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Kündigung der Haftpflichtversicherung möglich?

 
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Freedom
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.11.2005
Beiträge: 4
Wohnort: EUROPE

BeitragVerfasst am: 09.11.05, 16:39    Titel: Kündigung der Haftpflichtversicherung möglich? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich hätte eine Frage zur Kündigung meiner Haftpflichtversicherung.
Ich hatte eine HPV bei der Allianz für 5 Jahre abgeschlossen. Die Zeit ist in diesem Monat abgelaufen, doch ich hatte es nicht geschaft die Versicherung rechtzeitig zu kündigen. D.h. diese verlängert sich um ein weiteres Jahr.

Doch in der nächsten Abrechnung stand drin, dass die Vertragssumme um 42,93% Punkte angehoben wird. Im Vertrag stand auch drin, dass ich wegen einer Steigerung des Versicherungsbeitrages ein ein-monatiges Kündigungsrecht habe.

Ich hatte meinerseits eine Kündigung an die Allianz geschickt, wo ich angegeben habe, dass ich gemäß der Vertragsbedingungen meine Haftpflichtversicherung zum 01.11.2005 gemäß §9 Ziff. II, 1. AHB kündige, da es sich um eine Steigerung des Versicherungsbetrages um 42,93 %-Punkte handelt.

Als Antwort kam folgendes:
Zitat:

Sehr geehrter Herr..

im Rahmen des Allianz-Programms für Junge Leute haben Sie mit Ihrer Privathaftpflichtversicherung rechtzeitig eine wichtige Vorsorge getroffen. Nach Vollendung Ihres 25. Lebensjahres wurden die Deckungssummen und der Beitrag für diese Versicherung, wie bei Vertragsabschluß vereinbart angepaßt.
mfg.

Ihre Allianz


Damals handelte es sich um einen Vertrag, der um 42,93 % günstiger war, da meine Frau das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte. Nachdem sie dieses Alter erreicht hat, musste die Anpassung durchgeführt werden. So oder so, handelt es sich für mich in Wirklichkeit um eine Preissteigerung.

Habe ich ein Recht dieses anzufechten und trotzdem die Kündigung zu erwirken?

Ich bedanke mich für eure Unterstützung im voraus!
_________________
God bless you.
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 10.11.05, 08:14    Titel: Antworten mit Zitat

es handelt sich hierbei nicht um eine tariferhöhung, sondern nur um den wegfall eines besonderen rabattes (der übrigens schon bei vertragsabschluß klar war...).

dies stellt keinen grund für eine außerordentliche kündigung dar.
_________________
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