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Betreuungsvorsorge

 
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Inter
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Anmeldungsdatum: 08.11.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 08.11.05, 18:27    Titel: Betreuungsvorsorge Antworten mit Zitat

Hi, hab da mal ne kleine Frage zu,

"Eine Vollmacht muss nicht notariell beurkundet oder beglaubigt werden. Sie sollte aber auf jeden Fall schriftlich erteilt werden. Im Einzelfall sollte, obwohl dies nicht zwingend ist, durchaus über den Gang zum Notar nachgedacht werden, da manche Institutionen sich weigern könnten, andere Vollmachten anzuerkennen. Bei Verfügungen über Grundstücke (Hausverkauf!) ist eine notarielle Vollmacht stets erforderlich. "

Ich möchte nun eine solche Vollmacht ausstellen lassen, Formular habe ich. Nun hab ich aber das Problem, dass ich zwischen Stuttgart und Essen pendelhaft lebe. Der Bevollmächtigte lebt in Essen, ich habe nun auch eine 2. Bevollmächtigte eingetragen die in Stuttgart lebt.

Wenn ich das nun Notariell machen möchte, müssen die dann beide mit zum Notar und dort unterschreiben (war beim Eintragen eines Vereins mal so) oder reicht es das unterschriebene Dokument ohne deren Anwesenheit beglaubigen zu lassen *dummfrag*
Und da ich grade dabei bin, wie ist das mit nem Patiententestament, muss das auch notariell beglaubigt sein, bzw wäre es besser oder reicht das so... (falls Sie da auch antworten können). Könnte ich dann in einem Aufwasch machen.

mfg
Inter
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 09.11.05, 11:15    Titel: Re: Betreuungsvorsorge Antworten mit Zitat

Zitat:
Ich möchte nun eine solche Vollmacht ausstellen lassen, Formular habe ich. Nun hab ich aber das Problem, dass ich zwischen Stuttgart und Essen pendelhaft lebe. Der Bevollmächtigte lebt in Essen, ich habe nun auch eine 2. Bevollmächtigte eingetragen die in Stuttgart lebt.

Wenn ich das nun Notariell machen möchte, müssen die dann beide mit zum Notar und dort unterschreiben (war beim Eintragen eines Vereins mal so) oder reicht es das unterschriebene Dokument ohne deren Anwesenheit beglaubigen zu lassen

Obacht! Wenn später Grundstücksgeschäfte (Hausverkauf) gemacht werden sollen, reicht eine notarielle Beglaubigung nicht aus, sondern muss eine notarielle Beurkundung erfolgen. Ob die Bevollmächtigten bei der Beurkundung anwesend sein müssen, weiß ich ehrlich gesagt nicht.

Zitat:
Und da ich grade dabei bin, wie ist das mit nem Patiententestament, muss das auch notariell beglaubigt sein

Muss nicht.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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Inter
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Anmeldungsdatum: 08.11.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 09.11.05, 17:33    Titel: Antworten mit Zitat

OK, ich danke vielmals Smilie
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