Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Die externe Festplatte wird von Nichtfamilienmitglied versehentlich zerstört, also klarer Fall für Privathaftpflicht.
Auf der Platte befanden sich jedoch Daten und Programme, die, um wieder den alten Zustand herzustellen, auf die neue Ersatz HD kopiert und eingerichtet werden müssen.
Kommt hierfür im allgemeinen die Privathaftpflicht auf oder ersetzt die nur die 'harten' Schäden (die defekte HD).
Wenn ja, wer stellt dann die Rechnung, der Geschädigte oder darf das nur eine Fachfa.?
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.