht, dass er nie zu Unterhaltszahlungen herangezogen wird!!! Wird sie bedürftig, oder ist das jüngste Kind noch keine 8 Jahre alt, muss er zahlen, egal ob Verzichtserklärung oder nicht!

Zitat:
d) Desweiteren droht Sie das Sie evtl. ca. 500 KM mit den Kids gehen könnte.

Aus welchem Grund? Warum droht sie damit?
Ist zwar keine Kindesentführung aber sie sollte schon ein vernünftiges Vater-Kind-Verhältnis bestehen lassen - d.h. nicht ohne Grund (oder nur um den Ex zu ärgern) wegziehen!
Evtl. mal beim Jugendamt kundig machen, die könnten ein vermittelndes Gespräch (zum Wohle des Kindes, damit es Papa behält) mit ihr führen.


Zitat:
e) Unterkalt für meine Kleinen möchte ich zahlen. da sehe ich nicht das Problem

Ohne Worte! Lachen

Zitat:
f) und was zum Teufel ist ein "Aufenthaltpapier". soweit ich es verstanden habe wird dort ratifiziert das die Kids bei Ihr bleiben. Wenn aber ein KIND sich bei Ihm lieber leben will ist das dann möglich

siehe b) Winken

Zitat:
g) vorlezte FRage: Wenn ER auszieht musS MADAME auch arbeiten und muß die Kinder durch Nachbarn und Bekannten beaufsichtigen lassen.
Könnte ER nicht die gleichen Argumente bringen. Er würde auch eine Nanny besorgen.

vorletzte Antwort:Ist das jüngste Kind noch keine 8 muss sie nicht arbeiten, dann musst Du ihr Unterhalt zahlen.
Ansonsten kannst Du natürlich das gleiche Argument bringen.


Zitat:
h) letzte Frage: Was ist der Vorteil bzw. der Nachteil wenn SIE die Scheidung beantragt oder wenn ER das tut.

letzte Antwort (Schweiß abwisch):Gibt keinen Vor- oder Nachteil. Schuldfrage gibt's nicht mehr bei Scheidungen.

Liebe Grüße
Mystery Überrascht
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Dies ist meine persönliche Meinung. Ich freue mich, wenn ich helfen kann - bin aber keine Rechtsberatung!
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lirac
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.11.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 06.11.05, 20:21    Titel: Antworten mit Zitat

hallo Mystify

Danke für die rasche Antwort:

Das mit Aufenhtaltsbestimmungsrecht verstehe ich immer noch nicht. Wenn die Kids bei Ihr bleiben wozu braucht man das?

Im Mietvertrag stehen wir beide drin.
und sorrx für meine Naivität: Was sind Versicherungsscheine. Meinst Du Lebenversicherungen ( und wozu sollen die Kopie der Scheine gut sein?)

Das mit den wegziehen ist ganz einfach. ER wurde vom "Opfer" zum Mittäter. D.h. Er kannte den LIEBSTEN von der LIEBSTE. Nun ist es so das in der umgebung alle sogenannte Helfer und Freunde dies wissen. Alle denke es ist ein unbekannter.So wurde es vermittelt. mache wissen auch nicht den Grund. Also ein fragiles Kartenpiel.
Nun ist es so das wenn ER seine Schmerz loswerden will oder die Familie des anderen zerstören möchte muß ER nur die LIEBSTE von dem LIEBEN meiner LIEBSTEN dies offenbarer.
Dann werden auch die so verständnissvolle Umgebung meine zukünftigen EX LIEBSTE evtl . den Rücken zukehren .... und dann würde Sie gehen.. 500 KM weit.

Allerdings wenn ER es nicht schaft hat er eine gute chanche Buddhist zu werden Smilie
Aber ich weiß nicht ob das der richtige Forum ist.

Gruß

Lirac
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Mystery
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Anmeldungsdatum: 17.05.2005
Beiträge: 635
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 07.11.05, 08:36    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Morgen lirac,

Zitat:
Das mit Aufenhtaltsbestimmungsrecht verstehe ich immer noch nicht. Wenn die Kids bei Ihr bleiben wozu braucht man das?

