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Pflege umsonst??

 
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lissy
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 1500

BeitragVerfasst am: 07.11.05, 18:46    Titel: Pflege umsonst?? Antworten mit Zitat

Person A pflegt die demente Person X in deren Haushalt mit Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes. A ist die Schwiegertochter von X und wohnt im selben Haus. Der Mann von A ist der Betreuer von X (seiner Mutter).
Der ambulante Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Der Rest des Pflegegeldes landet bei X auf dem Konto und dann auf dem Sparbuch.
Frage: Stünde nicht der Person A der Rest des Pflegegeldes zu?
Kann der Betreuer veranlassen, dass A das Geld erhält oder muss A umsonst pflegen, da Verwandtschaftsverhältnis?
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Tanja7
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.08.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 07.11.05, 19:02    Titel: Antworten mit Zitat

Ob das restliche Pflegegeld bei X auf dem Sparbuch landet oder A als kleine Anerkennung zugute kommt, ist die Entscheidung von X. Da X unter Betreuung steht (ich nehme an, die Vermögenssorge ist mit einbezogen), kann dies der Betreuer von X auch entscheiden.

Eine andere Alternative:
Hat X einen Schwerbehindertenausweis mit Merkmal H (= hilflos)? Dann kann A in der jährlichen Steuerklärung einen Pflegepauschalbetrag geltend machen. Dies geht aber nur, wenn A für die Pflege nachweislich kein Geld bekommt.
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 08.11.05, 09:30    Titel: Antworten mit Zitat

Tanja7 hat folgendes geschrieben::
Ob das restliche Pflegegeld bei X auf dem Sparbuch landet oder A als kleine Anerkennung zugute kommt, ist die Entscheidung von X. Da X unter Betreuung steht (ich nehme an, die Vermögenssorge ist mit einbezogen), kann dies der Betreuer von X auch entscheiden.

Naja, da aber der Betreuer der Ehemann von A ist, dürfte ein Interessenkonflikt bestehen. Wahrscheinlich ist ein Ergänzungsbetreuer zu bestellen, der die Entscheidung trifft. Näheres erklärt Ihnen der Rechtspfleger beim Amtsgericht.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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Kimy
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 120

BeitragVerfasst am: 12.11.05, 00:55    Titel: Antworten mit Zitat

Einen rechtlichen Anspruch hast du nicht.

Das ist Verhandlungssache zwischen dir und deinem Schwiegervater.
Ich würde das gar nicht rechtlich regeln, sondern du oder dein Mann, ihr geht zum (Schwieger)vater und sagt, wieviel ihr für die Pflege verlangt.
Einigt euch, oder er soll sich jemand anderes suchen.

Und den wird er für nix nicht finden.
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Malte Haas
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.09.2005
Beiträge: 212
Wohnort: bei Opa inne Werkstatt

BeitragVerfasst am: 12.11.05, 10:00    Titel: Antworten mit Zitat

@Kimy, so einfach ist das?
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Kimy
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 120

BeitragVerfasst am: 12.11.05, 11:28    Titel: Antworten mit Zitat

@ Malte Ja, so einfach ist das.

Das ist eine Familie, Schwiegertochter und Sohn pflegen Schwiegermutter.
Da braucht es nichts rechtliches, das regelt man intern.

Und da werden Gesetze wohl kaum weiterhelfen. Oder verklagt man seine Vater/Schwiegervater (der hier wohl der Betreuer ist)?
Spätestens dann würden die sich eh nach einer anderen Pflegerin umsehen.



Zitat:
Kann der Betreuer veranlassen, dass A das Geld erhält

Ja, das kann er.


Zitat:
oder muss A umsonst pflegen, da Verwandtschaftsverhältnis

Nein, das muss sie nicht. Sie muss aber auch nicht pflegen.
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Malte Haas
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.09.2005
Beiträge: 212
Wohnort: bei Opa inne Werkstatt

BeitragVerfasst am: 12.11.05, 12:06    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat : da braucht es nicht rechtliches, das regelt man intern Geschockt
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