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unverantwortlicher Kredit

 
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Teufelchen
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 75

BeitragVerfasst am: 08.11.05, 07:55    Titel: unverantwortlicher Kredit Antworten mit Zitat

Guten Morgen!

Mir ist so, als hätte ich mal gehört / gelesen, dass Banken nur dann einen Kredit vergeben dürfen, wenn eine Rückzahlung gute Chancen hat, da sie sonst mitverantwortlich sind, wenn etwas schief läuft.

In diesem Fall geht es um einen Hausbau von einem Rollstuhlfahrer, der von Rente und Pflegegeld lebt. Er hat eine Finanzierung bekommen, die nur dann möglich ist, wenn das Pflegegeld voll mit einbezogen wird. Wenn er aber z.B. ins Krankenhaus oder zu Hause gepflegt werden muss, fällt dieses Geld weg und die Finanzierung des Hauses geht den Bach runter. Mit der Rente kann er genau die mtl. Raten zahlen, hat dann aber keinen Cent mehr für Nebenkosten, Verpflegung etc. Die Finanzierung ist auch komplett ohne Eigenkapital gelaufen und auch sonst sind da kaum Rücklagen. Max. 1 oder 2 Monate könnte er die Finanzierung ohne Pflegegeld weiterlaufen lassen....

Angenommen sowas geht wirklich schief, kann man die Bank dann mit in die Verantwortung nehmen?

Danke!
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 08.11.05, 09:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

abgesehen davon, dass ich persönlich solch eine Finanzierung weder beantragt noch (als Bank) genehmigt hätte, sehe ich folgende Situation:

a) Kreditnehmer wohnt im Haus --> Kein Problem
b) Kreditnehmer zieht in ein Heim/Krankenhaus etc --> Haus wird vermietet. Vermietungserlöse stehen Kreditnehmer zur Verfügung

In keinem Fall besteht eine Situation, die die Bedienung des Kredites zwingend unmöglich macht. Bei diesem Kunden, wie bei jedem anderen, besteht natürlich die Möglichkeit, dass sich die Lebensumstände ändern. Auch ich kann morgen gegen einen Baum fahren und dann im Pflegeheim leben. Es ist weder möglich, solche Fälle vorherzusehen, noch die Bank in solchen Fällen in die Haftung zu nehmen.

Gegen die Berücksichtigung des Pflegegeldes bei der Einnahmen/Ausgaben-Rechnung spricht fachlich nichts.
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Teufelchen
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 75

BeitragVerfasst am: 08.11.05, 09:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Das stimmt, ich hätte das auch weder beantragt, noch genehmigt. Aber leider gibt es Leute, die der Realität abgeschworen haben und lieber auf Wolke 7 vor sich hin schweben... Traurig

Nee, ganz so einfach ist das nicht. Pflegegeld wird auch gestrichen, wenn er z.B. zu Hause gepflegt werden muß......... Sprich er braucht das Haus UND bekommt das Geld nicht. Ebenso kann es sein, dass er mal für 1/2 Jahr ins Krankenhaus muß, was aber eben vorher nicht absehbar ist, man also nicht untervermieten kann. Derzeit ist er gerade im 3. Monat im Krankenhaus.... Daher kam diese Frage ja auf! Er ist erst ganz frisch mit dem bauen fertig und in diesem Fall hat er - wie er sagt - noch etwas "Puffer" um das fehlende Geld über den Kredit abzufedern.

Aber wenn ihm das öfter passiert war´s das und ich denke eben, dass die Bank das NIE hätte genehmigen dürfen.
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 08.11.05, 10:12    Titel: Re: unverantwortlicher Kredit Antworten mit Zitat

Teufelchen hat folgendes geschrieben::
Er hat eine Finanzierung bekommen, die nur dann möglich ist, wenn das Pflegegeld voll mit einbezogen wird.