Da Du leider noch nicht beantwortet hast, wie alt die Kinder sind, versuche ich die Erklärung mal fiktiv.
Angenommen, die KM sucht sich eine Tagesmutter, um die Kinder versorgt zu wissen (weil sie selbst arbeitet) - dann entscheidet sie allein, dass die Kinder tagsüber dort sind. Sie muss Dich nicht fragen.
Wobei ich noch mal betonen möchte, dass das keinesfalls was mit dem gemeinsamen Sorgerecht ändert. (Wird manchmal zusammen gewürfelt.)

Zitat:
Was sind Versicherungsscheine. Meinst Du Lebenversicherungen ( und wozu sollen die Kopie der Scheine gut sein?)

Auch dazu eine ehe fiktive Antwort: Ja, ich meine z.B. Lebensversicherungen. Wenn (aus welchen Gründen auch immer) solche Policen verschwinden, hast Du einen Haufen Rennereien und für evtl. Unterhaltsberechnungen werden oft auch Versicherungen herangezogen (Rückkaufswert!).

Zitat:
Nun ist es so das wenn ER seine Schmerz loswerden will oder die Familie des anderen zerstören möchte muß ER nur die LIEBSTE von dem LIEBEN meiner LIEBSTEN dies offenbarer.

1. Es ist unfair von ihr, ihm mit dem Wegzug wegen solcher Gründe zu drohen! Und da er
2. sicher nicht rachsüchtig ist und bei allem was er tut auch an die Kinder denkt Cool
dürfte sich das Problem in Luft auflösen.
Sie hat ja keinen Grund mehr, wegzuziehen, weil er eben fair ist.

Zitat:
hat er eine gute chanche Buddhist zu werden

Vielleicht reicht es auch, der zukünftigen Ex zu zeigen, wie man sich zum Wohle der Kinder friedlich trennen kann.
Da haben alle Beteiligten mehr davon, als wenn er in ein Kloster gehen würde. Auf den Arm nehmen Mit den Augen rollen

Liebe Grüße
Mystery Überrascht
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lirac
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.11.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 16.11.05, 14:40    Titel: Hallo Mystery Antworten mit Zitat

Hallo Mystery,

danke für deine Antwort. Sorry das ich nicht früher geantwortet habe.

Vorab: Du bist keine Rechtsberatung und das ist gut so. Ich denke Du hast mehr Erfahrung in dem Thema darum ist man froh über jeden guten Tip.

Mein Karussel dreht sich ziemlich schnell. Ich habe ein Wohnung ab den 01.01.2005.
Allerdings hab ich die Befürchtung, dass dies doch zum Rosenkrieg bei mir wird.

Die EX Dame meines Herzens hat klangheimlich mein Lohnschein kopiert. Wie es der ZUfall so wil habe ich diesen wieder zurückentwendet. Ich denke Sie hat es noch nicht richtig mitbekommen. Heut abend werd ich sehen. Ihre Gedanke sind wohl das Sie all Ihre Rechte Abschöpfen will. So tief steck bei Ihtr / uns die Abneigung.

Und voramllem das mit den Wegzug (500 KM) ist wohl noch in Ihrem Kopf unabhängig ob ich Ihr geheimniss preisgebe oder nicht. Du wirst Dich fragen woher oiich das weiss.
Wenn man trarug und entäuscht ist wird das Mistrauen genährt. Man fängt an zu suchen und man findet hier da ein paar Papierfetzen.

Kann ich wirklich nicht dies verhindern? Oder nur in dem ich das Aufenthaltbestimmungspapier verweigere.

Laut den Brief kann Sie meine Abwesenheit nicht mehr etragen. Sie will nur noch das ich weg bin und dann wiird Sie Ihre rechte einklagen. Das habe ich leider herauisgefunend. Allerdings weiß Sie nichts von meinen Wissenvorsprung.

Ich finde es ziemlich beschämend das ich so was getan habe, auch wenn ich das als Rektion Ihrerseits sehe. Ich kann in mich und meine Art in Moment gar nicht leiden.

Wie erwähnt , durch meine neun Erkennnisse habe ich gestern in meiner Torschlußpanik alle Papiere eingesammelt. Steuer, Lohnscheine etc..
Meine weitere Frage ist. Sie hatte meine letzen Lohnschein kopiert aber Sie hat Ihn ja nicht mehr. Ist da für Sie jetzt eigentlich egal? Braucht Sie meinen Lohnschein physisch?

