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recht.de :: Thema anzeigen - 10000 € Streitwert gerecht für nur eine Werbemail?
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10000 € Streitwert gerecht für nur eine Werbemail?

 
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rkleinert
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Anmeldungsdatum: 06.11.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 06.11.05, 23:59    Titel: 10000 € Streitwert gerecht für nur eine Werbemail? Antworten mit Zitat

Ich habe ausversehen an einen Konkurenten eine werbemail verschickt. War wirklich nur ausversehen. Es sollten Tests werden für einen künftigen Newsletter. Naja ist nun auch egal. Meine Frage sind da 10000 € als angesetzter Streitwert gerechtfertigt? Weil ich habe viele Urteile (Neuere) gefunden, bei denen bis höchstens 6000€ Streitwert per Gericht angegeben sind. Kann ich den Streitwert mit hinweis auf diese Urteile herabsetzen. Oder geht das nur mit Anwalt? Wie berechnet man die Anwaltsauslagen?
Vielen Dank Robert
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kdtimm
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Anmeldungsdatum: 09.09.2005
Beiträge: 1858
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: 07.11.05, 01:08    Titel: Antworten mit Zitat

Unterlassungserklärung?
_________________
Mit freundlichen Grüssen,
aber bitte mit der nötigen Skepsis geniessen, ist nur meine Meinung.
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rkleinert
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Anmeldungsdatum: 06.11.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 07.11.05, 07:37    Titel: Antworten mit Zitat

Oh Entschuldigung. Ja es geht um eine Unterlassungserklärung.
Gruß Robert
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kdtimm
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Anmeldungsdatum: 09.09.2005
Beiträge: 1858
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: 07.11.05, 12:43    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Sie mit dem Konkurrenten schonmal in geschäftlichen Verkehr standen, dürfen Sie das.
Ansonsten:
... in das billige Ermessen der Unterlassungsgläubigerin zu stellenden und ggf. vom zuständigen Gericht zu überprüfenden Vertragsstrafe ...
_________________
Mit freundlichen Grüssen,
aber bitte mit der nötigen Skepsis geniessen, ist nur meine Meinung.
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rkleinert
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Anmeldungsdatum: 06.11.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 07.11.05, 13:06    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank erst einmal. Aber das ist mir zu fachlich. Also wenn ich finde, dass der Streitwert zu hoch angesetzt ist, dann kann ich das nur vom Gericht abändern lassen. (Wenn ich auf den Anwalt meinerseits verzichten möchte) Habe ich das richtig verstanden?
Ach ja und noch eine Frage: Wenn ich behaupte, dass ich keine mail geschrieben habe, muss dann die Gegenseite mir das nicht beweisen?

Gruß Robert
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Frhr. v. Gravenreuth
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Anmeldungsdatum: 12.02.2005
Beiträge: 820
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 07.11.05, 16:51    Titel: Re: 10000 € Streitwert gerecht für nur eine Werbemail? Antworten mit Zitat

rkleinert hat folgendes geschrieben::
Ich habe ausversehen an einen Konkurenten eine werbemail verschickt. War wirklich nur ausversehen. Es sollten Tests werden für einen künftigen Newsletter. Naja ist nun auch egal. Meine Frage sind da 10000 € als angesetzter Streitwert gerechtfertigt? Weil ich habe viele Urteile (Neuere) gefunden, bei denen bis höchstens 6000€ Streitwert per Gericht angegeben sind. Kann ich den Streitwert mit hinweis auf diese Urteile herabsetzen. Oder geht das nur mit Anwalt? Wie berechnet man die Anwaltsauslagen?
Vielen Dank Robert


Die Rechtsprechung hierzu ist nicht einheitlich. Sie reicht von DM 100.000,- bis € 500,- Das LG München hat in den letzten Wochen noch EV´s wegen Telefon oder Fax-Werbung nach einem Streitwert von € 10.000,- erlassen. Die € 10.000,- liegen somit nicht total aus dem Rahmen.
_________________
Mit freundlichen Grüßen



Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)
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Frhr. v. Gravenreuth
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Anmeldungsdatum: 12.02.2005
Beiträge: 820
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 07.11.05, 17:04    Titel: Re: 10000 € Streitwert gerecht für nur eine Werbemail? Antworten mit Zitat

rkleinert hat folgendes geschrieben::
Ich habe ausversehen an einen Konkurenten eine werbemail verschickt. War wirklich nur ausversehen.


