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Selbst erstellte Software Verkaufen ...

 
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Methos
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.03.2005
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 02.11.05, 14:15    Titel: Selbst erstellte Software Verkaufen ... Antworten mit Zitat

Hallo ...

Person A und Person B beide hauptberuflich Angestellte, planen den Verkauf von selbst programmierter Software über das Internet.

Muss jetzt ein Gewerbe angemeldet werden?
Ist das Gleichzusetzen mit einer Firmengründung?
Ab welcher Summe müssen Steuern gezahlt werden?
Gibt es irgendwo so eine Art Checkliste, was man alles zu beachten hat?
Ändert sich was im bisherigen Angestelltenverhältnis? (Krankenvers. usw)
Muss der Chef darüber informiert werden?

Vielen Dank ...
MfG Methos
P.S. beide haben "hauptberuflich" nur wenig mit Softwareerstellung zu tun, so dass Konflikte mit dem Arbeitgeber von dieser Seite ausgeschlossen sind ...
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 05.11.05, 16:22    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn das Ganze auf Dauer angelegt ist und Gewinne einbringen soll, dann handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit.

Ein Gewerbe muss angemeldet werden (Gemeinde). Das ist natürlich auch eine Firmengründung, und zwar die Gründung einer GbR oder OHG zwischen A und B.

Der Gewinn wird von den beiden selbst im Rahmen ihrer Steuererklärung angegeben und versteuert. Die Firma muss allerdings die Umsatzsteuer abführen.

Mit anderen Worten: sich schlau machen schadet nichts. Es gibt im Internet jede Menge Informationen zur Firmengründung und Existenzgründung.
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Methos
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.03.2005
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 05.11.05, 16:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo und schon mal vielen Dank für die Antwor

Das Problem bei der Sache ist, das Person A und B ja keine Ahnung hat, ob das was die beiden vor haben von Erfolg gekrönt sein wird. Und sie scheuen sich den ganzen Aufwand zu betreiben, wenn es nachher keinen Anklang findet. Gibt es ne Möglichkeit, das ganze bis zu einer gewissen Gewinnsumme ohne Gewerbeschein zu absolvieren? Und für den Fall des Erfolgs erst wirklich eine Firma zu gründen?

MfG Methos
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