Ich weiß nicht was ich machen soll. Ich etrag dieses Lügen und Doppelspiel nicht mehr.

Wie auch immer. Eine Kopie Ihrer LV habe ich getan. Ich weiß zwar nicht was es bringen geanu bringen soll aber vielliechst kannst Du mir das sagen. Was ich noch Fragen wollte: Kannst DU mir eine Faustregel nenen wie man Ehegattenunterhalt berechnet.
Ich habe im Internet ein paar Sachen gelessen, abe ich fand es zu kompliziert.
(in meiner momentanen Verfassung jedenfalls

Tsiao in Erwartung einer Antwort Smilie

Lirac
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lirac
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.11.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 16.11.05, 14:46    Titel: Hallo Mystery Antworten mit Zitat

ein Nachtrag meine Kinder sind 12, 6, und 5

Gruß

lirac
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lirac
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.11.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 16.11.05, 14:48    Titel: Hallo Mystery (nachtrag) Antworten mit Zitat

Meine Kids sind 12, 6, und 5.

Gruss

Lirac
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Mystery
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Anmeldungsdatum: 17.05.2005
Beiträge: 635
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 16.11.05, 17:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hi lirac,

Zitat:
Die EX Dame meines Herzens hat klangheimlich mein Lohnschein kopiert

Soviel zu Unterhaltsverzicht.
Ist aber meistens so, deshalb schrieb ich anfangs, liebe mit Anwalt solche Vereinbarungen treffen.
Aber bei dem Alter Eurer Kinder kann sie auch gar nicht auf UH verzichten! Da die Ämter für die UH-Berechnung eh Deine Einkünfte anfordern (und Du auch Auskunft geben musst) hätte sie sich das Kopieren der Lohnzettel eigentlich sparen können.

Zitat:
das mit den Wegzug (500 KM) ist wohl noch in Ihrem Kopf

Mache einen Termin beim Jugendamt und teile denen Deine Befürchtungen mit! Habe ich aber schon mal gepostet!

Zitat:
Sie will nur noch das ich weg bin und dann wiird Sie Ihre rechte einklagen.

Ist ihr gutes Recht.
Vielleicht kannst Du mit ihr reden, dass sie nichts einklagen muss, sondern dass man diese Dinge auch vernünftig klären kann und dass sie von Deiner Seite natürlich bekommt, was ihr rechtlich zusteht - ohne Klage!

Zitat:
Eine Kopie Ihrer LV habe ich getan. Ich weiß zwar nicht was es bringen geanu bringen soll

Dass sagt Dir dann schon Dein Anwalt, wenn es soweit ist. Im Moment lege die Kopie einfach sicher. Vielleicht brauchst Du sie nie, vielleicht kommen diesbezüglich Streitigkeiten und dann hast Du sie zur Hand. Eine Lebensversicherung ist fast bares Geld, z. B. bei der ARGE - man kann sie nämlich kündigen und von der Rückkaufsumme eine Weile leben. Geschockt

Zitat:
Kannst DU mir eine Faustregel nenen wie man Ehegattenunterhalt berechnet.

Nö! Erstmal zahlst Du ja keinen Ehegattenunterhalt sondern Trennungsunterhalt. Beides ist abhängig vom Einkommen der Eheleute, von den Ausgaben, evtl. Schulden usw. usf.
Es muss also individuell berechnet werden.
Das macht Dir aber Dein Anwalt, wenn Du nicht klar kommst damit.

Vielleicht kriegst Du aber hier im Forum auch noch einen Tipp dazu. Gibt hier viele, die sich ganz toll mit sowas auskennen. Ich leider nicht! Verlegen

Zitat:
Meine Kids sind 12, 6, und 5.

Wenn das jüngste Kind 8 wird, also in ca. 3 Jahren, kann Deine Ex erst wieder verpflichtet werden, einen Halbtagsjob anzunehmen. (Wenn das Jüngste 16 wird, einen Volltagsjob).
Wenn also Eure Scheidung innerhalb der nächsten 3 Jahre über die Bühne geht, wirst du an den Trennungsunterhalt anschließend Ehegattenunterhalt zahlen müssen.

Liebe Grüße
Mystery
Überrascht
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