Das sagen alle.

Von Anbieter X aus hat die selbe Dame aus dem Call-Center während eines laufenden Verfügungsverfahren "aus versehen" gleich noch einmal angerufen - und nach Erlaß der EVwegen unzulässiger Telefonwerbung kam "aus versehen" dann gleich noch ein weiterer Anruf.

Eine Spedition hatte mir bei einer Telefonwerbung sogar die "richtige" Telefonnummer, die man anrufen wollte, genannt. Bei der waren nicht einmal zwei aufeinanderfolgende Zahlen mit meinem Anschluß identisch (oder zahlenverdreht) - alles nur ein Versehen?
_________________
Mit freundlichen Grüßen



Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)
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kdtimm
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Anmeldungsdatum: 09.09.2005
Beiträge: 1858
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: 07.11.05, 17:43    Titel: Antworten mit Zitat

Stimmt schon, aber es ist anzunehmen, dass Hr. rkleinert kein Massenspamer ist.
Wenn er die 10.000,- durch obigen Text ersetzt, ist er auf der sicheren Seite.

Die eMail sollte in der UE abgedruckt sein. Die Beweislast liegt beim Abmahner.
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Mit freundlichen Grüssen,
aber bitte mit der nötigen Skepsis geniessen, ist nur meine Meinung.
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BuGeHof
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Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 2086

BeitragVerfasst am: 08.11.05, 10:51    Titel: Antworten mit Zitat

rkleinert hat folgendes geschrieben::
Vielen Dank erst einmal. Aber das ist mir zu fachlich. Also wenn ich finde, dass der Streitwert zu hoch angesetzt ist, dann kann ich das nur vom Gericht abändern lassen. (Wenn ich auf den Anwalt meinerseits verzichten möchte) Habe ich das richtig verstanden?


Nein.

Sie können einfach erwidern:

"... widerspreche Ihrer Auffassung, daß zur Durchführung der Abmahnung Kosten in Höhe von x Euro erforderlich waren. "

Sie können der Gegenseite dann den Betrag zahlen, den Sie Ihrer Ansicht nach als "erforderliche Aufwendungen" gelten lassen wollen ( z.B. Anwaltsgebühren nach einem Streiwert von 3215,34 Euro.), oder einfach eine "Pauschale" von 250 Euro.

Wenn die Gegenseite damit nicht einverstanden wäre, müßte sie den darüberhinausgehenden Teil eben (auf ihr Risiko) einzuklagen versuchen.

mbG
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kdtimm
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Anmeldungsdatum: 09.09.2005
Beiträge: 1858
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: 08.11.05, 12:12    Titel: Antworten mit Zitat

BuGeHof hat folgendes geschrieben::
Nein.

Sie können einfach erwidern:

"... widerspreche Ihrer Auffassung, daß zur Durchführung der Abmahnung Kosten in Höhe von x Euro erforderlich waren. "


Toller Vorschlag.

Könnte zu einer EV führen.
_________________
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 09.11.05, 00:40    Titel: Antworten mit Zitat

kdtimm hat folgendes geschrieben::
BuGeHof hat folgendes geschrieben::
Nein.

Sie können einfach erwidern:

"... widerspreche Ihrer Auffassung, daß zur Durchführung der Abmahnung Kosten in Höhe von x Euro erforderlich waren. "


Toller Vorschlag.

Könnte zu einer EV führen.



Nein. Sofern die Unterlassungserklärung abgegeben worden ist, ist die Vermutung der Wiederholungsgefahr beseitigt. Das Herausstreichen der Kostenübernahmeerklärung ist hierfür ohne Bedeutung.
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