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Verfasst am: 09.11.05, 16:27 Titel: freie Krankenhauswahl bei GKV oder nicht?
Muß man als gesetzlich versicherter Patient grundsätzlich das nächstgelegene Krankenhaus aufsuchen, wenn ein Aufenthalt erforderlich wird, oder kann man selbst wählen?
Grundsätzlich haben Sie eine freie Krankenhauswahl.
Wählen Sie jedoch ohne zwingenden Grund nicht eines der beiden nächstgelegen Krankenhäusern, kann (muss aber nicht) Ihnen die Krankenkasse die Mehrkosten auferlegen. Ich kenne es so, dass dann in der Regel keine Fahrkosten übernommen werden.
Der Begriff des zwingenden Grundes ist recht dehnbar. Ein zwingender Grund ist zum Beispiel:
- kein Vertrauen in die Ärzte eines gewissenen Krankenhauses
- Versicherte möchte lieber religiöses Krankenhaus
Was ein zwingender Grund ist, muss im individuellen Einzelfall abgeklärt werden.
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