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Grundstück stehen 2 Häuser, jetzt aber Grünfläche? wie kann

 
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AndiBorg
Gast





BeitragVerfasst am: 27.10.04, 22:42    Titel: Grundstück stehen 2 Häuser, jetzt aber Grünfläche? wie kann Antworten mit Zitat

Hallo
wir besitzen seit vielen Generationen ein grosses Grundstück. Auf dem Grundstücke stehen zwei feste Häuser (sind sehr alt und kaum noch bewohnbar). Nun hat die Stadt das gesamte Gebiet als "Grünfläche" bezeichnet und wenn wir eins der Häuser abreissen würden, könnten wir kein neues bauen?! Traurig
Jetzt sind die beiden Häuser nicht gerade gross und würden baulich etwas verändenr, sprich vergrössen um dort zu wohnen.
Gibt es nicht eine Möglichkeit da zu bauen? Evtl. mit einem "Haus auf Rädern" oder anders gesagt ein Bungalow auf Rädern? Gibt es da eine Lösung wie ich das realisieren könnte??
Denn das ganze Grundstück und die Häuser einfach so verkommen lassen, wäre schade...
Vielen Dank
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A&S
Gast





BeitragVerfasst am: 28.10.04, 06:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Andi,

stellt sich zunächt die Frage:
Stammt die Grünfläche aus dem Bebauungsplan oder Flächennutzungsplan oder sogar
von anderen Rechtsvorschriften wie Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet...
Sollte ein B-Plan erlassen worden sein der das gesamte Grundstück als Grünfläche
darstellt gilt es zu prüfen, ob Baurecht entzogen wurde. Dies kann nur ein Anwalt.
Haus auf Rädern, ist durch Rechtsprechung geklärt: Geht nicht!

So long
A&S
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Gast






BeitragVerfasst am: 28.10.04, 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die Gemeinde durch Planänderungen das Grundstück runter gestuft hat, ist sie schadenersatzflichtig.
Sie können die Häuser nur renovieren, aber aufpassen unter Umständen kann durch den langen Leerstand die Nutzungsgenehmigung verfallen sein.
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AndiBorg
Gast





BeitragVerfasst am: 28.10.04, 20:40    Titel: Antworten mit Zitat

ich werde mich da mal schlaumachen, was genau da passiert ist. dann werde ich noch mal berichten.
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Tilman Kluge
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.11.2004
Beiträge: 13
Wohnort: 65812 Bad Soden Ts

BeitragVerfasst am: 03.11.04, 18:30    Titel: Antworten mit Zitat

Keinesfalls etwas abreißen, weil dann ein Bestandsschutz, soweit vorhanden (!), hin ist.

Im Außenbereich wird die Sache mit dem Bestandsschutz nach 7 Jahren Nicht-Bewohnen kritisch (vgl. §35 BauGB).
_________________
TK
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