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Externe Festplatte zerstört - was zahlt Privathaftpflicht?

 
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Karin M.
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Anmeldungsdatum: 08.11.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 08.11.05, 21:33    Titel: Externe Festplatte zerstört - was zahlt Privathaftpflicht? Antworten mit Zitat

Die externe Festplatte wird von Nichtfamilienmitglied versehentlich zerstört, also klarer Fall für Privathaftpflicht.
Auf der Platte befanden sich jedoch Daten und Programme, die, um wieder den alten Zustand herzustellen, auf die neue Ersatz HD kopiert und eingerichtet werden müssen.
Kommt hierfür im allgemeinen die Privathaftpflicht auf oder ersetzt die nur die 'harten' Schäden (die defekte HD).
Wenn ja, wer stellt dann die Rechnung, der Geschädigte oder darf das nur eine Fachfa.?

Karin
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