Und andere erhalten eine Finanzierung, die nur dann möglich ist, wenn das Gehalt voll mit einbezogen wird.
Der Rentner mit seinem Pflegegeld kann wenigstens nicht arbeitslos werden!
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Teufelchen
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 75

BeitragVerfasst am: 08.11.05, 10:27    Titel: Antworten mit Zitat

Aber ein Gehalt wird nicht mal eben gestrichen.......... Und die Arbeitslosigkeit ist nicht absehbar, Krankheit bei einer Querschnittlähmung schon?!
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 08.11.05, 10:36    Titel: Antworten mit Zitat

Teufelchen hat folgendes geschrieben::
Aber ein Gehalt wird nicht mal eben gestrichen..........

Was meinen Sie denn, wie lange das bei Verlust eines Arbeitsplatzes so weiterbezahlt wird!?

Teufelchen hat folgendes geschrieben::
Und die Arbeitslosigkeit ist nicht absehbar, Krankheit bei einer Querschnittlähmung schon?!

Ein Querschnittsgelähmter muß nicht zwangsläufig krank werden.
Ein Arbeitnehmer kann aber sowohl arbeitslos als auch krank werden.

Alles ist möglich.
Und deshalb soll es keine Kredite mehr geben? Dann haben wir demnächst wieder das Geschrei zum Thema "Banken diskriminieren alte und/oder behinderte Menschen".

Sinnvoller ist doch wohl die Frage, wie man sich gegen die Risiken des Lebens am besten absichert. Dieser Teil der Lebensplanung ist aber nicht die Aufgabe der Bank, die für den Kredit ja eine Sicherheit hat: das Haus.
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Teufelchen
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 75

BeitragVerfasst am: 08.11.05, 11:06    Titel: Antworten mit Zitat

Bei einer Querschnittlähmung ist das Krankheitsrisiko aber erheblich höher, als bei einem (noch) gesunden Arbeitnehmer. Ich weiß ja nicht, wie oft Sie - vermutlich ohne Querschnitt - z.B. mit "offenen Stellen" am Rücken o.ä. im Krankenhaus sind?! Und die Dauer der Heilung ist wiederum erheblich länger als bei einem gesunden Menschen.

Die Chance, dass er die nächsten 20 Jahre, die der Kredit läuft, immer die Rente und das Pflegegeld bekommt geht gegen 0.

Bei einem gesunden Arbeitnehmer ist die Chance das 20 Jahre durchzuziehen sicherlich weit über 50 %.

Man kann doch als Bank ein Pflegegeld nicht als Einkommen rechnen. Wie der Name PFLEGEgeld schon sagt, ist das Geld Bestimmt um körperliche Einschränkungen / Gebrechen auszugleichen.

Er soll ja einen Kredit bekommen, aber doch in einer überschaubaren Höhe mit Bezug auf die Rente ohne Einrechnung des Pflegegeldes.........
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 08.11.05, 11:11    Titel: Antworten mit Zitat

Teufelchen hat folgendes geschrieben::
Er soll ja einen Kredit bekommen, aber doch in einer überschaubaren Höhe mit Bezug auf die Rente ohne Einrechnung des Pflegegeldes.........

Wer hat denn das Haus (Kaufpreis) ausgesucht und den Kredit dafür beantragt? Die Bank?
Und wenn man das Haus erst einmal hat und dann etwas schief geht, kann man ja immer noch die Schuld bei anderen (z. B. der Bank) suchen?
Banken sind Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht und wollen Kredite verkaufen. Dieser Kredit hat auch noch eine zusätzliche Sicherheit: das Haus.
Etwas Eigenverantwortlichkeit des Kreditnehmers kann also nicht schaden, wenn er in dem Haus alt werden möchte.
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Teufelchen
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 75

BeitragVerfasst am: 08.11.05, 11:17    Titel: Antworten mit Zitat

LEIDER gibt es Leute die, wie ich finde, nicht in der Lage sind sich WIRKLICH über die Ausmaße solche Entscheidungen klar zu sein. Dazu gehört diese Person, wie schon geschrieben.

