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Glasschaden-Erstattung an Privaten nur Netto???

 
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MaggieA
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Anmeldungsdatum: 08.04.2005
Beiträge: 209

BeitragVerfasst am: 06.11.05, 21:57    Titel: Glasschaden-Erstattung an Privaten nur Netto??? Antworten mit Zitat

Hallo

Folgender Fall,

Glasschaden soll durch Versicherung erstattet werden, Versicherungsnehmer ist Privatmensch und hat die Rechnung für die Ersatzteile bereits bezahlt. Eingebaut hat der Versicherungsnehmer die Teile selbst.

Versicherung will nun nur den netto-Betrag erstatten - ist das Rechtens???

Als privatperson hat man doch keine möglichkeit, die umsatzsteuer jemals woanders herzubekommen...

Hilfe, ich hoffe hier kann jemand auskunft geben und evtl. gleich rechtsquelle nennen...

gruss
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Ronald
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 06.11.05, 23:23    Titel: Re: Glasschaden-Erstattung an Privaten nur Netto??? Antworten mit Zitat

MaggieA hat folgendes geschrieben::
Hallo

Folgender Fall,

Glasschaden soll durch Versicherung erstattet werden, Versicherungsnehmer ist Privatmensch und hat die Rechnung für die Ersatzteile bereits bezahlt. Eingebaut hat der Versicherungsnehmer die Teile selbst.

Versicherung will nun nur den netto-Betrag erstatten - ist das Rechtens???

Als privatperson hat man doch keine möglichkeit, die umsatzsteuer jemals woanders herzubekommen...

Hilfe, ich hoffe hier kann jemand auskunft geben und evtl. gleich rechtsquelle nennen...

gruss


Hallo,

es ist nicht rechtens, einem privaten (Nichtunternehmer) Versicherungsnehmer nur den Netto-Schaden, also ohne Umsatzsteuer, zu erstatten, wenn der Schaden nicht nur auf Gutachterbasis abgerechnet wurde, er also durch tatsächliche Ersatzleistungen belegbar ist.

Würde nur der geschätzte Schaden reguliert (Gutachten z. B.), dann scheint es jetzt so üblich zu sein, daß nur der Netto-Preis ersetzt wird. Liegt aber hier nicht vor.

MfG

Ronald
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"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 07.11.05, 07:31    Titel: Antworten mit Zitat

kann es sein, das keine rechnungen vorgelegt wurden, und bedingungsgemäß vereinbart gilt, das mehrwertsteuer nur erstattet wird, wenn diese auch nachgewiesen angefallen ist?

zwar ungewöhnlich,da in der glasversicherung meist der naturalersatz versichert gilt, aber warum nicht?

wurde schon mal bei der versicherung nachgefragt, warum nur netto erstattet wurde? wäre wahrscheinlich das einfachste...
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Ronald
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 07.11.05, 12:11    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::
wurde schon mal bei der versicherung nachgefragt, warum nur netto erstattet wurde? wäre wahrscheinlich das einfachste...


Na klar - das wäre einfacher, als hier zu fachsimpeln, warum es so und nicht anders sein könnte...

MfG

Ronald
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