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Person A pflegt die demente Person X in deren Haushalt mit Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes. A ist die Schwiegertochter von X und wohnt im selben Haus. Der Mann von A ist der Betreuer von X (seiner Mutter).
Der ambulante Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Der Rest des Pflegegeldes landet bei X auf dem Konto und dann auf dem Sparbuch.
Frage: Stünde nicht der Person A der Rest des Pflegegeldes zu?
Kann der Betreuer veranlassen, dass A das Geld erhält oder muss A umsonst pflegen, da Verwandtschaftsverhältnis?
Ob das restliche Pflegegeld bei X auf dem Sparbuch landet oder A als kleine Anerkennung zugute kommt, ist die Entscheidung von X. Da X unter Betreuung steht (ich nehme an, die Vermögenssorge ist mit einbezogen), kann dies der Betreuer von X auch entscheiden.
Eine andere Alternative:
Hat X einen Schwerbehindertenausweis mit Merkmal H (= hilflos)? Dann kann A in der jährlichen Steuerklärung einen Pflegepauschalbetrag geltend machen. Dies geht aber nur, wenn A für die Pflege nachweislich kein Geld bekommt.
Ob das restliche Pflegegeld bei X auf dem Sparbuch landet oder A als kleine Anerkennung zugute kommt, ist die Entscheidung von X. Da X unter Betreuung steht (ich nehme an, die Vermögenssorge ist mit einbezogen), kann dies der Betreuer von X auch entscheiden.
Naja, da aber der Betreuer der Ehemann von A ist, dürfte ein Interessenkonflikt bestehen. Wahrscheinlich ist ein Ergänzungsbetreuer zu bestellen, der die Entscheidung trifft. Näheres erklärt Ihnen der Rechtspfleger beim Amtsgericht. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Das ist Verhandlungssache zwischen dir und deinem Schwiegervater.
Ich würde das gar nicht rechtlich regeln, sondern du oder dein Mann, ihr geht zum (Schwieger)vater und sagt, wieviel ihr für die Pflege verlangt.
Einigt euch, oder er soll sich jemand anderes suchen.
Das ist eine Familie, Schwiegertochter und Sohn pflegen Schwiegermutter.
Da braucht es nichts rechtliches, das regelt man intern.
Und da werden Gesetze wohl kaum weiterhelfen. Oder verklagt man seine Vater/Schwiegervater (der hier wohl der Betreuer ist)?
Spätestens dann würden die sich eh nach einer anderen Pflegerin umsehen.
Zitat:
Kann der Betreuer veranlassen, dass A das Geld erhält
Ja, das kann er.
Zitat:
oder muss A umsonst pflegen, da Verwandtschaftsverhältnis
Nein, das muss sie nicht. Sie muss aber auch nicht pflegen.
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