Die Frage war eigentlich ganz einfach:
REIN RECHTLICH:Hat die Bank die PFLICHT so einen Vertrag zu prüfen und welche Bestimmungen müssen eingehalten werden? Ich habe mal gehört, dass man eine Bank schon mit in die Verantwortung nehmen kann, wenn die Bank unverantwortliche Kredite vergibt. Und dafür muß es ja irgendwelche Grundlagen geben. Diese würden mich interessieren.
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 08.11.05, 11:33    Titel: Antworten mit Zitat

Teufelchen hat folgendes geschrieben::
REIN RECHTLICH:Hat die Bank die PFLICHT so einen Vertrag zu prüfen und welche Bestimmungen müssen eingehalten werden? Ich habe mal gehört, dass man eine Bank schon mit in die Verantwortung nehmen kann, wenn die Bank unverantwortliche Kredite vergibt. Und dafür muß es ja irgendwelche Grundlagen geben. Diese würden mich interessieren.

Im Zweifel muß das wohl ein Gericht entscheiden; mir sind bisher aber nur gegenteilige Entscheidungen der Gerichte bekannt, zum Beispiel:

Banken müssen Kreditkundschaft nicht warnen
Mit Klein- und Großkrediten machen Deutschlands Geldhäuser immer noch gute Geschäfte. Doch nicht jeder, der sich bei seiner Bank Geld pumpt, hat ein solides wirtschaftliches Fundament. Deshalb können Kredite die ökonomische Situation eines Schuldenmachers erheblich gefährden, weil nicht wenige Kreditkunden ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse überschätzen. Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart ging es kürzlich um die Frage, ob eine Bank ihre Kunden über die wirtschaftlichen Risiken hätte aufklären müssen, die mit der Kreditaufnahme verbunden waren. Nein, entschieden die OLG-Richter aus der Schwabenmetropole. Schließlich würden Geldhäuser zu allererst die eigenen Interessen vertreten. Sobald sich eine Bank über die Vermögens- und Einkommenssituation eines Kreditkunden informiere, geschehe das, um die eigenen Risiken bei der Kreditvergabe realistisch einschätzen zu können. Nur in zweiter Linie gehe es dabei um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kundschaft. Somit sind die Kreditberater in den Geldhäusern nicht dazu verpflichtet, ihre Schulden machende Kundschaft auf in Zukunft mögliche Risiken und Gefahren aufmerksam zu machen. Die Entscheidung des Stuttgarter OLG trägt das Aktenzeichen 9 U 204/00.
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Teufelchen
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 75

BeitragVerfasst am: 08.11.05, 11:46    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, genau sowas meinte ich - vielen Dank! Smilie

NOCH ist es bei ihm ja nicht so weit, aber so wie ich das sehe, kann sich das max. um wenige Jahre handeln........... Naja, wir werden sehen.
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ttom
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.08.2005
Beiträge: 174

BeitragVerfasst am: 09.11.05, 22:20    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Bei einem gesunden Arbeitnehmer ist die Chance das 20 Jahre durchzuziehen sicherlich weit über 50 %.


interessante Statistik, was da wohl hinter stehen mag?!

Zitat:
LEIDER gibt es Leute die, wie ich finde, nicht in der Lage sind sich WIRKLICH über die Ausmaße solche Entscheidungen klar zu sein. Dazu gehört diese Person, wie schon geschrieben.


Hier könnte §104 Nr2. BGB greifen. Derjenige wäre dann komplett Geschäftsunfähig. Jedoch kann man aus einer körperlichen Behinderung nicht schließen, dass dieser auch geistig komplett Geschäftsunfähig wäre.

Nein, nein! Grundsätzlich sieht es so aus, dass der Kreditnehmer sich von seinen emotionalen Gefühlen und Wünschen hat leiten lassen und unbedingt einen Kredit für ein Haus haben wollte. Die Bank, die wahrscheinlich ihre eigenen Risiken überprüft hat, hat den Kreditantrag genehmigt. Kann der Kreditnehmer nicht mehr zahlen, löst die Bank im schlimmsten Fall einen Teil ihrer Rückstellungen auf. Der Kreditnehmer geht im schlimmsten Fall in die Insolvenz. Aus Fehlern lernt man, dafür kann man aber nicht immer andere verantwortlich machen.
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