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die versicherten Gefahren der Hausratversicherung sind:
1. Brand, Blitzschlag, Explosion, Absturz von Flugzeugen: trifft hier nicht zu
2. Einbruchdiebstahl, Raub: trifft hier nicht zu
3. Leitungswasser: trifft hier nicht zu
4. Sturm/Hagel: trifft hier nicht zu
5. in einigen Verträgen Weitere Elementargefahren (Erdbeben. Überschwemmung, Lawinen): trifft hier nicht zu
Es hat sich also keine der versicherten Gefahren der Hausratversicherung verwirklicht, demzufolge ist hier kein Schadenersatz zu erwarten. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
hausratgegenstände, die man sich selber (oder haushaltsangehörige) versehentlich oder absichtich oder wie auch immer beschädigt, kann man nicht versichern.
das wäre auch zu einfach:"hey, ich brauch nen neuen fernseher, stolper ich halt mal dagegen!" _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
hausratgegenstände, die man sich selber (oder haushaltsangehörige) versehentlich oder absichtich oder wie auch immer beschädigt, kann man nicht versichern.
das wäre auch zu einfach:"hey, ich brauch nen neuen fernseher, stolper ich halt mal dagegen!"
keine regel ohne ausnahme _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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